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Koalitionsvertrag NRW

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Erzieherausbildung gemeinsam mit interessierten Trägern und Berufskollegs an<br />

einigen Modellstandorten erproben.<br />

Für die staatliche Anerkennung der einschlägigen Studienabschlüsse werden wir die<br />

rechtlichen Grundlagen schaffen. Zugleich unterstützen wir die Durchlässigkeit und<br />

Anschlussfähigkeit der Bildungswege einschließlich der Studiengänge für<br />

Fachschulabsolventinnen und -absolventen. Qualitativ werden wir die<br />

Fachschulausbildung auch im Hinblick auf die Förderung der unterdreijährigen<br />

Kinder weiter entwickeln.<br />

Das Fachkräfteprinzip hat Bestand. Zur Sicherung des insbesondere mit dem U3-<br />

Ausbau verbundenen Personalmehrbedarfs werden im Zusammenwirken mit den<br />

Trägern auch der Einsatz und Möglichkeiten zur Fortbildung von Kinderpflegerinnen<br />

und Kinderpflegern dauerhaft gewährleistet.<br />

Wir werden Maßnahmen ergreifen, um mehr junge Männer für die Arbeit in der<br />

frühkindlichen Bildung zu gewinnen.<br />

Wir müssen allen Kindern die Chance geben, ihre Talente und Potenziale zu<br />

entfalten. Unsere Gesellschaft, aber auch der Wirtschaftsstandort <strong>NRW</strong>, sind auf<br />

Ideen und Kreativität angewiesen. Deshalb müssen wir mehr junge Menschen zu<br />

besseren Abschlüssen bringen. Damit dies gelingt, muss die Förderung früh<br />

beginnen. Wir dürfen kein Kind mehr zurücklassen. Daher ist für uns klar: Bildung<br />

darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Wir werden schrittweise die<br />

Elternbeitragsfreiheit in den Kindertageseinrichtungen einführen.<br />

U3-Ausbau weiter voranbringen<br />

Wir stehen zum Ausbau der Kita-Plätze für unterdreijährige Kinder und zum<br />

Rechtsanspruch ab 2013. Beim U3-Ausbau werden wir die bereits in der letzten<br />

Legislaturperiode gemeinsam mit den Kommunen und Trägern gestartete<br />

Ausbaudynamik steigern.<br />

Wir erkennen den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kommunen auf einen<br />

Lastenausgleich (Konnexität) für die Investitions- und die Betriebskosten zur<br />

Erfüllung des Rechtsanspruchs an und werden die Kommunen bei der Finanzierung<br />

eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes dauerhaft unterstützen. Deshalb<br />

werden wir als eine der ersten Maßnahmen zu Beginn der Legislaturperiode den<br />

Gesetzentwurf für einen Kostenausgleich bei der Finanzierung der U3-Betreuung in<br />

den Landtag einbringen. Die Ausgleichszahlungen werden in den Folgejahren mit der<br />

Zahl neu geschaffener U3-Plätze weiter ansteigen. Wir erwarten im Gegenzug von<br />

den Kommunen, dass diese zusätzlichen Mittel vollständig für die Betreuung der<br />

unterdreijährigen Kinder zu Verfügung gestellt werden.<br />

Wir erwarten aber auch, dass sich der Bund, wie beim Krippengipfel 2007 zugesagt,<br />

an den tatsächlichen Kosten beteiligt. Nur so kann der bedarfsgerechte Ausbau<br />

eines qualitativ guten Betreuungsangebotes dauerhaft gesichert werden. Wir fordern<br />

den Bund auf, die geplanten Mittel für das Betreuungsgeld den Ländern und<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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