Koalitionsvertrag NRW
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Erzieherausbildung gemeinsam mit interessierten Trägern und Berufskollegs an<br />
einigen Modellstandorten erproben.<br />
Für die staatliche Anerkennung der einschlägigen Studienabschlüsse werden wir die<br />
rechtlichen Grundlagen schaffen. Zugleich unterstützen wir die Durchlässigkeit und<br />
Anschlussfähigkeit der Bildungswege einschließlich der Studiengänge für<br />
Fachschulabsolventinnen und -absolventen. Qualitativ werden wir die<br />
Fachschulausbildung auch im Hinblick auf die Förderung der unterdreijährigen<br />
Kinder weiter entwickeln.<br />
Das Fachkräfteprinzip hat Bestand. Zur Sicherung des insbesondere mit dem U3-<br />
Ausbau verbundenen Personalmehrbedarfs werden im Zusammenwirken mit den<br />
Trägern auch der Einsatz und Möglichkeiten zur Fortbildung von Kinderpflegerinnen<br />
und Kinderpflegern dauerhaft gewährleistet.<br />
Wir werden Maßnahmen ergreifen, um mehr junge Männer für die Arbeit in der<br />
frühkindlichen Bildung zu gewinnen.<br />
Wir müssen allen Kindern die Chance geben, ihre Talente und Potenziale zu<br />
entfalten. Unsere Gesellschaft, aber auch der Wirtschaftsstandort <strong>NRW</strong>, sind auf<br />
Ideen und Kreativität angewiesen. Deshalb müssen wir mehr junge Menschen zu<br />
besseren Abschlüssen bringen. Damit dies gelingt, muss die Förderung früh<br />
beginnen. Wir dürfen kein Kind mehr zurücklassen. Daher ist für uns klar: Bildung<br />
darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Wir werden schrittweise die<br />
Elternbeitragsfreiheit in den Kindertageseinrichtungen einführen.<br />
U3-Ausbau weiter voranbringen<br />
Wir stehen zum Ausbau der Kita-Plätze für unterdreijährige Kinder und zum<br />
Rechtsanspruch ab 2013. Beim U3-Ausbau werden wir die bereits in der letzten<br />
Legislaturperiode gemeinsam mit den Kommunen und Trägern gestartete<br />
Ausbaudynamik steigern.<br />
Wir erkennen den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kommunen auf einen<br />
Lastenausgleich (Konnexität) für die Investitions- und die Betriebskosten zur<br />
Erfüllung des Rechtsanspruchs an und werden die Kommunen bei der Finanzierung<br />
eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes dauerhaft unterstützen. Deshalb<br />
werden wir als eine der ersten Maßnahmen zu Beginn der Legislaturperiode den<br />
Gesetzentwurf für einen Kostenausgleich bei der Finanzierung der U3-Betreuung in<br />
den Landtag einbringen. Die Ausgleichszahlungen werden in den Folgejahren mit der<br />
Zahl neu geschaffener U3-Plätze weiter ansteigen. Wir erwarten im Gegenzug von<br />
den Kommunen, dass diese zusätzlichen Mittel vollständig für die Betreuung der<br />
unterdreijährigen Kinder zu Verfügung gestellt werden.<br />
Wir erwarten aber auch, dass sich der Bund, wie beim Krippengipfel 2007 zugesagt,<br />
an den tatsächlichen Kosten beteiligt. Nur so kann der bedarfsgerechte Ausbau<br />
eines qualitativ guten Betreuungsangebotes dauerhaft gesichert werden. Wir fordern<br />
den Bund auf, die geplanten Mittel für das Betreuungsgeld den Ländern und<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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