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Koalitionsvertrag NRW

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Dabei werden wir die Kooperation aller zuständigen Rehabilitationsträger<br />

Leistungsanbieter mit dem Ziel befördern:<br />

• einheitliche Standards zur Dauer und zu den Inhalten von Diagnostik und<br />

Fördereinheiten in der "Komplexleistung Frühförderung" festzulegen,<br />

• Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte und an das<br />

•<br />

Leistungsentgelt zu definieren und<br />

eine Schiedsstellenlösung als verbindlichen Konfliktlösungsmechanismus<br />

einzurichten.<br />

Vor allem für betroffene Eltern wird damit die Sicherheit einer landesweit einheitliche<br />

Unterstützungs- und Förderstruktur geschaffen.<br />

Inklusion in der Kita<br />

Kein Kind mit Behinderung soll Ausgrenzung erfahren müssen. Vielmehr sollen von<br />

Anfang an Kinder mit und ohne Behinderung zusammen in den Kindergarten gehen.<br />

Der Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention gilt in vollem Umfang auch in der<br />

frühkindlichen Bildung.<br />

Wir wollen mit den weiteren Stufen der Revision ein bedarfsgerechtes Angebot an<br />

erforderlichen heilpädagogischen Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen<br />

sorgen.<br />

Inklusive Schulen<br />

Wir wollen so schnell wie möglich den Rechtsanspruch auf den Besuch einer<br />

allgemeinen Schule umsetzen. Inklusion ist eine Aufgabe, die sich für alle Schulen<br />

und Schulformen stellt. Wir wollen, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne<br />

Behinderung gemeinsam lernen. Die Schulen werden wir durch Fortbildung und<br />

zusätzliches Personal unterstützen. Der Prozess wird schrittweise zielgerichtet und<br />

verlässlich gestaltet.<br />

Der inklusive Arbeitsmarkt<br />

Menschen mit Behinderung haben vielfältiges Potenzial. Arbeit ist eine der<br />

wichtigsten Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben, für gesellschaftliche<br />

Teilhabe und die Verhinderung von Altersarmut. Arbeit bedeutet unmittelbar<br />

Einkommen und damit die existenzielle Grundlage für die Verwirklichung von<br />

Lebensplanungen und gesellschaftlicher Anerkennung, für die Sicherung von<br />

Lebensstandards und Handlungsspielräumen.<br />

"Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Arbeit und die Möglichkeit,<br />

in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld den<br />

Lebensunterhalt zu verdienen". <strong>NRW</strong> bekennt sich zu diesem Programmsatz der UN-<br />

Konvention. In <strong>NRW</strong> sind in der Vergangenheit große Erfolge erzielt worden. Dieser<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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