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Koalitionsvertrag NRW

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Stabile Abwassergebühren sind sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für<br />

die Wirtschaft wichtig. Deshalb werden wir kostengünstige und effiziente Verfahren<br />

der Abwasserreinigung unterstützen.<br />

Wir nehmen uns der Problematik der steigenden Grundwasserstände in den vom<br />

Steinkohlebergbau betroffenen Regionen an, um wirksam Maßnahmen zu entwickeln<br />

und zügig umzusetzen. So wird den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und<br />

Bürger in den betroffenen Regionen vor zunehmenden Kellervernässungen<br />

Rechnung getragen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist verursachergerecht<br />

von den früheren und jetzigen Bergbautreibenden sowie den Kommunen<br />

sicherzustellen. Um langwierige Einzelfallentscheidungen zu vermeiden, soll ein<br />

rechtlich begründeter und nachvollziehbarer Verteilungsschlüssel und<br />

Berechnungsmodus entwickelt werden, der zur Rechtssicherheit und Akzeptanz für<br />

die Planung, Durchführung und Finanzierung der notwendigen Maßnahmen sowohl<br />

bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den Beteiligten beiträgt.<br />

Die Einleitungen der Salzabwässer von Kali und Salz AG in Werra und Weser<br />

verstoßen gegen die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Wir<br />

unterstützen deshalb die Empfehlung des Runden Tischs "Gewässerschutz<br />

Werra/Weser und Kaliproduktion" zum Bau einer Pipeline zur Nordsee.<br />

Funktionsprüfung von Abwasserkanälen<br />

Bei der Regelung der Funktionsprüfung von Abwasserkanälen werden wir eine dem<br />

Gewässerschutz verpflichtete Vorsorgepolitik gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz<br />

des Bundes fortsetzen. Neben dem Gewässerschutz geht es um landespolitische<br />

Verlässlichkeit gegenüber Kommunen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern<br />

und Handwerkerinnen und Handwerkern.<br />

Die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen soll möglichst gleichzeitig<br />

vollzogen werden. Hierbei muss es zu einem fairen Ausgleich zwischen den<br />

Interessen aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und dem<br />

Gewässerschutz kommen. Die Fristen werden entsprechend angepasst. Dabei<br />

werden wir beispielsweise kürzere Fristen für Wasserschutzgebiete vorsehen und<br />

prüfen, ob längere Fristen (20-30 Jahre) in Siedlungsgebieten mit überwiegend Einund<br />

Zweifamilienhäusern festgelegt werden können.<br />

Wir werden bei der Funktionsprüfung zeitnah eine bürgerfreundliche und soziale<br />

Lösung erarbeiten, die insbesondere soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei der<br />

Umsetzung von evtl. Sanierungen vermeiden wird. Für diesen Fall werden wir die<br />

Fördermöglichkeiten des Landes klarer regeln. Parallel werden wir gegenüber der<br />

Bundesregierung auch darauf drängen, dass diese eine bundeseinheitliche Regelung<br />

- eine Verordnung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - schnellstmöglich auf den<br />

Weg bringt.<br />

Boden- und Flächenschutz verbessern<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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