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Koalitionsvertrag NRW

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• Effizienzsteigerungen müssen – wie im Rahmenbetriebsplan Garzweiler II<br />

verbindlich festgelegt – dazu führen, Ressourcen zu schonen und die absoluten<br />

jährlichen CO2-Emissionen im rheinischen Revier kontinuierlich zu senken.<br />

Deshalb ist verbindlich zu vereinbaren, dass die Kohleförderung entsprechend<br />

der Effizienzgewinne schrittweise gesenkt wird. Auch deshalb sind neue<br />

Tagebaue nicht notwendig.<br />

• Dem Revier droht Stillstand, sofern für die nächsten Jahrzehnte die<br />

Braunkohleförderung unverändert bliebe und diese Kohle überwiegend in Uralt-<br />

Blöcken verstromt würde. Weder die Klimaschutzziele wären zu erreichen, noch<br />

würde es eine gute Zukunft für die Menschen und ihre Arbeitsplätze im Revier<br />

geben. Deshalb müssen Effizienzsteigerungen im Kraftwerkspark bzw. Stilllegung<br />

von Altanlagen besonders in der Braunkohle mit den Klimaschutzzielen auf<br />

Bundes- und Landesebene sowie den im Klimaschutzplan festgelegten<br />

Maßnahmen in Einklang gebracht werden. Die Braunkohlegewinnung und -<br />

verstromung muss einen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten, der ihren jährlichen<br />

Emissionen entspricht.<br />

• Wir werden gegenüber dem Energieerzeuger die gemeinsam vereinbarte<br />

Abschaltung von Altanlagen durchsetzen.<br />

• Mit BoA 1- 3 wurden ca. 30 % der Kraftwerkskapazität erneuert. Nun muss<br />

zeitnah eine klare Perspektive für die Folgenutzung an den Standorten<br />

Weisweiler und Frimmersdorf aufgezeigt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

dass bis Ende 2012 am Standort Frimmersdorf alle 150-MW-Blöcke ohnehin<br />

abzuschalten sind. Auch die danach verbleibenden zwei 300-MW-Blöcke aus den<br />

Jahren 1966 und 1971 mit einem Wirkungsgrad von ca. 30 % dürfen eine<br />

Folgenutzung des gesamten Standortes nicht länger behindern. Nicht mehr<br />

benötigte Anlagen sind spätestens zwei Jahre nach ihrer Stilllegung<br />

•<br />

zurückzubauen und die frei werdenden Flächen einer Nachfolgenutzung<br />

zuzuführen. Die Regionalplanung ist einzubeziehen.<br />

Die Immissionssituation für die Anwohnerinnen und Anwohner soll insgesamt<br />

verbessert werden.<br />

• Auch im Rheinischen Revier wird der Anteil der Erneuerbaren Energien an der<br />

Stromerzeugung zügig und kontinuierlich gesteigert.<br />

• Die vorhandenen Potenziale für die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung<br />

sind so weit wie möglich auszuschöpfen.<br />

Bergschäden und Restseen<br />

Potenziell Bergschadensbetroffene sollen zukünftig eine vergleichbare<br />

Rechtsstellung in der Braun- und Steinkohle erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen<br />

wird über eine Bundesratsinitiative eine Novellierung des Bundesberggesetzes<br />

beantragen, um damit die Umkehr der Beweislast für Bergschäden im rheinischen<br />

Braunkohlerevier zu erreichen.<br />

Im gesamten Einwirkungsbereich sind von den Behörden kontrollierte Messungen<br />

sowie eine kontinuierliche Führung des Risswerkes erforderlich. Wie in der<br />

Steinkohle sollen auch in der Braunkohle sämtliche bergschadensrelevanten<br />

Informationen, die beim Bergbauunternehmen oder den Behörden vorliegen – wie<br />

z.B. exakte Lage von Störungslinien, Ausmaß von Senkungen, Risswerke – öffentlich<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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