Koalitionsvertrag NRW
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• Effizienzsteigerungen müssen – wie im Rahmenbetriebsplan Garzweiler II<br />
verbindlich festgelegt – dazu führen, Ressourcen zu schonen und die absoluten<br />
jährlichen CO2-Emissionen im rheinischen Revier kontinuierlich zu senken.<br />
Deshalb ist verbindlich zu vereinbaren, dass die Kohleförderung entsprechend<br />
der Effizienzgewinne schrittweise gesenkt wird. Auch deshalb sind neue<br />
Tagebaue nicht notwendig.<br />
• Dem Revier droht Stillstand, sofern für die nächsten Jahrzehnte die<br />
Braunkohleförderung unverändert bliebe und diese Kohle überwiegend in Uralt-<br />
Blöcken verstromt würde. Weder die Klimaschutzziele wären zu erreichen, noch<br />
würde es eine gute Zukunft für die Menschen und ihre Arbeitsplätze im Revier<br />
geben. Deshalb müssen Effizienzsteigerungen im Kraftwerkspark bzw. Stilllegung<br />
von Altanlagen besonders in der Braunkohle mit den Klimaschutzzielen auf<br />
Bundes- und Landesebene sowie den im Klimaschutzplan festgelegten<br />
Maßnahmen in Einklang gebracht werden. Die Braunkohlegewinnung und -<br />
verstromung muss einen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten, der ihren jährlichen<br />
Emissionen entspricht.<br />
• Wir werden gegenüber dem Energieerzeuger die gemeinsam vereinbarte<br />
Abschaltung von Altanlagen durchsetzen.<br />
• Mit BoA 1- 3 wurden ca. 30 % der Kraftwerkskapazität erneuert. Nun muss<br />
zeitnah eine klare Perspektive für die Folgenutzung an den Standorten<br />
Weisweiler und Frimmersdorf aufgezeigt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />
dass bis Ende 2012 am Standort Frimmersdorf alle 150-MW-Blöcke ohnehin<br />
abzuschalten sind. Auch die danach verbleibenden zwei 300-MW-Blöcke aus den<br />
Jahren 1966 und 1971 mit einem Wirkungsgrad von ca. 30 % dürfen eine<br />
Folgenutzung des gesamten Standortes nicht länger behindern. Nicht mehr<br />
benötigte Anlagen sind spätestens zwei Jahre nach ihrer Stilllegung<br />
•<br />
zurückzubauen und die frei werdenden Flächen einer Nachfolgenutzung<br />
zuzuführen. Die Regionalplanung ist einzubeziehen.<br />
Die Immissionssituation für die Anwohnerinnen und Anwohner soll insgesamt<br />
verbessert werden.<br />
• Auch im Rheinischen Revier wird der Anteil der Erneuerbaren Energien an der<br />
Stromerzeugung zügig und kontinuierlich gesteigert.<br />
• Die vorhandenen Potenziale für die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung<br />
sind so weit wie möglich auszuschöpfen.<br />
Bergschäden und Restseen<br />
Potenziell Bergschadensbetroffene sollen zukünftig eine vergleichbare<br />
Rechtsstellung in der Braun- und Steinkohle erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen<br />
wird über eine Bundesratsinitiative eine Novellierung des Bundesberggesetzes<br />
beantragen, um damit die Umkehr der Beweislast für Bergschäden im rheinischen<br />
Braunkohlerevier zu erreichen.<br />
Im gesamten Einwirkungsbereich sind von den Behörden kontrollierte Messungen<br />
sowie eine kontinuierliche Führung des Risswerkes erforderlich. Wie in der<br />
Steinkohle sollen auch in der Braunkohle sämtliche bergschadensrelevanten<br />
Informationen, die beim Bergbauunternehmen oder den Behörden vorliegen – wie<br />
z.B. exakte Lage von Störungslinien, Ausmaß von Senkungen, Risswerke – öffentlich<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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