Koalitionsvertrag NRW
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Anstrengung von Versorgung, Wirtschaft und Wissenschaft über die Grenzen der<br />
einzelnen Versorgungssektoren hinweg und gemeinsam mit den Patientinnen und<br />
Patienten bewältigt werden können. Der Gesundheitsstandort <strong>NRW</strong> muss sich<br />
stärker als bisher gemeinsam nach außen präsentieren, dies zu fördern ist ebenfalls<br />
Kern der Arbeit des Landeszentrums Gesundheit im Campus.<br />
Die Ansiedlung von Einrichtungen und Instituten auf dem Gesundheitscampus<br />
werden wir zügig vorantreiben und so die Verzahnung von Wissenschaft, Forschung,<br />
Lehre und Wirtschaftsförderung im Gesundheitsbereich stärken.<br />
Die anwendungs- und forschungsorientierten Wettbewerbe um innovative Ideen in<br />
der Gesundheitswirtschaft werden evaluiert und im Rahmen einer abgestimmten<br />
Strategie für den Leitmarkt Gesundheit ggf. erneut aufgelegt.<br />
Wir wollen die Rechte der Patientinnen und Patienten durch ein transparentes,<br />
unabhängiges Beratungsangebot weiter stärken. Eine unabhängige, nicht durch<br />
wirtschaftliche Interessen gelenkte Beratung ist für Patientinnen und Patienten in<br />
schwierigen Situationen wichtig. Mit der Einsetzung der Patientinnen- und<br />
Patientenbeauftragten haben wir eine Struktur geschaffen, die in diesem<br />
Handlungsfeld einen wichtigen Beitrag leistet.<br />
Die Krankenhäuser in <strong>NRW</strong> müssen auch in Zukunft hohe Behandlungsqualität mit<br />
Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen können. Dabei gilt es, die wohnortnahe<br />
Grundversorgung ebenso zu sichern wie Krankenhäuser der Maximalversorgung und<br />
spezialisierte Zentren. Dabei muss den besonderen Bedarfen älterer Menschen und<br />
Menschen mit Behinderung und eingeschränktem Bewegungsradius entsprochen<br />
werden.<br />
Krankenhäuser dürfen nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen werden. Es<br />
gibt in diesem Bereich der Gesundheitsversorgung kein funktionierendes<br />
Marktgeschehen, weil die Patientinnen und Patienten in vielen Fällen nicht über die<br />
Kundensouveränität verfügen, sich ein Krankenhaus ihrer Wahl auszusuchen. Die<br />
Krankenhausplanung in <strong>NRW</strong> muss deshalb unter Berücksichtigung der Morbidität<br />
und des demographischen Faktors eine flächendeckende Versorgung für<br />
Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Sie muss dabei ein gesichertes und<br />
internationalen Standards entsprechendes Qualitätsniveau gewährleisten. Die<br />
pauschale Förderung wird auch zukünftig durch einen "Sonderfonds Krankenhäuser"<br />
ergänzt.<br />
So ist offensichtlich, dass durch vermeidbare Versorgungs- und vor allem<br />
Hygienemängel Patientinnen und Patienten zu Schaden kommen und die<br />
Krankenkassen mit zusätzlichen unnötigen Behandlungskosten belastet werden, weil<br />
Verantwortliche immer wieder Pflege- und Behandlungsfehler verharmlosen. Die<br />
Reduzierung des Pflegepersonals verschärft das Problem. Insbesondere die<br />
Verbreitung des MRSA-Keims gibt immer stärker Anlass zur Sorge. Wir wollen daher<br />
den bereits begonnenen Hygieneaktionsplan fortführen und ihn zusammen mit den<br />
Akteurinnen und Akteuren der Selbstverwaltung und der<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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