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Koalitionsvertrag NRW

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Anstrengung von Versorgung, Wirtschaft und Wissenschaft über die Grenzen der<br />

einzelnen Versorgungssektoren hinweg und gemeinsam mit den Patientinnen und<br />

Patienten bewältigt werden können. Der Gesundheitsstandort <strong>NRW</strong> muss sich<br />

stärker als bisher gemeinsam nach außen präsentieren, dies zu fördern ist ebenfalls<br />

Kern der Arbeit des Landeszentrums Gesundheit im Campus.<br />

Die Ansiedlung von Einrichtungen und Instituten auf dem Gesundheitscampus<br />

werden wir zügig vorantreiben und so die Verzahnung von Wissenschaft, Forschung,<br />

Lehre und Wirtschaftsförderung im Gesundheitsbereich stärken.<br />

Die anwendungs- und forschungsorientierten Wettbewerbe um innovative Ideen in<br />

der Gesundheitswirtschaft werden evaluiert und im Rahmen einer abgestimmten<br />

Strategie für den Leitmarkt Gesundheit ggf. erneut aufgelegt.<br />

Wir wollen die Rechte der Patientinnen und Patienten durch ein transparentes,<br />

unabhängiges Beratungsangebot weiter stärken. Eine unabhängige, nicht durch<br />

wirtschaftliche Interessen gelenkte Beratung ist für Patientinnen und Patienten in<br />

schwierigen Situationen wichtig. Mit der Einsetzung der Patientinnen- und<br />

Patientenbeauftragten haben wir eine Struktur geschaffen, die in diesem<br />

Handlungsfeld einen wichtigen Beitrag leistet.<br />

Die Krankenhäuser in <strong>NRW</strong> müssen auch in Zukunft hohe Behandlungsqualität mit<br />

Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen können. Dabei gilt es, die wohnortnahe<br />

Grundversorgung ebenso zu sichern wie Krankenhäuser der Maximalversorgung und<br />

spezialisierte Zentren. Dabei muss den besonderen Bedarfen älterer Menschen und<br />

Menschen mit Behinderung und eingeschränktem Bewegungsradius entsprochen<br />

werden.<br />

Krankenhäuser dürfen nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen werden. Es<br />

gibt in diesem Bereich der Gesundheitsversorgung kein funktionierendes<br />

Marktgeschehen, weil die Patientinnen und Patienten in vielen Fällen nicht über die<br />

Kundensouveränität verfügen, sich ein Krankenhaus ihrer Wahl auszusuchen. Die<br />

Krankenhausplanung in <strong>NRW</strong> muss deshalb unter Berücksichtigung der Morbidität<br />

und des demographischen Faktors eine flächendeckende Versorgung für<br />

Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Sie muss dabei ein gesichertes und<br />

internationalen Standards entsprechendes Qualitätsniveau gewährleisten. Die<br />

pauschale Förderung wird auch zukünftig durch einen "Sonderfonds Krankenhäuser"<br />

ergänzt.<br />

So ist offensichtlich, dass durch vermeidbare Versorgungs- und vor allem<br />

Hygienemängel Patientinnen und Patienten zu Schaden kommen und die<br />

Krankenkassen mit zusätzlichen unnötigen Behandlungskosten belastet werden, weil<br />

Verantwortliche immer wieder Pflege- und Behandlungsfehler verharmlosen. Die<br />

Reduzierung des Pflegepersonals verschärft das Problem. Insbesondere die<br />

Verbreitung des MRSA-Keims gibt immer stärker Anlass zur Sorge. Wir wollen daher<br />

den bereits begonnenen Hygieneaktionsplan fortführen und ihn zusammen mit den<br />

Akteurinnen und Akteuren der Selbstverwaltung und der<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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