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Koalitionsvertrag NRW

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Wir wollen partizipative Elemente offline und online einführen und die Durchführung<br />

von Medienversammlungen wieder ins Landesmediengesetz aufnehmen, damit<br />

Mediennutzerinnen und Mediennutzer über Inhalte und das Internet diskutieren und<br />

Hinweise für die gemeinsame Gestaltung der Mediengesellschaft geben. Wir wollen<br />

die Medienaufsicht stärken, hierzu gehört u.a. die Erweiterung der Kompetenzen der<br />

Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) sowie des Rundfunk- und<br />

Verwaltungsrates des WDR. Dies soll durch die gesetzliche Verankerung eines<br />

eigenen Haushaltes sowie die entsprechende Personalhoheit erreicht werden.<br />

Ferner soll geprüft werden, wie die Transparenz der Gremienarbeit und ihre<br />

Kommunikationsprozesse mit den Mediennutzerinnen und Mediennutzern erreicht<br />

werden kann. Zur Partizipation und Vielfaltserweiterung gehören in <strong>NRW</strong> die<br />

Bürgermedien, wir wollen sie stärken und die Teilhabemöglichkeiten verbessern.<br />

Um die Aufsicht in <strong>NRW</strong> zu bündeln, wird das Telemedienzuständigkeitsgesetz<br />

geändert und die Zuständigkeit für die Einhaltung der Bestimmungen des<br />

Telemediengesetzes für ganz <strong>NRW</strong> von der Bezirksregierung Düsseldorf auf die<br />

Landesanstalt für Medien <strong>NRW</strong> übertragen. Darüber hinaus soll zukünftig mit einer<br />

Medienanstalt der Länder eine Aufsichtsstruktur geschaffen werden, die dem<br />

föderalen System der Bundesrepublik Deutschland und der Medienkonvergenz<br />

Rechnung trägt. Hier streben wir eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages an.<br />

Wir setzen uns dafür ein, dass die Verfahren zur Änderung der<br />

Rundfunkstaatsverträge künftig nachvollziehbarer und partizipativer durchgeführt<br />

werden. Hierzu gehören konsistente Verfahrensregeln, die gesetzlich abgesicherte<br />

Einbindung der Landtage sowie eine Reform der Rundfunkkommission der Länder.<br />

Pressevielfalt sichern<br />

Wir werden die Unabhängigkeit der Medienhäuser und der Vertriebswege auch mit<br />

Hilfe des Landespressegesetzes verbessern. Dazu gehört auch die Transparenz bei<br />

den Eigentümerstrukturen der Medienhäuser. Die Verantwortung von Journalistinnen<br />

und Journalisten nimmt deutlich zu, die rasant wachsende Flut an Informationen<br />

qualitativ hochwertig einordnen zu können. Deshalb wollen wir die Aus- und<br />

insbesondere Weiterbildung gezielt stärken. Dies gilt vor allem für die lokale und<br />

regionale Berichterstattung. Das bewährte Presse-Grosso-System werden wir, sollte<br />

es zu keiner freiwilligen oder bundesgesetzlichen Regelung kommen, über unsere<br />

gesetzlichen Möglichkeiten absichern.<br />

Nach der Veröffentlichung des Medienkonzentrationsberichtes der Landesanstalt für<br />

Medien soll überprüft werden, ob die Regelungen der §§ 33 bis 33e des<br />

Landesmediengesetzes, mit denen verhindert werden soll, dass Medienunternehmen<br />

durch ihre Beteiligungen an Rundfunkprogrammen vorherrschende Meinungsmacht<br />

erlangen reformbedürftig sind. Wir erwarten, dass die LfM diesen Bericht jährlich<br />

fortschreibt.<br />

Qualität in der digitalen Gesellschaft stärken<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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