Koalitionsvertrag NRW
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Wir verpflichten uns, Mensch und Umwelt in <strong>NRW</strong> nachhaltig zu schützen. Die<br />
Menschen erwarten zu Recht einen handlungsfähigen Staat, der sie wirksam vor<br />
gesundheitlichen Umweltgefahren schützt, die natürlichen Lebensgrundlagen<br />
bewahrt und aktiv die notwendigen Zukunftsweichen stellt. Wir stehen konsequent<br />
dafür ein, Profitstreben durch Raubbau und Verschwendung nicht weiter zuzulassen,<br />
sondern durch nachhaltiges Wirtschaften dauerhaft unsere Lebensgrundlagen zu<br />
erhalten. Unser Leitprinzip heißt dabei Nachhaltigkeit. Darin verbinden wir<br />
ökologische Verantwortung und ökonomische Vernunft eng mit sozialer<br />
Gerechtigkeit. Dies bedeutet ambitionierte Umweltstandards, eine Ökologisierung der<br />
Landwirtschaft, eine naturnahe und zukunftsorientierte Waldwirtschaft, einen starken<br />
Verbraucherschutz sowie eine neue Umweltwirtschaftsstrategie für <strong>NRW</strong>.<br />
Wir wollen <strong>NRW</strong> zum Vorreiter der ökologisch-industriellen Revolution machen. Mit<br />
unserem Konzept des konsequenten ökologischen Umbaus der Industriegesellschaft<br />
wollen wir Ökonomie und Ökologie im 21. Jahrhundert zu wechselseitigem Nutzen<br />
entwickeln und damit den Schutz unserer Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften und<br />
neue Arbeitsplätze ermöglichen. Wir setzen dabei vor allem auf den Ideenreichtum<br />
und die Innovationskraft der Menschen und der Wirtschaft in <strong>NRW</strong>.<br />
Damit durch die Auswirkungen des demographischen Wandels die Infrastruktur-<br />
Kosten z. B. der Abfall- und Abwasserentsorgung nicht nur auf weniger Bevölkerung<br />
verteilt werden müssen, wollen wir rechtzeitig in Kooperation mit den Kommunen für<br />
eine landesweite Koordinierung zur langfristigen Planung und Sicherung der<br />
Entsorgungsinfrastruktur sorgen. Ziel ist, dass auch künftig die Leistungen der<br />
Daseinsvorsorge wie Abfall- und Abwasserentsorgung erbracht werden können unter<br />
der Maßgabe der Preis- und Gebührenstabilität, einer langfristigen<br />
Entsorgungssicherheit und eines hohen Umweltschutzniveaus.<br />
<strong>NRW</strong>: Land der Nachhaltigkeit und der anspruchsvollen Umweltziele<br />
Um einen neuen ökologischen Aufbruch in <strong>NRW</strong> zu erreichen, ist es notwendig,<br />
ambitionierte Umweltstandards zu setzen und konkrete Umwelt- und<br />
Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen.<br />
Den gravierenden Auswirkungen des Klimawandels werden wir im Rahmen des,<br />
auch im künftigen Klimaschutzgesetz <strong>NRW</strong> verankerten Prozesses, mit einer<br />
konsequenten ressortübergreifenden <strong>NRW</strong>-Klimafolgenstrategie begegnen.<br />
Die Beteiligungs- und Umweltinformationsrechte von Bürgerinnen und Bürgern,<br />
Verbänden und Initiativen sollen gestärkt werden. Dazu werden das<br />
Umweltinformationsgesetz (UIG), das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP-Gesetz) und das Landschaftsgesetz novelliert und die aktive<br />
Umweltberichterstattung ausgebaut.<br />
Auch außerhalb der formalisierten Verfahren des öffentlichen Planungsrechts wollen<br />
wir Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger<br />
verbessern. Dabei werden wir uns auch für die digitale Verfügbarkeit einsetzen.<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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