Koalitionsvertrag NRW
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werden wir das Instrument der Vermögensabschöpfung als bereits bestehende<br />
Waffe im Kampf gegen die Wirtschafts- und organisierte Kriminalität weiter<br />
optimieren und auch hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüfen.<br />
Für die Wirtschaft von erheblicher Bedeutung ist die Rechtssicherheit und<br />
Rechtsgewährleistung insbesondere auch in Patentstreitverfahren. Am<br />
Gerichtsstandort in Düsseldorf werden europaweit die meisten<br />
Patentverletzungsverfahren – meist mit hohen Streitwerten und entsprechenden<br />
Einnahmen für die Landeskasse - verhandelt. Um auch in Zukunft zu gewährleisten,<br />
dass die Parteien in gewohnt hoher Qualität rasch mit einer Entscheidung rechnen<br />
können, wollen wir den Patentgerichtsstandort Düsseldorf und damit den<br />
Wirtschaftsstandort <strong>NRW</strong> auch im europäischen Kontext stärken.<br />
Um die Leistungsfähigkeit der Justizbehörden in <strong>NRW</strong> sicherzustellen, bedarf es<br />
zudem einer sinnvollen Zusammenführung und Bündelung übergreifender operativer<br />
Aufgaben. Seit Anfang der 80er Jahre ist der Umfang der von den Gerichten und<br />
Justizbehörden zu erledigenden operativen Verwaltungsaufgaben quantitativ und<br />
qualitativ deutlich angestiegen. Nach dem Vorbild anderer Ressorts wie auch<br />
anderer Landesjustizverwaltungen, die solche Aufgaben zur Erzielung von<br />
Synergieeffekten teilweise zentralisiert haben, soll auch in <strong>NRW</strong> ein Landesamt für<br />
Justiz eingerichtet werden, das ausgewählte operative Verwaltungsaufgaben der<br />
Justizbehörden übernimmt.<br />
Jugend und Recht<br />
Die Bewältigung der Jugendgewalt- und Intensivkriminalität ist eine zentrale<br />
kriminalpolitische Herausforderung, der wir weiter unsere ganze Aufmerksamkeit<br />
widmen werden. Hier geht es um eine gesamtgesellschaftliche und<br />
ressortübergreifende Aufgabenstellung, die zu allererst präventiv, aber auch<br />
repressiv ansetzen muss. Dazu bedarf es der intensiven Zusammenarbeit mit den<br />
Kommunen und einer Vernetzung aller an der Jugendkriminalprävention und am<br />
Jugendstrafverfahren beteiligten Einrichtungen, die wir in jeder Weise, insbesondere<br />
durch weitere Stärkung und Ausbau bestehender Projekte fördern werden. Die<br />
Einrichtung weiterer "Häuser des Jugendrechts" wird ebenso vorangetrieben wie der<br />
flächendeckende Ausbau des Projekts "Staatsanwalts für den Ort", wodurch die<br />
Zuständigkeiten umfeldbezogen gestaltet und damit an die Realität der<br />
Jugendkriminalität, ihrer lokalen Zusammenhänge, angepasst werden.<br />
Wir werden den Rechtskundeunterricht an den Schulen weiter ausbauen. Durch<br />
fachkundige, interdisziplinäre Zusammenarbeit werden wir ihn fortlaufend<br />
modernisieren, so dass er in attraktiverer Form künftig schon vielen jungen<br />
Menschen unser Rechtssystem näher bringen, den Dialog über das Recht fördern<br />
und das Rechtsbewusstsein schärfen wird.<br />
Der Vollzug des vom Bundesgesetz vorgesehenen Jugendarrests wird auf eine<br />
gesetzliche Grundlage gestellt. Es wird gewährleistet, dass der Jugendarrest künftig<br />
pädagogischen Gesichtspunkten genügen wird. Er soll straffälligen jungen Menschen<br />
vielfältige Anstöße zu einem Umdenken geben, alternative Handlungsformen<br />
aufzeigen und professionelle Hilfs- und Beratungsangebote bereitstellen. Auch<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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