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Koalitionsvertrag NRW

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werden wir das Instrument der Vermögensabschöpfung als bereits bestehende<br />

Waffe im Kampf gegen die Wirtschafts- und organisierte Kriminalität weiter<br />

optimieren und auch hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüfen.<br />

Für die Wirtschaft von erheblicher Bedeutung ist die Rechtssicherheit und<br />

Rechtsgewährleistung insbesondere auch in Patentstreitverfahren. Am<br />

Gerichtsstandort in Düsseldorf werden europaweit die meisten<br />

Patentverletzungsverfahren – meist mit hohen Streitwerten und entsprechenden<br />

Einnahmen für die Landeskasse - verhandelt. Um auch in Zukunft zu gewährleisten,<br />

dass die Parteien in gewohnt hoher Qualität rasch mit einer Entscheidung rechnen<br />

können, wollen wir den Patentgerichtsstandort Düsseldorf und damit den<br />

Wirtschaftsstandort <strong>NRW</strong> auch im europäischen Kontext stärken.<br />

Um die Leistungsfähigkeit der Justizbehörden in <strong>NRW</strong> sicherzustellen, bedarf es<br />

zudem einer sinnvollen Zusammenführung und Bündelung übergreifender operativer<br />

Aufgaben. Seit Anfang der 80er Jahre ist der Umfang der von den Gerichten und<br />

Justizbehörden zu erledigenden operativen Verwaltungsaufgaben quantitativ und<br />

qualitativ deutlich angestiegen. Nach dem Vorbild anderer Ressorts wie auch<br />

anderer Landesjustizverwaltungen, die solche Aufgaben zur Erzielung von<br />

Synergieeffekten teilweise zentralisiert haben, soll auch in <strong>NRW</strong> ein Landesamt für<br />

Justiz eingerichtet werden, das ausgewählte operative Verwaltungsaufgaben der<br />

Justizbehörden übernimmt.<br />

Jugend und Recht<br />

Die Bewältigung der Jugendgewalt- und Intensivkriminalität ist eine zentrale<br />

kriminalpolitische Herausforderung, der wir weiter unsere ganze Aufmerksamkeit<br />

widmen werden. Hier geht es um eine gesamtgesellschaftliche und<br />

ressortübergreifende Aufgabenstellung, die zu allererst präventiv, aber auch<br />

repressiv ansetzen muss. Dazu bedarf es der intensiven Zusammenarbeit mit den<br />

Kommunen und einer Vernetzung aller an der Jugendkriminalprävention und am<br />

Jugendstrafverfahren beteiligten Einrichtungen, die wir in jeder Weise, insbesondere<br />

durch weitere Stärkung und Ausbau bestehender Projekte fördern werden. Die<br />

Einrichtung weiterer "Häuser des Jugendrechts" wird ebenso vorangetrieben wie der<br />

flächendeckende Ausbau des Projekts "Staatsanwalts für den Ort", wodurch die<br />

Zuständigkeiten umfeldbezogen gestaltet und damit an die Realität der<br />

Jugendkriminalität, ihrer lokalen Zusammenhänge, angepasst werden.<br />

Wir werden den Rechtskundeunterricht an den Schulen weiter ausbauen. Durch<br />

fachkundige, interdisziplinäre Zusammenarbeit werden wir ihn fortlaufend<br />

modernisieren, so dass er in attraktiverer Form künftig schon vielen jungen<br />

Menschen unser Rechtssystem näher bringen, den Dialog über das Recht fördern<br />

und das Rechtsbewusstsein schärfen wird.<br />

Der Vollzug des vom Bundesgesetz vorgesehenen Jugendarrests wird auf eine<br />

gesetzliche Grundlage gestellt. Es wird gewährleistet, dass der Jugendarrest künftig<br />

pädagogischen Gesichtspunkten genügen wird. Er soll straffälligen jungen Menschen<br />

vielfältige Anstöße zu einem Umdenken geben, alternative Handlungsformen<br />

aufzeigen und professionelle Hilfs- und Beratungsangebote bereitstellen. Auch<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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