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Koalitionsvertrag NRW

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<strong>NRW</strong> bleibt auch in der neuen Wahlperiode Vorreiter der lebendigen Demokratie und<br />

Bürgerbeteiligung. Wir wollen die gelungene Balance zwischen repräsentativer und<br />

direkter Demokratie auf die Landesebene übertragen. Unsere Leitlinie bleibt dabei<br />

die Stärkung direktdemokratischer Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte in eine<br />

enge Beziehung zu setzen mit der Stärkung der gewählten Volksvertreterinnen und<br />

Volksvertreter in ihrer Funktion.<br />

Wir setzen auf die kommunale Verantwortungsgemeinschaft<br />

Rat, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Kreistag, Landrätinnen und<br />

Landräte bilden eine Verantwortungsgemeinschaft. Dies wollen wir zukünftig wieder<br />

in einer zeitgleichen Wahl zum Ausdruck bringen. Die Zusammenführung der Wahl<br />

der (Ober)Bürgermeisterinnen und (Ober)Bürgermeister sowie Landrätinnen und<br />

Landräte mit den Wahlen der Räte und Kreistage im Jahr 2020 werden wir in einem<br />

Gesetzentwurf kurzfristig vorlegen. Dabei werden wir auch die einmalige freiwillige<br />

Niederlegung des Amtes zeitgleich zur im Jahr 2014 stattfindenden Kommunalwahl<br />

ermöglichen.<br />

Starke Räte sind wichtig für das Funktionieren unserer Kommunen. Wir wollen<br />

deshalb die Informations- und Kontrollrechte der Räte bzw. Kreistage ausbauen. Bei<br />

den Kreisen wollen wir zusätzlich die Einrichtung der Funktion von gewählten<br />

Beigeordneten ermöglichen.<br />

Nach vielen Jahren des Wirkens der „von unten“ durchgesetzten kommunalen<br />

Seniorenbeiräte steht deren Bedeutung vielerorts nicht mehr in Frage. Wir werden<br />

die Gemeindeordnung um eine Regelung zur freiwilligen Bildung von<br />

Seniorenbeiräten ergänzen. Die Ausgestaltung ist entsprechend der Vielfalt der<br />

Beteiligungsmöglichkeiten in den Kommunen und Kreisen zu regeln.<br />

Wir stärken das kommunale Ehrenamt<br />

Die kommunale Demokratie braucht engagierte Menschen, die sich für ihr<br />

Gemeinwesen einsetzen. Weil bürgerschaftliches Engagement immer schwerer mit<br />

den Anforderungen von Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen ist, werden wir<br />

die Rahmenbedingungen des kommunalen Ehrenamtes verbessern.<br />

Wir werden deshalb das kommunale Ehrenamt in Räten, Bezirksvertretungen und<br />

Landschaftsverbänden weiter stärken. Dazu werden wir zügig den vorliegenden<br />

Gesetzentwurf, erweitert um die einvernehmlichen Vorschläge der<br />

kommunalpolitischen Vereinigungen (z.B. Haushaltsentschädigung und<br />

Herausnahme von freizustellenden Tätigkeiten des Ehrenamts aus dem<br />

Nebentätigkeitsrecht) wieder einbringen. Weitere Reformen zur Stärkung des<br />

kommunalen Ehrenamts und der Räte insgesamt werden in einer neuen<br />

Expertenkommission behandelt. Probleme, die sich aus Schichtarbeit und für<br />

Freiberuflerinnen und Freiberufler ergeben, werden dabei mit dem Ziel einer Lösung<br />

besonders überprüft.<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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