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Koalitionsvertrag NRW

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Zur Verbesserung der Transparenz werden wir alle zwei Jahre einen<br />

Verbraucherschutzbericht vorlegen. Das Verbraucherinformationsgesetz wollen wir<br />

entsprechend der vom <strong>NRW</strong> Verbraucherschutzministerium im letzten Jahr in den<br />

Bundesrat eingebrachten Anträge fortentwickeln und insbesondere auf<br />

verbrauchernahe Dienstleistungen (Finanzmarktprodukte, Mobilität,<br />

Energiedienstleistungen etc.) ausweiten.<br />

Wir werden für Transparenz bei den amtlichen Kontrollergebnissen im Gastronomieund<br />

Lebensmittelbereich (Hygienebarometer) sorgen. Sollte es nicht zeitnah zu einer<br />

Lösung auf Bundesebene kommen, werden wir den Beschluss der<br />

Verbraucherschutzministerkonferenz aus dem Jahr 2011 soweit wie rechtlich möglich<br />

auf Landesebene umsetzen. Noch in diesem Jahr wollen wir in ausgewählten<br />

Kommunen mit einem internetbasierten Modellprojekt beginnen.<br />

Verstöße gegen Vorschriften zum Gesundheits- und Täuschungsschutz,<br />

Hygienemängel, Grenzwertüberschreitungen bei Lebensmitteln im Sinne des § 40<br />

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden wie auf einer<br />

landeseinheitlichen Homepage veröffentlichen, um eine möglichst umfassende<br />

Transparenz zu gewährleisten. Die Überwachung des Internethandels und der<br />

EnergiekennzeichnungsVO wollen wir intensivieren und im Kompetenzteam des<br />

Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen<br />

(LANUV) bündeln.<br />

Wir wollen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet stärken.<br />

Wir setzen uns für verbindliche Maßnahmen zum Schutz vor Abo-Fallen,<br />

Massenabmahnungen und betrügerischen Angeboten im Netz ein.<br />

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich möglichst rasch und einfach einen<br />

Überblick über die Qualität und Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen<br />

verschaffen können. Wir werden deshalb insbesondere Bundesratsinitiativen für<br />

einheitliche und verbindliche Kriterien für die Kennzeichnung von<br />

Ökostromangeboten, zur Novellierung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungs-<br />

Verordnung (CO2-Ausstoß gemessen an der Fahrzeugstandfläche bzw. Anzahl der<br />

Sitzplätze) sowie für einheitliche Standards und Kriterien für Energiepreisportale<br />

einbringen. Darüber hinaus werden wir Initiativen zur Kennzeichnung von Produkten<br />

und Lebensmitteln bezüglich ihrer Klimarelevanz sowie zur Erarbeitung und<br />

Einführung eines Regionalzeichens mit anspruchsvollen qualitativen Standards<br />

(ohne Gentechnik etc.) starten. Auch bei zusammengesetzten Lebensmitteln muss<br />

zukünftig die Haltungsform, mit denen die zur Herstellung verwandten Eier produziert<br />

worden sind, klar erkennbar sein.<br />

An oberster Stelle müssen gesunde und sichere Lebensmittel und Produkte (z.B.<br />

kein Gift in Kinderspielzeug) stehen. Neben umfassender Transparenz ist eine<br />

konsequente und qualifizierte Lebensmittelkontrolle der beste Schutz vor<br />

Lebensmittelskandalen.<br />

Die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung wollen wir weiter<br />

verbessern. Neben einer weiteren Erhöhung der Zahl der Lebensmittelkontrolleure<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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