Koalitionsvertrag NRW
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Zur Verbesserung der Transparenz werden wir alle zwei Jahre einen<br />
Verbraucherschutzbericht vorlegen. Das Verbraucherinformationsgesetz wollen wir<br />
entsprechend der vom <strong>NRW</strong> Verbraucherschutzministerium im letzten Jahr in den<br />
Bundesrat eingebrachten Anträge fortentwickeln und insbesondere auf<br />
verbrauchernahe Dienstleistungen (Finanzmarktprodukte, Mobilität,<br />
Energiedienstleistungen etc.) ausweiten.<br />
Wir werden für Transparenz bei den amtlichen Kontrollergebnissen im Gastronomieund<br />
Lebensmittelbereich (Hygienebarometer) sorgen. Sollte es nicht zeitnah zu einer<br />
Lösung auf Bundesebene kommen, werden wir den Beschluss der<br />
Verbraucherschutzministerkonferenz aus dem Jahr 2011 soweit wie rechtlich möglich<br />
auf Landesebene umsetzen. Noch in diesem Jahr wollen wir in ausgewählten<br />
Kommunen mit einem internetbasierten Modellprojekt beginnen.<br />
Verstöße gegen Vorschriften zum Gesundheits- und Täuschungsschutz,<br />
Hygienemängel, Grenzwertüberschreitungen bei Lebensmitteln im Sinne des § 40<br />
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden wie auf einer<br />
landeseinheitlichen Homepage veröffentlichen, um eine möglichst umfassende<br />
Transparenz zu gewährleisten. Die Überwachung des Internethandels und der<br />
EnergiekennzeichnungsVO wollen wir intensivieren und im Kompetenzteam des<br />
Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen<br />
(LANUV) bündeln.<br />
Wir wollen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet stärken.<br />
Wir setzen uns für verbindliche Maßnahmen zum Schutz vor Abo-Fallen,<br />
Massenabmahnungen und betrügerischen Angeboten im Netz ein.<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich möglichst rasch und einfach einen<br />
Überblick über die Qualität und Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen<br />
verschaffen können. Wir werden deshalb insbesondere Bundesratsinitiativen für<br />
einheitliche und verbindliche Kriterien für die Kennzeichnung von<br />
Ökostromangeboten, zur Novellierung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungs-<br />
Verordnung (CO2-Ausstoß gemessen an der Fahrzeugstandfläche bzw. Anzahl der<br />
Sitzplätze) sowie für einheitliche Standards und Kriterien für Energiepreisportale<br />
einbringen. Darüber hinaus werden wir Initiativen zur Kennzeichnung von Produkten<br />
und Lebensmitteln bezüglich ihrer Klimarelevanz sowie zur Erarbeitung und<br />
Einführung eines Regionalzeichens mit anspruchsvollen qualitativen Standards<br />
(ohne Gentechnik etc.) starten. Auch bei zusammengesetzten Lebensmitteln muss<br />
zukünftig die Haltungsform, mit denen die zur Herstellung verwandten Eier produziert<br />
worden sind, klar erkennbar sein.<br />
An oberster Stelle müssen gesunde und sichere Lebensmittel und Produkte (z.B.<br />
kein Gift in Kinderspielzeug) stehen. Neben umfassender Transparenz ist eine<br />
konsequente und qualifizierte Lebensmittelkontrolle der beste Schutz vor<br />
Lebensmittelskandalen.<br />
Die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung wollen wir weiter<br />
verbessern. Neben einer weiteren Erhöhung der Zahl der Lebensmittelkontrolleure<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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