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Koalitionsvertrag NRW

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menschenwürdiges Leben Rechnung tragen. Deshalb werden wir auf Bundesebene<br />

bedarfsdeckende und armutsbekämpfende Regelsätze einfordern.<br />

Wir wollen, dass durch eine frühzeitige, vorbeugende Unterstützung das<br />

Wohlergehen und die Lebensperspektiven von Kindern und Jugendlichen stabilisiert<br />

und wo nötig verbessert werden. Deshalb unterstützen und fördern wir den<br />

präventiven Ansatz, bei dem Handlungsstrategien und Lösungsansätze möglichst<br />

entlang der Biografie von Kindern und Jugendlichen - von der Geburt an bis zum<br />

erfolgreichen Berufseinstieg - entwickelt werden.<br />

Wir wollen den Runden Tisch „Hilfe für Kinder in Not“ unter der Federführung der<br />

obersten Landesjugendbehörde als Plattform für den Austausch der zuständigen<br />

Sozialakteurinnen und Sozialakteure sowie von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren<br />

weiterentwickeln.<br />

Das von der Bundesregierung durchgesetzte Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder<br />

und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen ist gescheitert, weil es bei<br />

diesen Familien nicht ankommt. Dies weiterzuentwickeln und unbürokratischer zu<br />

gestalten, ist Aufgabe der Sozialpolitik. Ziel muss eine qualitativ hochwertige und<br />

damit auch nachhaltig wirkende Infrastruktur sein, die Bildung und Teilhabe von<br />

benachteiligten Kindern und Jugendlichen befördert.<br />

Wir wollen mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ auch weiterhin diejenigen<br />

Kinder und Jugendlichen in Kinderbetreuung und Schulen finanziell unterstützen, die<br />

an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen wollen, aber trotz<br />

bestehender Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket<br />

erhalten.<br />

Unser Ziel ist es auch weiterhin, dass der Bund über eine Reform des<br />

Asylbewerberleistungsgesetzes noch mehr finanzielle Verantwortung für die<br />

betroffenen Kinder übernimmt.<br />

Kinderarmut lässt sich am besten durch ein existenzsicherndes und auskömmliches<br />

Einkommen der Eltern verhindern. Deswegen fordern wie die Einführung von<br />

Mindeststandards auf dem Arbeitsmarkt. Dazu gehören auch Entscheidungen, wie<br />

z.B. einen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR, die Eindämmung<br />

von Leih- und Zeitarbeit, die Durchsetzung des Prinzips gleicher Lohn für gleiche<br />

Arbeit oder ein sozialer Arbeitsmarkt für arbeitsmarktferne Menschen.<br />

Es gehört aber auch dazu, dass die Kürzungen der Eingliederungsmittel für<br />

Langzeitarbeitslose wieder zurückgenommen werden, um die Chancen für eine<br />

Arbeitsmarktintegration zu erhöhen; zudem sind die Regelbedarfe nach dem SGB II<br />

richtig zu bemessen. Sie müssen existenzsichernd sein und gleichberechtigte soziale<br />

Teilhabe ermöglichen. Dass das Bundesverfassungsgericht erneut ein Urteil zu den<br />

Regelsätzen fällen muss, bestätigt uns in dieser Auffassung.<br />

Auf Bundesebene werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass Frauen und<br />

Männer, die sich in Bezug von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern SGB II,<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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