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Koalitionsvertrag NRW

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Es kommt uns im Sinne einer effektiven, ökologischen und zukunftsgewandten<br />

Flächenpolitik darauf an, allen Kommunen anzubieten, deren nicht- oder ungenutzte<br />

Altstandorte anzugehen und die Eigentümer in eine städtebauliche und<br />

regionalplanerische Lösungsstrategie einzubeziehen. Das schließt auch<br />

Konversionsflächen im Besitz des Bundes ein. Wir wissen aber, dass es in den<br />

Wachstumsregionen weiter notwendig ist, Flächen für gewerbliche Nutzung und für<br />

den Wohnungsbau zu entwickeln.<br />

Hierzu werden wir den erfolgreich gestarteten und effizienten FlächenPool.<strong>NRW</strong> aus<br />

der Pilotphase in den Regelbetrieb überführen und zum zentralen Instrument des<br />

Flächenmanagements in <strong>NRW</strong> machen. Wir werden dafür eine auskömmliche<br />

Finanzierung sicherstellen sowie den Grundstücksfond <strong>NRW</strong> und die<br />

Bahnflächenentwicklungsgesellschaft <strong>NRW</strong> einbeziehen.<br />

Bau- und Liegenschaftsbetrieb<br />

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb <strong>NRW</strong> (BLB) hat bei der Wahrnehmung seiner<br />

Aufgaben die baupolitischen Ziele des Landes zu beachten. Nordrhein-Westfalen ist<br />

als größtes Land neben dem Bund der wichtigste öffentliche Bauherr in Deutschland.<br />

Daher hat das <strong>NRW</strong> eine besondere Verantwortung und Vorbildrolle für die gebaute<br />

Umwelt. Landespolitische Zielsetzungen und Schwerpunkte sollten sich gerade in<br />

der Verwaltung und Gestaltung der Landesliegenschaften widerspiegeln. Darüber<br />

hinaus ist es erforderlich die Organisation des BLB zu optimieren.<br />

Novellierung der Landesbauordnung<br />

Wir werden die Landesbauordnung zur Verbesserung der Beachtung von<br />

Kinderbelangen und Rücksichtnahme auf die vorhandene Natur fortentwickeln. Die<br />

Vereinfachung von Antragsverfahren werden wir prüfen und Anpassungen beim<br />

Brandschutz vornehmen.<br />

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention besitzt für uns die bedarfsgerechte<br />

Ausgestaltung der Wohn- und Stadtentwicklungspolitik insgesamt sowie der<br />

Wohnquartiere und der Sozialräume im Einzelnen große Bedeutung. In einer Novelle<br />

der Landesbauordnung wollen wir dies aufgreifen, um allen Menschen eine möglichst<br />

gleichberechtigte soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.<br />

Insbesondere die Regelungen zur Barrierefreiheit in § 55 und die Unterstützung der<br />

kommunalen Akteurinnen und Akteure bei der Verbesserung der Zugänglichkeit von<br />

Gebäuden und Sozialräumen sind uns wichtig. Wir wollen diese Entwicklung in<br />

Abstimmung mit den Kommunen vorantreiben.<br />

Rauchwarnmelder retten Leben. Wir wollen deshalb noch in diesem Jahr den Einbau<br />

von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in der Landesbauordnung gesetzlich<br />

verpflichtend machen. Richten soll sich diese Verpflichtung an die Mieterinnen und<br />

Mieter bzw. die selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer. Unverzichtbar ist<br />

daneben eine intensive Öffentlichkeitsarbeit für Rauchwarnmelder. Hier setzen wir<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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