Koalitionsvertrag NRW
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Es kommt uns im Sinne einer effektiven, ökologischen und zukunftsgewandten<br />
Flächenpolitik darauf an, allen Kommunen anzubieten, deren nicht- oder ungenutzte<br />
Altstandorte anzugehen und die Eigentümer in eine städtebauliche und<br />
regionalplanerische Lösungsstrategie einzubeziehen. Das schließt auch<br />
Konversionsflächen im Besitz des Bundes ein. Wir wissen aber, dass es in den<br />
Wachstumsregionen weiter notwendig ist, Flächen für gewerbliche Nutzung und für<br />
den Wohnungsbau zu entwickeln.<br />
Hierzu werden wir den erfolgreich gestarteten und effizienten FlächenPool.<strong>NRW</strong> aus<br />
der Pilotphase in den Regelbetrieb überführen und zum zentralen Instrument des<br />
Flächenmanagements in <strong>NRW</strong> machen. Wir werden dafür eine auskömmliche<br />
Finanzierung sicherstellen sowie den Grundstücksfond <strong>NRW</strong> und die<br />
Bahnflächenentwicklungsgesellschaft <strong>NRW</strong> einbeziehen.<br />
Bau- und Liegenschaftsbetrieb<br />
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb <strong>NRW</strong> (BLB) hat bei der Wahrnehmung seiner<br />
Aufgaben die baupolitischen Ziele des Landes zu beachten. Nordrhein-Westfalen ist<br />
als größtes Land neben dem Bund der wichtigste öffentliche Bauherr in Deutschland.<br />
Daher hat das <strong>NRW</strong> eine besondere Verantwortung und Vorbildrolle für die gebaute<br />
Umwelt. Landespolitische Zielsetzungen und Schwerpunkte sollten sich gerade in<br />
der Verwaltung und Gestaltung der Landesliegenschaften widerspiegeln. Darüber<br />
hinaus ist es erforderlich die Organisation des BLB zu optimieren.<br />
Novellierung der Landesbauordnung<br />
Wir werden die Landesbauordnung zur Verbesserung der Beachtung von<br />
Kinderbelangen und Rücksichtnahme auf die vorhandene Natur fortentwickeln. Die<br />
Vereinfachung von Antragsverfahren werden wir prüfen und Anpassungen beim<br />
Brandschutz vornehmen.<br />
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention besitzt für uns die bedarfsgerechte<br />
Ausgestaltung der Wohn- und Stadtentwicklungspolitik insgesamt sowie der<br />
Wohnquartiere und der Sozialräume im Einzelnen große Bedeutung. In einer Novelle<br />
der Landesbauordnung wollen wir dies aufgreifen, um allen Menschen eine möglichst<br />
gleichberechtigte soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.<br />
Insbesondere die Regelungen zur Barrierefreiheit in § 55 und die Unterstützung der<br />
kommunalen Akteurinnen und Akteure bei der Verbesserung der Zugänglichkeit von<br />
Gebäuden und Sozialräumen sind uns wichtig. Wir wollen diese Entwicklung in<br />
Abstimmung mit den Kommunen vorantreiben.<br />
Rauchwarnmelder retten Leben. Wir wollen deshalb noch in diesem Jahr den Einbau<br />
von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in der Landesbauordnung gesetzlich<br />
verpflichtend machen. Richten soll sich diese Verpflichtung an die Mieterinnen und<br />
Mieter bzw. die selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer. Unverzichtbar ist<br />
daneben eine intensive Öffentlichkeitsarbeit für Rauchwarnmelder. Hier setzen wir<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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