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Koalitionsvertrag NRW

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Der Fachkräftemangel in der Wirtschaft sollte neben allen anderen Maßnahmen auch<br />

durch mehr Neuzuwanderung bekämpft werden. Auch der Familiennachzug<br />

besonders von Ehegatten muss wieder erleichtert werden,<br />

Wir werden den öffentlichen Dienst weiter für Menschen mit Migrationshintergrund<br />

öffnen, ihren Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl erhöhen und anonymisierte<br />

Bewerbungsverfahren, die frei von Diskriminierung sind, durchführen. Damit wollen<br />

wir auch Vorbild für private Unternehmen werden.<br />

Über den Weg der Zielvereinbarung mit den Jobcentern wollen wir das Ziel der<br />

nachhaltigen und existenzsichernden Integration von Menschen mit<br />

Migrationshintergrund verbindlich festschreiben. Dazu gehört auch, dass<br />

Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in Kombination mit sprachlicher<br />

Qualifizierung mit Berufsbezug angeboten werden.<br />

Außerdem werden wir das Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen<br />

Abschlüssen zeitnah umsetzen. Das dazugehörige Landesgesetz für landesrechtlich<br />

geregelte Berufe werden wir ebenfalls schnellstmöglich verabschieden. Dabei wollen<br />

wir innovativere Verfahren zur Kompetenzfeststellung gegenüber dem Bundesgesetz<br />

erproben. und eine entsprechende Beratungsstruktur für Fragestellungen zur<br />

Anerkennung ausbauen. Wir erwarten vom Bund die Einhaltung seiner Zusagen zur<br />

Finanzierung von Anpassungsqualifikationen. Dies gilt nicht nur für<br />

Transferleistungsbezieherinnen und -bezieher, sondern auch für diejenigen, die weit<br />

unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten müssen und die aus der Familienphase in den<br />

Arbeitsmarkt streben. Eine landesweite Kampagne für Vielfalt und gegen<br />

Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt soll diese Maßnahmen unterstützen<br />

Wir wollen gemeinsam mit dem Zentrum für Türkeistudien und Integration mögliche<br />

rechtliche und strukturelle Diskriminierung auf Landesebene identifizieren und darauf<br />

aufbauend Maßnahmen einleiten.<br />

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Armuts-Zuwanderung von Menschen aus<br />

Südosteuropa zu richten. Die Kommunen, die Ziel dieser Zuwanderung sind,<br />

bedürfen besonderer Unterstützung. Integrationsmaßnahmen müssen von<br />

Bemühungen vor allem der gesundheitsdienstlichen Versorgung dieser Menschen<br />

begleitet werden.<br />

<strong>NRW</strong> schützt Menschen vor Verfolgung und in Not<br />

Die bestehende Altfallregelung für langjährig geduldete und integrierte Flüchtlinge<br />

konnte das Problem der so genannten Kettenduldungen nicht nachhaltig lösen.<br />

Daher wird sich <strong>NRW</strong> im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz weiterhin für<br />

eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung ohne Stichtag und mit abgesenkten<br />

Anforderungen an die Lebensunterhaltsicherung einsetzen. Das Fehlverhalten<br />

einzelner Familienmitglieder darf aufenthaltsrechtlich nicht der übrigen Familie<br />

angelastet lastet werden. Für Alte, Kranke und Traumatisierte muss eine an<br />

humanitären Kriterien ausgerichtete Regelung geschaffen werden. Wir wollen<br />

darüber hinaus – unterbesonderer Berücksichtigung integrationspolitischer und<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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