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Koalitionsvertrag NRW

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Strafvollzug<br />

Um die Sicherheit der Bevölkerung umfassend gewährleisten zu können, bedarf es<br />

sowohl eines effizienten und sicheren als auch eines auf Resozialisierung<br />

ausgerichteten Justizvollzug. Nur wenn die Gefangenen im Strafvollzug geeignet auf<br />

die Zeit nach ihrer Entlassung vorbereitet werden, besteht eine echte Chance, dass<br />

sie ihr künftiges Leben in Freiheit ohne Rückfall in die Kriminalität führen. Dies ist der<br />

beste und sicherste Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten.<br />

Ein moderner, dem verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsgebot<br />

entsprechender Strafvollzug braucht klare Rahmenbedingungen. Hierzu werden wir<br />

der Praxis Leitlinien an die Hand geben, die in naher Zukunft auch in ein neues<br />

Strafvollzugsgesetz für das Land <strong>NRW</strong> einfließen werden, das einen modernen<br />

Behandlungsvollzug ermöglicht und dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis unserer<br />

Bevölkerung in ausgeprägter Weise Rechnung trägt. Neben einer<br />

menschenwürdigen Unterbringung werden wir den Gefangenen qualifizierte<br />

Resozialisierungsangebote wie Schul- und Berufsbildung, Konfliktbewältigung und<br />

Umgang mit dem Verbraucheralltag bieten. Den besonderen Bedürfnissen von<br />

Frauen im Strafvollzug wird ebenso besondere Beachtung zuteil wie einem<br />

optimierten Übergangsmanagement. Hierzu gehört insbesondere die berufliche<br />

Reintegration der Gefangenen, zu der wir durch den Ausbau der Arbeits- und<br />

Ausbildungsplätze beitragen, genauso aber die Unterstützung der in diesem Bereich<br />

tätigen freien Träger mit dem Ziel einer Systematisierung und flächendeckenden<br />

Vereinheitlichung des konkreten Angebots. Um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden,<br />

wollen wir weiter einen bedarfsgerechten Ausbau der Haftvermeidungsprojekte<br />

vorantreiben.<br />

Zur Bekämpfung der in vielen Fällen für die Straffälligkeit ursächlichen<br />

Drogenabhängigkeit werden Drogenberatungs- und Therapieangebote gefördert und<br />

ausgebaut. Vorhandene und in den Straftaten zum Ausdruck gekommene Defizite<br />

bei den Gefangenen sollen dadurch nachhaltig aufgelöst und praktikable<br />

Möglichkeiten zu alternativen, sozialadäquaten Lebensformen angestrebt werden.<br />

Zur Bewältigung dieser anspruchsvollen Arbeit hat die rot-grüne Landesregierung<br />

bereits 200 zusätzliche Stellen geschaffen. Mit dem Haushalt 2012 werden weitere<br />

Entlastungsschritte folgen, auch um noch hinzukommende neue Aufgaben<br />

wahrnehmen zu können. So hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4. Mai<br />

2011 die wesentlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nicht mit dem<br />

Grundgesetz vereinbar erklärt. Gemäß der Auflage des Bundesverfassungsgerichts<br />

werden wir auf eine bundesgesetzliche Neuregelung hinwirken, die dem<br />

verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung trägt, wonach sich der Vollzug der<br />

Sicherungsverfahrung vom Vollzug der Strafhaft deutlich zu unterscheiden habe. Wir<br />

werden daneben die erforderlichen landesgesetzlichen Regelungen schaffen und<br />

eine eigene Unterbringungseinrichtung schaffen, die den verfassungsrechtlichen<br />

Vorgaben Rechnung trägt.<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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