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Koalitionsvertrag NRW

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unkonventionelles Erdgas gelten. Dafür werden wir uns im Bundesrat einsetzen.<br />

In diesem Sinne soll das Bergrecht novelliert werden.<br />

Planerische Vorsorge durch einen neuen Landesentwicklungsplan<br />

Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan (LEP) wurde 1995 aufgestellt unter<br />

wesentlich anderen Rahmenbedingungen zum Beispiel beim demografischen<br />

Wandel der Bevölkerung und den Anforderungen des Klimawandels. Um ein<br />

einheitliches und zukunftsfestes Planungsrecht für <strong>NRW</strong> zu schaffen, werden das<br />

alte LEPro (Landesentwicklungsprogramm) und der LEP (Landesentwicklungsplan)<br />

inhaltlich zusammengefasst und als Verordnung verabschiedet. Die<br />

Beteiligungsmöglichkeiten werden wir bereits bei der Erarbeitung über die<br />

gesetzlichen Vorgaben hinaus verbessern, um frühzeitig Akzeptanz zu schaffen.<br />

Die Landesregierung hat in der letzten Legislaturperiode bereits einen Entwurf neuer<br />

landesplanerischer Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in Form eines<br />

sachlichen Teilplans auf den Weg gebracht. Mit den neuen Regelungen sollen die<br />

Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren weiter gestärkt werden.<br />

Darüber hinaus werden die aufgrund der Auflösung des Landtages unterbrochenen<br />

Arbeiten am Entwurf des Gesamt-LEP mit dem Ziel fortgesetzt, diesen zeitnah ins<br />

Verfahren zu geben.<br />

Neue Chancen auf Konversionsflächen<br />

Der in <strong>NRW</strong> bis 2020 geplante Rückzug der Bundeswehr und der Britischen Armee<br />

stellt die Kommunen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch neue Chancen<br />

für den Naturschutz, den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie die gewerbliche<br />

Nutzung auf geeigneten Teilflächen. Die sehr großen Flächen erfordern eine<br />

frühzeitige überörtliche landesplanerische Abstimmung der verschiedenen<br />

Nutzungsansprüche und die Entwicklung von Konzepten in regionalen<br />

Kooperationen. Wir wollen durch eine Änderung des Gesetzes über die<br />

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erreichen, dass bei der Folgenutzung von<br />

Flächen nicht nur die finanziellen Interessen des Bundes, sondern auch<br />

strukturpolitische Ziele der Länder, Regionen und Kommunen sowie die Chancen für<br />

den Naturschutz stärker berücksichtigt werden als bisher.<br />

IV. Umwelt, Landwirtschaft, Verbraucherschutz<br />

Ökologischer Aufbruch in <strong>NRW</strong> - Besser leben in Stadt und Land<br />

Ein neuer ökologischer Aufbruch in <strong>NRW</strong> ist notwendig. Bei der Bekämpfung der<br />

großen Umweltprobleme haben wir erste Schritte gemacht, stehen aber weiter vor<br />

großen Herausforderungen. Lärm, Feinstaub und andere Umweltgifte machen krank.<br />

Der Klimawandel führt zu neuen Belastungen. Der Flächenverbrauch geht<br />

unvermindert weiter. Das Überleben zahlreicher Tier- und Pflanzenarten ist bedroht.<br />

Eine intensiv betriebene Landwirtschaft belastet vielerorts die Wasserqualität.<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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