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Koalitionsvertrag NRW

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Arbeitsagenturen und Jobcenter auf der Basis ihres jeweiligen gesetzlichen<br />

Auftrages beteiligen, damit die erforderliche Unterstützung für Arbeitnehmer und<br />

Arbeitnehmerin, Arbeitgeber und die Arbeitgeberin sowie ein angemessener<br />

Nachteilsausgleich finanziert werden kann. Wir werden uns dafür einsetzen, dass<br />

das Land den Dialog zwischen den beteiligten Leistungsträgern mit dem Ziel der<br />

Konsensbildung initiiert. Auf Bundesebene werden wir uns für entsprechende<br />

gesetzliche Veränderungen einsetzen.<br />

Wir wollen die Schaffung von zusätzlichen Außenarbeitsplätzen für WfbM-<br />

Beschäftigte fördern, um auf diesem Wege dem Menschen mit Behinderung den<br />

Schritt weg von der WfbM hin zu einer regulären Beschäftigung auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichzeitig Arbeitgeber, insbesondere öffentliche, zu<br />

ermutigen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Wir erwarten, dass die beiden<br />

Landschaftsverbände als zuständige Leistungsträger Menschen mit Behinderung<br />

auch bei anderen, alternativen Anbietern eine Beschäftigung ermöglichen, wenn sie<br />

die gleiche Unterstützung und Förderung anbieten wie eine WfbM. Wir werden uns<br />

auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Sozialgesetzbuch dahingehend<br />

geändert wird, damit diese alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten den gleichen<br />

Renten- und Krankenversicherungsschutz bieten wie eine Tätigkeit in einer WfbM.<br />

Soziale Bürgerrechte sichern<br />

Um die sozialen Bürgerrechte von erwerbslosen Menschen zu stärken, wollen wir die<br />

trägerunabhängige qualitätsgesicherte Erwerbslosenberatung und die<br />

Arbeitslosenzentren weiter fördern. Zusätzlich werden wir uns für unabhängige<br />

Ombudsstellen in den Grundsicherungsstellen einsetzen und das Widerspruchsrecht<br />

der Betroffenen stärken.<br />

Die Arbeitsmarktpolitik des Bundes schränkt Förderung ein und weitet Sanktionen<br />

aus. Wir fordern den Bund zu einem grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der<br />

Arbeitsmarktpolitik auf. Ohne diese sind unsere landespolitischen Ziele nicht<br />

umfassend umsetzbar. Die Arbeitslosenversicherung muss das vorrangige<br />

Sicherungssystem bei Erwerbslosigkeit sein, die Grundsicherung das nachrangige.<br />

Auch dafür bedarf es eines Politikwechsels auf der Bundesebene.<br />

Armut vermeiden und bekämpfen<br />

Armut muss über alle Lebenslagen hinweg entgegengewirkt werden. Wir werden in<br />

<strong>NRW</strong> die Armutsprävention ausbauen und die Entwicklung von Präventionsketten<br />

unterstützen, mit denen die unterschiedlichen Zielgruppen erreicht, Hilfen<br />

insbesondere im Lebens- und Sozialraum der Menschen angeboten und die<br />

unterschiedlichen altersbedingten Lebenslagen berücksichtigt werden.<br />

Die SGB II- und SGB XII- Regelsätze müssen so ausgestaltet werden, dass sie dem<br />

sozialstaatlichen Gebot der Deckung des sozio-kulturellen Existenzminimums für ein<br />

<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />

<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />

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