Koalitionsvertrag NRW
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Arbeitsagenturen und Jobcenter auf der Basis ihres jeweiligen gesetzlichen<br />
Auftrages beteiligen, damit die erforderliche Unterstützung für Arbeitnehmer und<br />
Arbeitnehmerin, Arbeitgeber und die Arbeitgeberin sowie ein angemessener<br />
Nachteilsausgleich finanziert werden kann. Wir werden uns dafür einsetzen, dass<br />
das Land den Dialog zwischen den beteiligten Leistungsträgern mit dem Ziel der<br />
Konsensbildung initiiert. Auf Bundesebene werden wir uns für entsprechende<br />
gesetzliche Veränderungen einsetzen.<br />
Wir wollen die Schaffung von zusätzlichen Außenarbeitsplätzen für WfbM-<br />
Beschäftigte fördern, um auf diesem Wege dem Menschen mit Behinderung den<br />
Schritt weg von der WfbM hin zu einer regulären Beschäftigung auf dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichzeitig Arbeitgeber, insbesondere öffentliche, zu<br />
ermutigen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Wir erwarten, dass die beiden<br />
Landschaftsverbände als zuständige Leistungsträger Menschen mit Behinderung<br />
auch bei anderen, alternativen Anbietern eine Beschäftigung ermöglichen, wenn sie<br />
die gleiche Unterstützung und Förderung anbieten wie eine WfbM. Wir werden uns<br />
auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Sozialgesetzbuch dahingehend<br />
geändert wird, damit diese alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten den gleichen<br />
Renten- und Krankenversicherungsschutz bieten wie eine Tätigkeit in einer WfbM.<br />
Soziale Bürgerrechte sichern<br />
Um die sozialen Bürgerrechte von erwerbslosen Menschen zu stärken, wollen wir die<br />
trägerunabhängige qualitätsgesicherte Erwerbslosenberatung und die<br />
Arbeitslosenzentren weiter fördern. Zusätzlich werden wir uns für unabhängige<br />
Ombudsstellen in den Grundsicherungsstellen einsetzen und das Widerspruchsrecht<br />
der Betroffenen stärken.<br />
Die Arbeitsmarktpolitik des Bundes schränkt Förderung ein und weitet Sanktionen<br />
aus. Wir fordern den Bund zu einem grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der<br />
Arbeitsmarktpolitik auf. Ohne diese sind unsere landespolitischen Ziele nicht<br />
umfassend umsetzbar. Die Arbeitslosenversicherung muss das vorrangige<br />
Sicherungssystem bei Erwerbslosigkeit sein, die Grundsicherung das nachrangige.<br />
Auch dafür bedarf es eines Politikwechsels auf der Bundesebene.<br />
Armut vermeiden und bekämpfen<br />
Armut muss über alle Lebenslagen hinweg entgegengewirkt werden. Wir werden in<br />
<strong>NRW</strong> die Armutsprävention ausbauen und die Entwicklung von Präventionsketten<br />
unterstützen, mit denen die unterschiedlichen Zielgruppen erreicht, Hilfen<br />
insbesondere im Lebens- und Sozialraum der Menschen angeboten und die<br />
unterschiedlichen altersbedingten Lebenslagen berücksichtigt werden.<br />
Die SGB II- und SGB XII- Regelsätze müssen so ausgestaltet werden, dass sie dem<br />
sozialstaatlichen Gebot der Deckung des sozio-kulturellen Existenzminimums für ein<br />
<strong>Koalitionsvertrag</strong> 2012 – 2017<br />
<strong>NRW</strong>SPD – Bündnis 90/Die Grünen <strong>NRW</strong><br />
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