Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena
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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />
1 Einleitung<br />
Das Stadtgebiet von <strong>Jena</strong> liegt zu großen Teilen in einem einzigartigen Naturraum. Es gibt in Deutschland<br />
wohl kaum eine zweite Großstadt mit einem vergleichbaren naturschutzfachlichen Wert. Das Tal<br />
der Mittleren Saale ist tief in seinen meist kalkhaltigen geologischen Untergrund eingeschnitten. Insbesondere<br />
die steilen Hanglagen verfügen über bundesweit bedeutsame Naturräume mit einer wertvollen<br />
Flora und Fauna, die nationalem und europarechtlichem Schutz unterliegen. Andererseits<br />
schränkt dies die bauliche Entwicklung des überwiegend im Talgrund befindlichen prosperierenden<br />
Oberzentrums stark ein. Um dennoch eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, sind<br />
sensible Anstrengungen zu unternehmen, um die naturräumlichen Restriktionen und Potenziale zu<br />
beachten. Dazu ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung des Flächennutzungsplanes der<br />
kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> das geeignete Planungsinstrument.<br />
Kapitel 1 - 5<br />
1.1 Anlass der Planung<br />
Für die Stadt <strong>Jena</strong> besteht bisher ein wirksamer <strong>Landschaftsplan</strong> aus dem Jahre 2003. Nach nunmehr<br />
10 Jahren ist dessen Fortschreibung, besonders in Vorbereitung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes,<br />
erforderlich. Damit verbunden ist die Integration einer Umweltprüfung (inkl. Umweltbericht).<br />
Die gesetzliche Verpflichtung hierzu ergibt sich aus § 11 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 5 Abs. 6<br />
ThürNatG, wonach Landschaftspläne rechtzeitig mit der Aufstellung von Flächennutzungsplänen zu<br />
erstellen sind. Die Stadt <strong>Jena</strong> hat daher am 29.09.2011 mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses<br />
die Vergabe zur Fortschreibung des <strong>Landschaftsplan</strong>es beschlossen.<br />
Die Neuaufstellung beinhaltet die vollständige Überarbeitung der gesamten Darstellungen für das<br />
Stadtgebiet. Dabei werden die zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen, z. B. hinsichtlich<br />
der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung, ebenso berücksichtigt, wie die Vielzahl neuer gesetzlicher<br />
Bestimmungen, insbesondere der Bau- und Naturschutzgesetzgebung. Letztere schlagen sich<br />
zwingend z. B. auch über die Integration einer Umweltprüfung nieder.<br />
Mit der Neuaufstellung verbunden sind eine digitale Planzeichnung auf aktuellen Grundlagen sowie<br />
die Erstellung der Begründung.<br />
1.2 Erfordernis der Planung<br />
1.2.1 Bedeutung und Funktion des <strong>Landschaftsplan</strong>es<br />
In Kapitel 2 des Bundesnaturschutzgesetzes wird die <strong>Landschaftsplan</strong>ung behandelt. In dessen § 8<br />
wird der allgemeine Grundsatz hierzu definiert. Danach werden die Ziele des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns im Rahmen der <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
überörtlich sowie im kommunalen Kontext, örtlich konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen<br />
zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet.<br />
Gemäß § 5 ThürNatG i. V. m. § 11 BNatSchG werden Landschaftspläne als eigenständige Fachpläne<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der Grundlage des Landschaftsrahmenplans von<br />
den unteren Naturschutzbehörden erstellt. Die Darstellungen der Landschaftspläne sind als Darstellung<br />
in die Flächennutzungspläne aufzunehmen, für das Verfahren gelten die Vorschriften für die Bauleitpläne.<br />
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