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Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />

Konkrete Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der vorkommenden FFH-Arten im Stadtgebiet<br />

werden nachfolgend genannt und erläutert.<br />

Tab. 63: Wesentliche Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der FFH-Arten<br />

(Quelle: www.bfn.de, 2012)<br />

FFH-Art<br />

Schmale Windelschnecke<br />

(Vertigo angustior)<br />

Heller Wiesenknopf-<br />

Ameisenbläuling<br />

(Maculinea teleius)<br />

Dunkler Wiesenknopf-<br />

Ameisenbläuling<br />

(Maculinea nausithous)<br />

Eremit (Osmoderma eremita)<br />

Kammmolch<br />

(Triturus cristatus)<br />

Gelbbauchunke<br />

(Bombina variegata)<br />

Wesentliche Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Art<br />

Erhalt und Entwicklung der Lebensräume<br />

Verhinderung von einsetzender Verbuschung und Intensivierung der Nutzung<br />

Abstimmung der Mahdzeit auf den Lebenszyklus (vor Ende Mai und nach Mitte<br />

September)<br />

Verzicht auf Düngung<br />

Förderung eines großflächigeren Nutzungsmosaiks mit ausreichender Vernetzung<br />

von Larven- und Falterhabitaten<br />

Abstimmung der Grünlandnutzung (durch extensive Bewirtschaftung, frühe erste und<br />

späte zweite Mahd von wüchsigen Beständen, Schnitt ausreichend hoch über dem<br />

Boden und jährlich wechselnde Mahd von Saumstrukturen)<br />

gezielte Weiterentwicklung kleiner Populationen durch gezielte Maßnahmen<br />

Schutz aller Vorkommen der Art<br />

Nachwachsen weiterer geeigneter Brutbäume<br />

Erhalt der Laichgewässer und Landlebensräume<br />

Förderung naturnaher Uferabschnitten von Bächen und Flüssen mit mäßiger Fließgeschwindigkeit,<br />

geringer Verschmutzung, sandigem Untergrund<br />

Vermeidung von Eingriffen in den Wasserhaushalt (kein künstlicher Fischbesatz)<br />

Vernetzung der einzelnen Vorkommen<br />

Schutz vorhandener Lebensräume<br />

geeignete Pflege durch das Entfernen von Gehölzen bzw. Offenhaltung und<br />

Entschlammung der Feuchtbereiche<br />

Verfügbarkeit eines großes Gewässerangebotes (periodische und anhaltende<br />

Wasserführung, besonnte Uferbereiche)<br />

Vernetzung der einzelnen Vorkommen und mit geeigneten Landlebensräumen<br />

im Umfeld, z. B. Grünland mit Feldgehölzen<br />

Kleine Hufeisennase<br />

(Rhinolophus hipposideros)<br />

Mopsfledermaus<br />

(Barbastella barbastellus)<br />

Bechsteinfledermaus<br />

(Myotis bechsteinii)<br />

Großes Mausohr<br />

(Myotis myotis)<br />

Frauenschuh<br />

(Cypripedium calceolus)<br />

Erhalt der verbliebenen Sommer- und Winterquartiere als Wohn-, Brut- und Zufluchtstätten<br />

der Art und deren Vernetzung untereinander durch Leitstrukturen<br />

zudem Erhalt von struktur- und nahrungsreichen Halboffenlandschaften und Laubwäldern<br />

mit ausgeprägter Strauch- und Krautschicht in deren Umgebung<br />

Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung in einem Radius von 2,5 km um Wochenstubenquartiere<br />

Erhöhung des Totholzanteils in Wäldern (Höhlenbäume)<br />

Verzicht auf Straßenneubauten im Umkreis von 10 km von Wochenstubenquartieren<br />

Erhalt bzw. Anlage von Gehölzstrukturen entlang wenig genutzter Wege sowie von<br />

Spaltenquartieren an Gebäuden<br />

Reduzierung des Pestizid- und Düngereinsatzes<br />

Erhalt einer reichen Schmetterlingsfauna<br />

Erhöhung des Totholzanteils in Wäldern (Bäume und Äste mit Höhlenbildungen sowie<br />

mit abstehender Borke)<br />

Verzicht auf den Neu- oder Ausbau von Verkehrstrassen in einem Umkreis von ca.<br />

3 km um bekannte Quartiere und Wochenstuben<br />

Erhaltung der Wochenstubenquartiere, z. B. in Dachböden, Kirchtürmen (mit Verzicht<br />

auf Holzschutzmittel in Gebäudequartieren)<br />

Erhalt von naturnahen, unterwuchsarmen Laubwäldern mit höhlenreichem Altbaumbestand<br />

Sicherung der Flugwege zwischen Wochenstubenquartier und Jagdgebieten<br />

(Kollisionsverhinderung)<br />

gezielte Pflege der Vorkommen, wenn die Art aufgrund von Sukzession zurück geht<br />

weitgehende Geheimhaltung der genauen Fundorte bei kleinen und besonders<br />

exponierten Vorkommen<br />

Einzäunung insbesondere individuenschwacher Bestände zum Schutz vor Verbiss<br />

Kapitel 11<br />

Seite 178

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