Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena
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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />
Konkrete Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der vorkommenden FFH-Arten im Stadtgebiet<br />
werden nachfolgend genannt und erläutert.<br />
Tab. 63: Wesentliche Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der FFH-Arten<br />
(Quelle: www.bfn.de, 2012)<br />
FFH-Art<br />
Schmale Windelschnecke<br />
(Vertigo angustior)<br />
Heller Wiesenknopf-<br />
Ameisenbläuling<br />
(Maculinea teleius)<br />
Dunkler Wiesenknopf-<br />
Ameisenbläuling<br />
(Maculinea nausithous)<br />
Eremit (Osmoderma eremita)<br />
Kammmolch<br />
(Triturus cristatus)<br />
Gelbbauchunke<br />
(Bombina variegata)<br />
Wesentliche Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Art<br />
Erhalt und Entwicklung der Lebensräume<br />
Verhinderung von einsetzender Verbuschung und Intensivierung der Nutzung<br />
Abstimmung der Mahdzeit auf den Lebenszyklus (vor Ende Mai und nach Mitte<br />
September)<br />
Verzicht auf Düngung<br />
Förderung eines großflächigeren Nutzungsmosaiks mit ausreichender Vernetzung<br />
von Larven- und Falterhabitaten<br />
Abstimmung der Grünlandnutzung (durch extensive Bewirtschaftung, frühe erste und<br />
späte zweite Mahd von wüchsigen Beständen, Schnitt ausreichend hoch über dem<br />
Boden und jährlich wechselnde Mahd von Saumstrukturen)<br />
gezielte Weiterentwicklung kleiner Populationen durch gezielte Maßnahmen<br />
Schutz aller Vorkommen der Art<br />
Nachwachsen weiterer geeigneter Brutbäume<br />
Erhalt der Laichgewässer und Landlebensräume<br />
Förderung naturnaher Uferabschnitten von Bächen und Flüssen mit mäßiger Fließgeschwindigkeit,<br />
geringer Verschmutzung, sandigem Untergrund<br />
Vermeidung von Eingriffen in den Wasserhaushalt (kein künstlicher Fischbesatz)<br />
Vernetzung der einzelnen Vorkommen<br />
Schutz vorhandener Lebensräume<br />
geeignete Pflege durch das Entfernen von Gehölzen bzw. Offenhaltung und<br />
Entschlammung der Feuchtbereiche<br />
Verfügbarkeit eines großes Gewässerangebotes (periodische und anhaltende<br />
Wasserführung, besonnte Uferbereiche)<br />
Vernetzung der einzelnen Vorkommen und mit geeigneten Landlebensräumen<br />
im Umfeld, z. B. Grünland mit Feldgehölzen<br />
Kleine Hufeisennase<br />
(Rhinolophus hipposideros)<br />
Mopsfledermaus<br />
(Barbastella barbastellus)<br />
Bechsteinfledermaus<br />
(Myotis bechsteinii)<br />
Großes Mausohr<br />
(Myotis myotis)<br />
Frauenschuh<br />
(Cypripedium calceolus)<br />
Erhalt der verbliebenen Sommer- und Winterquartiere als Wohn-, Brut- und Zufluchtstätten<br />
der Art und deren Vernetzung untereinander durch Leitstrukturen<br />
zudem Erhalt von struktur- und nahrungsreichen Halboffenlandschaften und Laubwäldern<br />
mit ausgeprägter Strauch- und Krautschicht in deren Umgebung<br />
Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung in einem Radius von 2,5 km um Wochenstubenquartiere<br />
Erhöhung des Totholzanteils in Wäldern (Höhlenbäume)<br />
Verzicht auf Straßenneubauten im Umkreis von 10 km von Wochenstubenquartieren<br />
Erhalt bzw. Anlage von Gehölzstrukturen entlang wenig genutzter Wege sowie von<br />
Spaltenquartieren an Gebäuden<br />
Reduzierung des Pestizid- und Düngereinsatzes<br />
Erhalt einer reichen Schmetterlingsfauna<br />
Erhöhung des Totholzanteils in Wäldern (Bäume und Äste mit Höhlenbildungen sowie<br />
mit abstehender Borke)<br />
Verzicht auf den Neu- oder Ausbau von Verkehrstrassen in einem Umkreis von ca.<br />
3 km um bekannte Quartiere und Wochenstuben<br />
Erhaltung der Wochenstubenquartiere, z. B. in Dachböden, Kirchtürmen (mit Verzicht<br />
auf Holzschutzmittel in Gebäudequartieren)<br />
Erhalt von naturnahen, unterwuchsarmen Laubwäldern mit höhlenreichem Altbaumbestand<br />
Sicherung der Flugwege zwischen Wochenstubenquartier und Jagdgebieten<br />
(Kollisionsverhinderung)<br />
gezielte Pflege der Vorkommen, wenn die Art aufgrund von Sukzession zurück geht<br />
weitgehende Geheimhaltung der genauen Fundorte bei kleinen und besonders<br />
exponierten Vorkommen<br />
Einzäunung insbesondere individuenschwacher Bestände zum Schutz vor Verbiss<br />
Kapitel 11<br />
Seite 178