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Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />

3 Rechtliche Bindung und planerische Vorgaben<br />

3.1 Rechtliche Bindung / Rechtliche Grundlagen der<br />

Bauleitplanung<br />

Kapitel 1 - 5<br />

3.1.1 Flächennutzungsplan<br />

Grundlage der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />

3.1.2 <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Gemäß § 5 Abs. 1 ThürNatG in Verbindung mit § 11 BNatSchG werden die örtlichen Erfordernisse<br />

und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsplänen<br />

dargestellt. In Thüringen werden die Landschaftspläne als Fachpläne der unteren Naturschutzbehörden<br />

erstellt. Die in den Landschaftsplänen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und<br />

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7<br />

BauGB zu berücksichtigen und können als Darstellungen in die Flächennutzungspläne aufgenommen<br />

werden. Durch die Übernahme in den Flächennutzungsplan entsteht für diese Darstellungen eine<br />

Behördenverbindlichkeit. Landschaftspläne sind rechtzeitig vor der Aufstellung von Flächennutzungsplänen<br />

zu erstellen.<br />

3.1.3 Umweltbericht<br />

Im Mittelpunkt der in das Flächennutzungsplanverfahren integrierten Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4<br />

BauGB steht der Umweltbericht, der die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und eine<br />

sachgerechte Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde darstellt. Der Umweltbericht ist<br />

dabei Teil der Begründung des Flächennutzungsplanes. Eine Gliederung für die erforderlichen Inhalte<br />

eines Umweltberichtes wird in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c BauGB vorgegeben.<br />

3.2 Übergeordnete Vorgaben<br />

3.2.1 Landesentwicklungsplanung<br />

Landesentwicklungsplan Thüringen 2004<br />

Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Freistaates Thüringen 2004 definiert die raumrelevanten Ziele<br />

der Landesentwicklung Thüringens. Er dient als Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung des<br />

Landes Thüringen, wonach das reichhaltige und zum Teil einzigartige Natur- und Kulturerbe Thüringens<br />

von großer Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung des Landes ist. Für den Umweltschutz<br />

ergeben sich hieraus die Verpflichtungen zum Schutz, zur Pflege und zur Fortentwicklung dieses Erbes.<br />

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