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Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />

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Erhalt des Totholzanteiles (liegendes und stehendes Totholz)<br />

Umwandlung standortfremder Bestockungen<br />

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Entwicklung standortgerechter (autochthoner), artenreicher und gestufter Waldränder an den<br />

Nutzungsgrenzen<br />

Nutzungsextensivierung auf ausgewählten, bisher intensiv genutzten Flächen; Fortführung bisher<br />

schon extensiver Nutzungsweisen und Pflegemaßnahmen<br />

Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden in der Land- und Forstwirtschaft<br />

Schutz angrenzender Biotope und Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen aus angrenzenden<br />

Nutzflächen wie Landwirtschaft oder Siedlung durch Pufferzonen<br />

Gliederung des „ausgeräumten“ Offenlandes durch zahlreiche Strukturelemente und somit Erhöhung<br />

der Lebensraumqualität für Tiere und Pflanzen im Ackerland<br />

Erhalt artenreicher Grünländer (besonders die Feucht- und Nasswiesen entlang der Talauen),<br />

auch als Netz aus Grünlandbereichen (Biotopverbund)<br />

Entwicklung von orchideenreichen Trockenbiotopen an den Hängen<br />

Erhalt und Entwicklung der Streuobstwiesen, insbesondere als zusammenhängende Bestände<br />

Schaffung durchgängiger Grünzüge und Grünverbindungen mit Vernetzung des Siedlungsbereiches<br />

in die Hanglagen<br />

Erhöhung der Lebensraumqualität für Tiere und Pflanzen im Siedlungsraum<br />

Strukturierung von Verkehrswegen durch Pflanzung von Alleen und Baumreihen als Biotopverbundmaßnahme<br />

Verbesserung der Lebensraumqualität von Gewässern durch Renaturierung naturferner<br />

Gewässerstrukturen, Verbesserung der Gewässergüte<br />

Erhalt und Entwicklung von standorttypischer Ufervegetation der Hart- und Weichholzaue (Auwälder)<br />

Sicherung der Funktion der Saale als Hauptlinie des Biotopverbundes<br />

Belassung von noch vorhandenen Karstquellen im naturnahen Zustand<br />

Maßnahmen<br />

Zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Lebensräumen der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt<br />

können im Stadtgebiet folgende konkrete Maßnahmen formuliert werden (vgl. Karte 2.3), um eine<br />

weitere Entwicklung von Natur und Landschaft zum Erhalt der Biodiversität zu ermöglichen:<br />

Vorschläge für Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

Die in Karte 1.3 vorgeschlagenen Neuausweisungen bzw. Erweiterungen von Schutzgebieten stellen<br />

naturschutzfachlich wertvolle Flächen für den Arten- und Biotopschutz dar. Die innerhalb der Flächen<br />

existierende Lebensraumausstattung gilt es zu erhalten, zu pflegen und ggf. weiterzuentwickeln, da<br />

diese bereits eine große Bedeutung für die vorhandene Artausstattung besitzt und bei einer Weiterentwicklung<br />

ggf. relevant für die Ansiedlung weiterer Arten ist.<br />

Kapitel 11<br />

Erhalt und Entwicklung von Schutzgebieten im Stadtgebiet<br />

Als wesentliche Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes sind die bestehenden Schutzgebiete im<br />

Stadtgebiet zu erhalten und die darin vorhandenen Lebensräume weiterzuentwickeln. Insbesondere<br />

ist gemäß FFH-Richtlinie der „Fortbestand bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes<br />

der unter den Erhaltungszielen aufgeführten natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der<br />

Arten innerhalb der FFH-Gebiete“ anzustreben.<br />

Seite 177

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