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Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />

na und Kunitz, da es sich hier um naturschutzfachlich sensible Bereiche handelt.<br />

Fehlende Über- und Unterquerungen im Erholungswegenetz<br />

An einzelnen Stellen im Stadtgebiet ist das Überqueren von Straßen für Radfahrer schwierig. Beispielswiese<br />

fehlen freie Über- oder Unterquerungsmöglichkeiten an der B 7 bei Wogau und der B 88<br />

bei Maua. Für die speziellen Nutzergruppen „Familien mit Kindern/Kinderwagen“ und „körperlich eingeschränkte<br />

Nutzer“ fehlen zudem barrierefreie Wanderwege. Vor allem im Bereich der Oberaue sind<br />

die Trimm-Dich-Pfade unzureichend lang. Durch unzureichend vorhandene Parkplätze für Erholungsnutzer<br />

stellt auch das „wilde Parken" ein Problem dar. Vor allem im Rautal, am Jenzigsüdhang und in<br />

der Nähe des Fuchsturms reicht das Wanderparkplatzangebot nicht aus, wodurch angrenzende Waldund<br />

Wiesenflächen in Anspruch genommen und erheblich beeinträchtigt werden.<br />

Starke oder illegale Erholungsnutzung in sensiblen Landschaftsräumen<br />

Wesentliche Konflikte entstehen durch die illegale Erholungsnutzung in empfindlichen Landschaftsräumen<br />

und an potenziellen Biotopentwicklungsstandorten. Für das Stadtgebiet sind vor allem zu nennen:<br />

Das Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen (Auto, Motorrad, Moped, Moto-Cross,<br />

Quads) ist im Wald und in Naturschutzgebieten generell verboten. Nur bei besonderer<br />

Befugnis (z. B. Waldbesitzer, Waldarbeiter, Jagdpächter) ist das Fahren erlaubt. Dennoch<br />

fahren, besonders im Bereich des Kernbergplateaus, gelegentlich Kraftfahrzeuge,<br />

ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung für das Befahren des NSG zu haben. In<br />

der Nähe des Fuchsturms wurden schon gegen verschiedene Fahrzeughalter Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

wegen ungenehmigten Parkens im NSG eingeleitet.<br />

<br />

In den Naturschutzgebieten ist die jeweilige Schutzgebietsverordnung bezüglich der Erlaubnis<br />

zum Radfahren zu beachten. In den meisten Schutzgebietsverordnungen wird<br />

das Radfahren abseits von Wegen verboten, desgleichen nicht auf Sport- und Lehrpfaden<br />

(Erlaubnis zum Fahren nur auf befestigten Straßen und Waldwegen sowie auf<br />

sonstigen Wegen, die breiter als 2 m sind, ferner auf ausgewiesenen Radwegen).<br />

Schwerpunktbereiche für illegale Mountainbike- bzw. Downhillstrecken liegen im Bereich<br />

der Kernberg-Horizontalen und am Jenzig.<br />

<br />

Reiten wird in den meisten Schutzgebietsverordnungen auf den ausgewiesenen Reitwegen<br />

erlaubt. Im NSG „Kernberge und Wöllmisse bei <strong>Jena</strong>“ ist das Reiten generell<br />

verboten. Vereinzelt wurde in den Naturschutzgebieten „Hufeisen-Jenzig“ und „Kernberge<br />

und Wöllmisse bei <strong>Jena</strong>“ gegen dieses Verbot verstoßen.<br />

Kapitel 11<br />

<br />

Wandern und Spazieren ist in den Naturschutzgebieten außerhalb der Wege verboten.<br />

Aus den verschiedensten Gründen wird gegen dieses Verbot in den Naturschutzgebieten<br />

verstoßen. Hierzu zählen besonders das Aufsuchen und Fotografieren seltener<br />

Pflanzen, aber auch das Bedürfnis, vorhandene Wegebeziehungen abzukürzen. Im<br />

Ergebnis bildete sich, von den Wegen ausgehend, ein Netz aus kleinen Pfaden. Bereiche,<br />

in denen Holz aufgearbeitet wird, Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten<br />

sowie forstbetriebliche und jagdliche Einrichtungen dürfen ebenfalls nicht betreten<br />

werden.<br />

Einen weiteren Konflikt im Stadtgebiet stellen illegal betriebene Feuerstellen dar. In den Naturschutzgebieten<br />

ist das Entfachen von Feuer generell verboten. Zwar wurden in den Waldbereichen des<br />

Seite 169

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