Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena
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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />
na und Kunitz, da es sich hier um naturschutzfachlich sensible Bereiche handelt.<br />
Fehlende Über- und Unterquerungen im Erholungswegenetz<br />
An einzelnen Stellen im Stadtgebiet ist das Überqueren von Straßen für Radfahrer schwierig. Beispielswiese<br />
fehlen freie Über- oder Unterquerungsmöglichkeiten an der B 7 bei Wogau und der B 88<br />
bei Maua. Für die speziellen Nutzergruppen „Familien mit Kindern/Kinderwagen“ und „körperlich eingeschränkte<br />
Nutzer“ fehlen zudem barrierefreie Wanderwege. Vor allem im Bereich der Oberaue sind<br />
die Trimm-Dich-Pfade unzureichend lang. Durch unzureichend vorhandene Parkplätze für Erholungsnutzer<br />
stellt auch das „wilde Parken" ein Problem dar. Vor allem im Rautal, am Jenzigsüdhang und in<br />
der Nähe des Fuchsturms reicht das Wanderparkplatzangebot nicht aus, wodurch angrenzende Waldund<br />
Wiesenflächen in Anspruch genommen und erheblich beeinträchtigt werden.<br />
Starke oder illegale Erholungsnutzung in sensiblen Landschaftsräumen<br />
Wesentliche Konflikte entstehen durch die illegale Erholungsnutzung in empfindlichen Landschaftsräumen<br />
und an potenziellen Biotopentwicklungsstandorten. Für das Stadtgebiet sind vor allem zu nennen:<br />
Das Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen (Auto, Motorrad, Moped, Moto-Cross,<br />
Quads) ist im Wald und in Naturschutzgebieten generell verboten. Nur bei besonderer<br />
Befugnis (z. B. Waldbesitzer, Waldarbeiter, Jagdpächter) ist das Fahren erlaubt. Dennoch<br />
fahren, besonders im Bereich des Kernbergplateaus, gelegentlich Kraftfahrzeuge,<br />
ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung für das Befahren des NSG zu haben. In<br />
der Nähe des Fuchsturms wurden schon gegen verschiedene Fahrzeughalter Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />
wegen ungenehmigten Parkens im NSG eingeleitet.<br />
<br />
In den Naturschutzgebieten ist die jeweilige Schutzgebietsverordnung bezüglich der Erlaubnis<br />
zum Radfahren zu beachten. In den meisten Schutzgebietsverordnungen wird<br />
das Radfahren abseits von Wegen verboten, desgleichen nicht auf Sport- und Lehrpfaden<br />
(Erlaubnis zum Fahren nur auf befestigten Straßen und Waldwegen sowie auf<br />
sonstigen Wegen, die breiter als 2 m sind, ferner auf ausgewiesenen Radwegen).<br />
Schwerpunktbereiche für illegale Mountainbike- bzw. Downhillstrecken liegen im Bereich<br />
der Kernberg-Horizontalen und am Jenzig.<br />
<br />
Reiten wird in den meisten Schutzgebietsverordnungen auf den ausgewiesenen Reitwegen<br />
erlaubt. Im NSG „Kernberge und Wöllmisse bei <strong>Jena</strong>“ ist das Reiten generell<br />
verboten. Vereinzelt wurde in den Naturschutzgebieten „Hufeisen-Jenzig“ und „Kernberge<br />
und Wöllmisse bei <strong>Jena</strong>“ gegen dieses Verbot verstoßen.<br />
Kapitel 11<br />
<br />
Wandern und Spazieren ist in den Naturschutzgebieten außerhalb der Wege verboten.<br />
Aus den verschiedensten Gründen wird gegen dieses Verbot in den Naturschutzgebieten<br />
verstoßen. Hierzu zählen besonders das Aufsuchen und Fotografieren seltener<br />
Pflanzen, aber auch das Bedürfnis, vorhandene Wegebeziehungen abzukürzen. Im<br />
Ergebnis bildete sich, von den Wegen ausgehend, ein Netz aus kleinen Pfaden. Bereiche,<br />
in denen Holz aufgearbeitet wird, Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten<br />
sowie forstbetriebliche und jagdliche Einrichtungen dürfen ebenfalls nicht betreten<br />
werden.<br />
Einen weiteren Konflikt im Stadtgebiet stellen illegal betriebene Feuerstellen dar. In den Naturschutzgebieten<br />
ist das Entfachen von Feuer generell verboten. Zwar wurden in den Waldbereichen des<br />
Seite 169