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Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />

<br />

sonstige Maßnahmen:<br />

Feuchtwiesenmahd inkl. Schilfbeseitigung, Zurückdrängung von Laubholzsukzession<br />

auf Sonderstandorten, Entschlammung und Neuanlage von insgesamt<br />

24 Laichgewässern für Laubfrosch und Kammmolch, Neuanlage von insgesamt<br />

6 Laichgewässern für die Kreuzkröte.<br />

Kapitel 1 - 5<br />

Mit dem Ende der Projektlaufzeit des NGP wurden die Kerngebiete als Naturschutzgebiete ausgewiesen<br />

und damit gesichert.<br />

3.3.2 Bewirtschaftungspläne/ Maßnahmenprogramme der europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />

Durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie 6 (WRRL) erfolgte eine Harmonisierung des Gewässerschutzes<br />

innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und eine konsequente Umsetzung einer ganzheitlichen<br />

Betrachtung der Gewässer unter Einbeziehung spezifischer Tatbestände. Die wesentlichen<br />

Inhalte der WRRL sind die Bewirtschaftung der Gewässer nach ihren Einzugsgebieten (sogenannte<br />

Flussgebietseinheiten), eine ökologische Ausrichtung bei der Gewässernutzung unter Einbeziehung<br />

aller wasserwirtschaftlichen Aspekte und die Ausarbeitung eines Systems um eine Vergleichbarkeit<br />

der Gewässerqualität der verschiedensten Gewässer zu ermöglichen. Ziel ist es, EU-weit bis zum Jahr<br />

2015, einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer und einen guten<br />

chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers zu schaffen.<br />

Als zentrales Instrument zur Erreichung der Ziele der WRRL wird ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt<br />

(erstmals am 22.12.2009 in Kraft getreten), der für die nachhaltige Entwicklung unserer Gewässer die<br />

Richtlinie darstellt und bei allen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen zu berücksichtigen ist. Er enthält<br />

u. a. eine Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme<br />

der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie die Ergebnisse der Überwachungsprogramme.<br />

Die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung eines Bewirtschaftungsplanes für jede Flussgebietseinheit<br />

bilden § 83 des Wasserhaushaltgesetzes (des Bundes) sowie § 32 des Thüringer Wassergesetzes<br />

(ThürWG).<br />

Das Territorium der Stadt <strong>Jena</strong> mit dem Gewässer I. Ordnung – der Saale – gehört zur Flussgebietseinheit<br />

Elbe, das im Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen<br />

Teil der Flussgebietseinheit Elbe enthalten ist. Neben einer allgemeinen Beschreibung der Flussgebietseinheit<br />

und einer zusammenfassenden Darstellung der Belastungen der Oberflächengewässer<br />

und des Grundwassers finden sich hier konkrete Umweltziele mit Fristen für jeden Gewässerkörper,<br />

eine Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse sowie die Ergebnisse der Information und Anhörung<br />

der Öffentlichkeit zum <strong>Entwurf</strong> des Bewirtschaftungsplanes.<br />

Die zur Zielerreichung vorgesehenen konkreten Maßnahmen werden darüber hinaus in einem Maßnahmenprogramm<br />

(gemäß Art. 11 WRRL) festgelegt. Für das Gebiet der Stadt <strong>Jena</strong> sollen die folgenden<br />

Maßnahmen umgesetzt werden: 7<br />

6<br />

7<br />

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens<br />

für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, in Kraft getreten am 22.12.2000.<br />

STADT JENA (2012): Umweltbericht der Stadt <strong>Jena</strong>. S. 93.<br />

Seite 23

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