Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena
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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />
<br />
sonstige Maßnahmen:<br />
Feuchtwiesenmahd inkl. Schilfbeseitigung, Zurückdrängung von Laubholzsukzession<br />
auf Sonderstandorten, Entschlammung und Neuanlage von insgesamt<br />
24 Laichgewässern für Laubfrosch und Kammmolch, Neuanlage von insgesamt<br />
6 Laichgewässern für die Kreuzkröte.<br />
Kapitel 1 - 5<br />
Mit dem Ende der Projektlaufzeit des NGP wurden die Kerngebiete als Naturschutzgebiete ausgewiesen<br />
und damit gesichert.<br />
3.3.2 Bewirtschaftungspläne/ Maßnahmenprogramme der europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />
Durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie 6 (WRRL) erfolgte eine Harmonisierung des Gewässerschutzes<br />
innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und eine konsequente Umsetzung einer ganzheitlichen<br />
Betrachtung der Gewässer unter Einbeziehung spezifischer Tatbestände. Die wesentlichen<br />
Inhalte der WRRL sind die Bewirtschaftung der Gewässer nach ihren Einzugsgebieten (sogenannte<br />
Flussgebietseinheiten), eine ökologische Ausrichtung bei der Gewässernutzung unter Einbeziehung<br />
aller wasserwirtschaftlichen Aspekte und die Ausarbeitung eines Systems um eine Vergleichbarkeit<br />
der Gewässerqualität der verschiedensten Gewässer zu ermöglichen. Ziel ist es, EU-weit bis zum Jahr<br />
2015, einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer und einen guten<br />
chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers zu schaffen.<br />
Als zentrales Instrument zur Erreichung der Ziele der WRRL wird ein Bewirtschaftungsplan aufgestellt<br />
(erstmals am 22.12.2009 in Kraft getreten), der für die nachhaltige Entwicklung unserer Gewässer die<br />
Richtlinie darstellt und bei allen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen zu berücksichtigen ist. Er enthält<br />
u. a. eine Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme<br />
der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie die Ergebnisse der Überwachungsprogramme.<br />
Die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung eines Bewirtschaftungsplanes für jede Flussgebietseinheit<br />
bilden § 83 des Wasserhaushaltgesetzes (des Bundes) sowie § 32 des Thüringer Wassergesetzes<br />
(ThürWG).<br />
Das Territorium der Stadt <strong>Jena</strong> mit dem Gewässer I. Ordnung – der Saale – gehört zur Flussgebietseinheit<br />
Elbe, das im Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen<br />
Teil der Flussgebietseinheit Elbe enthalten ist. Neben einer allgemeinen Beschreibung der Flussgebietseinheit<br />
und einer zusammenfassenden Darstellung der Belastungen der Oberflächengewässer<br />
und des Grundwassers finden sich hier konkrete Umweltziele mit Fristen für jeden Gewässerkörper,<br />
eine Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse sowie die Ergebnisse der Information und Anhörung<br />
der Öffentlichkeit zum <strong>Entwurf</strong> des Bewirtschaftungsplanes.<br />
Die zur Zielerreichung vorgesehenen konkreten Maßnahmen werden darüber hinaus in einem Maßnahmenprogramm<br />
(gemäß Art. 11 WRRL) festgelegt. Für das Gebiet der Stadt <strong>Jena</strong> sollen die folgenden<br />
Maßnahmen umgesetzt werden: 7<br />
6<br />
7<br />
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens<br />
für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, in Kraft getreten am 22.12.2000.<br />
STADT JENA (2012): Umweltbericht der Stadt <strong>Jena</strong>. S. 93.<br />
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