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Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />

Erholungswert stören (Sichtstörungen, Überprägung des Raumes, unterbrochene Blickbeziehungen).<br />

Eine oberirdische Fernwärmetrasse verläuft in der Saaleaue zwischen dem Gewerbegebiet Göschwitz<br />

und dem Paradiesbahnhof.<br />

Punktuelle Störfaktoren des Landschaftsbildes<br />

Als punktuelle Störfaktoren können zudem einerseits Funkmasten außerhalb der Bebauung benannt<br />

werden, die vereinzelt im gesamten Stadtgebiet errichtet wurden (z. B. in der Saaleaue, bei Lichtenhain,<br />

Ziegenhain, Drackendorf, Remderoda, Leutra und Maua sowie am Jägerberg und am Cospoth.<br />

Zum anderen wirken mehrere Windräder trotz ihrer Lage außerhalb des Stadtgebietes (v. a. Windpark<br />

bei Bucha/Coppanz) durch die hohe Fernwirkung auf das Landschaftserleben im Stadtgebiet.<br />

Auswirkung der Energieversorgungs- und Funkanlagen auf das Schutzgut Mensch<br />

(vgl. Karte 11.2)<br />

Die von Sendeantennen und Hochspannungsfreileitungen ausgehenden elektromagnetischen Felder<br />

sind für den Menschen unbedenklich. Die Anlagen werden nur genehmigt, wenn dafür die von der<br />

Bundesnetzagentur ausgewiesenen Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Bisherige Messungen<br />

belegen, dass die Grenzwerte für die elektrische und magnetische Feldstärke nur zu einem<br />

Bruchteil ausgeschöpft werden.<br />

8.7 Konflikte durch Freizeit und Erholung<br />

Auswirkung der Freizeit und Erholung auf das Schutzgut Arten und Lebensräume<br />

(vgl. Karte 2.2)<br />

In den Schutzgebietsverordnungen der Naturschutzgebiete werden zumeist strikte Vorgaben für die<br />

Nutzung als Freizeit- / Erholungsbereich gemacht. Dennoch lassen sich nachteilige Wirkungen vielfältiger<br />

Art im Stadtgebiet beobachten.<br />

Die vielfältigen Freizeit- und Erholungsnutzungen (z. B. Mountainbiken, Skilaufen, Drachen- / Gleitschirmfliegen,<br />

freilaufende Hunde, Reiten) im Stadtgebiet bewirken Störungen der Flora und Fauna.<br />

Von der intensiven Wandertätigkeit auf den exponierten Hang- und Kuppenlagen sind besonders die<br />

meist hochwertigen Trockenstandorte der verschiedenen Naturschutzgebiete in <strong>Jena</strong> durch Trittschäden<br />

und Nährstoffanreicherungen betroffen, wie z. B. Wöllmisse, Kernberge, Windknollen, Hangbereiche<br />

unterhalb Lobdeburg, Kunitzburg, Fuchsturm, Landgrafen. Hinzu kommen Freizeitaktivitäten, wie<br />

das Gleitschirm- und Drachenfliegen, die zu Beunruhigungen der Fauna führen. Vor allem Greif- und<br />

Eulenvögel nehmen diese Flugobjekte als Lebensraumkonkurrenten wahr und können so veranlasst<br />

werden, ihre Brut zu verlassen oder vollständig abzuwandern. Betroffen sind alle Bereiche der Start-<br />

(Jenzigsüdhang, Pfaffenberg, Jägerberg) und Übungsplätze (Hufeisen). Ebenso verursacht das Mountainbiken<br />

auf den Hängen große Konflikte, wobei vor allem das Vertreiben (z. B. Zippammer) und<br />

Überfahren (z. B. Reptilien wie Blindschleiche) von Tierarten zu nennen ist.<br />

Kapitel 11<br />

In allen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet von <strong>Jena</strong> ist es grundsätzlich verboten, frei lebende Tiere<br />

zu stören, zu beunruhigen, zu füttern, zu fangen oder zu töten. 46<br />

46<br />

Hinweise zu den Schutzverordnungen der NSG nach: http://www.tlug-jena.de/schutzgeb_jena, Zugriff: 16.04.<strong>2013</strong>.<br />

Seite 167

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