Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena
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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />
Erholungswert stören (Sichtstörungen, Überprägung des Raumes, unterbrochene Blickbeziehungen).<br />
Eine oberirdische Fernwärmetrasse verläuft in der Saaleaue zwischen dem Gewerbegebiet Göschwitz<br />
und dem Paradiesbahnhof.<br />
Punktuelle Störfaktoren des Landschaftsbildes<br />
Als punktuelle Störfaktoren können zudem einerseits Funkmasten außerhalb der Bebauung benannt<br />
werden, die vereinzelt im gesamten Stadtgebiet errichtet wurden (z. B. in der Saaleaue, bei Lichtenhain,<br />
Ziegenhain, Drackendorf, Remderoda, Leutra und Maua sowie am Jägerberg und am Cospoth.<br />
Zum anderen wirken mehrere Windräder trotz ihrer Lage außerhalb des Stadtgebietes (v. a. Windpark<br />
bei Bucha/Coppanz) durch die hohe Fernwirkung auf das Landschaftserleben im Stadtgebiet.<br />
Auswirkung der Energieversorgungs- und Funkanlagen auf das Schutzgut Mensch<br />
(vgl. Karte 11.2)<br />
Die von Sendeantennen und Hochspannungsfreileitungen ausgehenden elektromagnetischen Felder<br />
sind für den Menschen unbedenklich. Die Anlagen werden nur genehmigt, wenn dafür die von der<br />
Bundesnetzagentur ausgewiesenen Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Bisherige Messungen<br />
belegen, dass die Grenzwerte für die elektrische und magnetische Feldstärke nur zu einem<br />
Bruchteil ausgeschöpft werden.<br />
8.7 Konflikte durch Freizeit und Erholung<br />
Auswirkung der Freizeit und Erholung auf das Schutzgut Arten und Lebensräume<br />
(vgl. Karte 2.2)<br />
In den Schutzgebietsverordnungen der Naturschutzgebiete werden zumeist strikte Vorgaben für die<br />
Nutzung als Freizeit- / Erholungsbereich gemacht. Dennoch lassen sich nachteilige Wirkungen vielfältiger<br />
Art im Stadtgebiet beobachten.<br />
Die vielfältigen Freizeit- und Erholungsnutzungen (z. B. Mountainbiken, Skilaufen, Drachen- / Gleitschirmfliegen,<br />
freilaufende Hunde, Reiten) im Stadtgebiet bewirken Störungen der Flora und Fauna.<br />
Von der intensiven Wandertätigkeit auf den exponierten Hang- und Kuppenlagen sind besonders die<br />
meist hochwertigen Trockenstandorte der verschiedenen Naturschutzgebiete in <strong>Jena</strong> durch Trittschäden<br />
und Nährstoffanreicherungen betroffen, wie z. B. Wöllmisse, Kernberge, Windknollen, Hangbereiche<br />
unterhalb Lobdeburg, Kunitzburg, Fuchsturm, Landgrafen. Hinzu kommen Freizeitaktivitäten, wie<br />
das Gleitschirm- und Drachenfliegen, die zu Beunruhigungen der Fauna führen. Vor allem Greif- und<br />
Eulenvögel nehmen diese Flugobjekte als Lebensraumkonkurrenten wahr und können so veranlasst<br />
werden, ihre Brut zu verlassen oder vollständig abzuwandern. Betroffen sind alle Bereiche der Start-<br />
(Jenzigsüdhang, Pfaffenberg, Jägerberg) und Übungsplätze (Hufeisen). Ebenso verursacht das Mountainbiken<br />
auf den Hängen große Konflikte, wobei vor allem das Vertreiben (z. B. Zippammer) und<br />
Überfahren (z. B. Reptilien wie Blindschleiche) von Tierarten zu nennen ist.<br />
Kapitel 11<br />
In allen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet von <strong>Jena</strong> ist es grundsätzlich verboten, frei lebende Tiere<br />
zu stören, zu beunruhigen, zu füttern, zu fangen oder zu töten. 46<br />
46<br />
Hinweise zu den Schutzverordnungen der NSG nach: http://www.tlug-jena.de/schutzgeb_jena, Zugriff: 16.04.<strong>2013</strong>.<br />
Seite 167