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Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />

Mit Hilfe der aufgeführten Maßnahmen kann die Durchgängigkeit der Fließgewässer für Gewässerorganismen<br />

wieder hergestellt werden.<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte<br />

Zur Reduzierung des Phosphoraustrages aus der Landwirtschaft in Fließgewässer sind Maßnahmen,<br />

wie die Anlage von Uferrandstreifen (Pufferstreifen) zur Verbesserung der Wasserqualität, der Anbau<br />

von Zwischenfrüchten / Untersaaten oder eine konservierende Bodenbearbeitung, notwendig. Damit<br />

soll ein Abspülen der Nährstoffe und Eintrag in die Gewässer verhindert werden. Betroffene Bereiche<br />

liegen vor allem in den nordwestlichen Ackerfluren um Vierzehnheiligen, Krippendorf und Cospeda<br />

sowie bei Leutra.<br />

Eine Reduzierung des Stickstoffaustrages aus der Landwirtschaft ist durch die Erreichung oder Beibehaltung<br />

eines erklärten Stickstoffsaldos (ermittelt nach Vorgaben der Düngeverordnung) 47 möglich.<br />

Die Maßnahme erfordert im Frühjahr und nach der Ernte eine Stickstoffanalyse der Böden, um durch<br />

die Stickstoffbedarfsanalyse eine pflanzenbedarfsgerechte Düngung aufzeigen zu können, wodurch<br />

die Nitratauswaschung in das Grundwasser vermindert werden kann. Diese Maßnahme kann in der<br />

gesamten Förderkulisse Stickstoff angewandt werden. Eine weitere Maßnahme zur Reduzierung ist<br />

der Anbau von Zwischenfrüchten / Untersaaten. Die Förderkulisse erstreckt sich vor allem auf Bereiche<br />

der Hochfläche zwischen Isserstedt und Vierzehnheiligen.<br />

Maßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigung der Oberflächengewässer durch anthropogene<br />

Einflüsse<br />

In wasserrechtlichen Schutzgebieten bzw. wassersensiblen Bereichen sollte auf eine Reduzierung der<br />

Beeinträchtigungen durch anthropogene Einflüsse hingewirkt werden. Insbesondere sollte hier keine<br />

weitere Bebauung in rechtskräftigen Überschwemmungsgebieten stattfinden (v.a. Siedlungsflächen,<br />

Kleingartenanlagen). Ein Rückbau von Siedlungs- und Kleingartenflächen zur Vergrößerung des Retentionsraumes<br />

der Saale ist anzustreben. Dies gilt vor allem für Bereiche von Löbstedt, Göschwitz,<br />

Burgau und Oberaue (vgl. Karte 7.3).<br />

Anlage von Gewässerrand- bzw. -schutzstreifen<br />

Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer<br />

Gewässer (§ 38 WHG), da durch diese Einträge von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in die<br />

Gewässer aus angrenzenden Nutzungen (z. B. Acker- und Grünland, private Grünflächen) vermindert<br />

und damit die Wasserqualität verbessert werden.<br />

Kapitel 11<br />

Durch die Anlage von Gewässerrandstreifen im Offenland wird den Gewässern Fläche für eine eigendynamische<br />

Entwicklung zur Verfügung gestellt. Die Gewässerrandstreifen sollen i. d. R. eine Breite<br />

von beidseitig 10 m (für Gewässer I. Ordnung) bzw. 5 m (für Gewässer II. Ordnung) ab Böschungsoberkante<br />

aufweisen. Bei einer Bepflanzung empfehlen sich ein mehrstufiger Aufbau aus Hochstaudensaum<br />

(an der Nutzungsgrenze), Strauchgürtel und Bäumen bzw. Sträuchern (am Gewässerrand)<br />

unter der Verwendung von standortgerechten (autochthonen) Gehölzen.<br />

In diesem Zusammenhang gilt es vor allem Möglichkeiten zu finden, um die Neophytenproblematik an<br />

der Saale zu steuern. Maßnahmen zur Bekämpfung von Neophyten sind u. a. die Kontrolle gefährdeter<br />

Flächen auf neu auftretende Einzelpflanzen und die umgehende Entfernung der Pflanzen vor der<br />

47<br />

http://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/wasser/flussgebiete/oea/bewirtschaftung/daten/html/hdok/1/1_5_5.htm,<br />

Stand: 12.07.<strong>2013</strong><br />

Seite 193

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