Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena
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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />
4 Fachrechtliche Vorgaben<br />
4.1 Naturschutzrecht<br />
Kapitel 1 - 5<br />
Zahlreiche Flächen und Objekte im Stadtgebiet <strong>Jena</strong> unterliegen einem besonderen Schutz durch<br />
europäisches, bundesdeutsches und thüringisches Naturschutzrecht. Dabei ist zu differenzieren zwischen<br />
Gebieten und Objekten, die dem europäischen Naturschutzrecht unterliegen (FFH / SPA) und<br />
jenen, die einen nationalen Schutzstatus aufweisen (NSG, LSG, GLB, FND). Ein und dieselbe Fläche<br />
kann dabei mehreren Schutzstatus unterworfen sein, was im Stadtgebiet von <strong>Jena</strong> großflächig der Fall<br />
ist.<br />
4.1.1 Datenbasis<br />
Die bestehenden Schutzgebiete und -objekte nach Naturschutzrecht sind in Karte 1.1 („Schutzgebiete<br />
und -objekte (Naturschutzrecht) – Bestand“) dargestellt.<br />
Datenbasis bilden folgende Grundlagen:<br />
Digitale Daten zu europarechtlichen und nationalen Schutzgebieten (TLUG 2011,<br />
STADT JENA 2011)<br />
Digitale Daten der Offenlandbiotopkartierung (TLUG 2011)<br />
Daten der Waldbiotopkartierung (TLUG 2011, THÜRINGENFORST 2011)<br />
Festgesetzte Ausgleichs- und Ökokontoflächen (STADT JENA, FD UMWELTSCHUTZ <strong>2013</strong>)<br />
<br />
<br />
<br />
Standard-Datenbögen für die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete Nr. DE-5035301,<br />
DE-5035302, DE-5035303, DE-5035304, DE-5035306, DE-5035307, DE-5035308,<br />
DE-5035309 und DE-5135301<br />
Standard-Datenbogen für das Europäisches Vogelschutzgebiet DE-5135420<br />
THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (TLUG): Die Naturschutzgebiete<br />
Thüringens (2012).<br />
4.1.2 Schutzgebietsnetz NATURA 2000<br />
Das Stadtgebiet von <strong>Jena</strong> weist einen außerordentlich hohen Flächenanteil des Schutzgebietsnetzes<br />
NATURA 2000 auf und unterliegt damit dem europäischen Naturschutzrecht. Dieses Netzwerk besteht<br />
aus Fauna-Flora-Habitat-Gebieten einerseits und aus europäischen Vogelschutzgebieten andererseits.<br />
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH gemäß § 32 BNatSchG)<br />
FFH-Gebiete werden zum Schutz bestimmter Arten und Lebensraumtypen gemäß der Richtlinie<br />
92/43/EWG vom 21. Mai 1992 ausgewiesen. Sie bilden ein Netz von Flächen mit europaweit bedeutsamen<br />
Vorkommen von Lebensraumtypen (nach Anhang I FFH-RL) sowie Arten (nach Anhang II<br />
FFH-RL).<br />
Die sieben ausgewiesenen FFH-Gebiete im Stadtgebiet umfassen das bebaute <strong>Jena</strong> nahezu ringförmig.<br />
Für <strong>Jena</strong> sind vor allem die Halbtrocken-, Mager- und Trockenrasen charakteristisch, die sich auf<br />
den Muschelkalkhängen ausdehnen und zahlreiche Pflanzen- und Tierarten beherbergen. Die Trockenbiotope<br />
im FFH-Gebiet „Kernberge – Wöllmisse“ zählen beispielsweise zu den bedeutendsten in<br />
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