27.02.2014 Aufrufe

Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />

9 Leitbild und Zielkonzepte der <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

9.1 Übergeordnete Vorgaben<br />

Gemäß Artikel 31 der Thüringer Verfassung ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des<br />

Menschen die Aufgabe des Freistaates und seiner Bewohner. „[…] Das Land und seine Gebietskörperschaften<br />

wirken darauf hin, dass von Menschen verursachte Umweltschäden im Rahmen des Möglichen<br />

beseitigt oder ausgeglichen werden. Mit Naturgütern und Energie ist sparsam umzugehen. Das<br />

Land und seine Gebietskörperschaften fördern eine umweltgerechte Energieversorgung.“<br />

Ein weiteres Ziel des Freistaates Thüringens und damit Handlungsgrundlage der Stadtverwaltung<br />

<strong>Jena</strong> ist in § 1 (3) ThürNatG formuliert, wonach die Eigenart der Kulturlandschaft und ihrer charakteristischen<br />

Elemente als kulturelles Erbe zu bewahren sind. Der 1. <strong>Entwurf</strong> des Landesentwicklungsprogramms<br />

LEP Thüringen 2025 „Kulturlandschaft im Wandel“ des FREISTAATES THÜRINGEN (2011) stellt<br />

das Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung des Landes dar. Gemäß LEP „soll die Thüringer<br />

Kulturlandschaft als soziale, kulturelle und wirtschaftliche Ressource die Basis für endogene und<br />

wertorientierte Entwicklungsprozesse darstellen und identitätsstiftend wirken.“ Für den Umweltschutz<br />

ergibt sich hieraus die Verpflichtung zum Schutz, zur Pflege und zur Fortentwicklung dieses Erbes.<br />

Um diesen Zielen Rechnung zu tragen,<br />

<br />

sollen die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktionsund<br />

Regenerationsfähigkeit sowie ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt<br />

werden. Den Anforderungen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel<br />

soll Rechnung getragen werden.<br />

soll der Freiraum als Lebensgrundlage und als Ressourcenpotenzial für die nachfolgenden<br />

Generationen erhalten, der Schutz der besonderen Naturlandschaften verstärkt<br />

und erweitert werden (Naturerbe). Dazu sollen die Naturgüter in Bestand, Regenerationsfähigkeit<br />

und Zusammenwirken dauerhaft gesichert oder wiederhergestellt werden.<br />

<br />

<br />

soll der Verbrauch nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen auf den unvermeidbaren<br />

Bedarf reduziert werden. Erneuerbare Naturgüter sollen nur im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit<br />

genutzt werden.<br />

soll der Boden in seinen natürlichen Funktionen, in seiner Funktion als Archiv der Naturund<br />

Kulturgeschichte sowie in seiner Nutzungsfunktion gesichert und erhalten werden.<br />

Die Konkretisierung dieser übergeordneten Planung erfolgt in den Regionalplänen für die 4 Planungsgemeinschaften<br />

Thüringens. Der Regionalplan Ostthüringen (RPG OTH 2012) berücksichtigt dabei<br />

raumrelevante Planungsabsichten der kommunalen Gebietskörperschaften sowie der verschiedenen<br />

Fachplanungen auch der Stadt <strong>Jena</strong>. In ihm werden die räumlichen und strukturellen Entwicklungen<br />

der Planungsregion Ostthüringen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt. Er formuliert<br />

für die Bereiche Raum-, Siedlungs-, Infra- und Freiraumstruktur zum einen Rahmenbedingungen und<br />

Leitbilder und enthält zum anderen bereits konkrete sogenannte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, die<br />

in sämtlichen weiteren Planungen zu berücksichtigen sind. Die Ziele der Raumordnung sind behördenverbindliche<br />

Vorgaben für weitere Planungen. Für das Stadtgebiet von <strong>Jena</strong> sind Vorranggebiete<br />

für die Freiraumsicherung, den Hochwasserschutz und die landwirtschaftliche Bodennutzung festgelegt.<br />

Sämtliche Ziele und Leitbilder fließen in die für das Stadtgebiet <strong>Jena</strong> maßgebende Planungsgrundlage,<br />

nämlich den FNP der Stadt ein. Der FNP ist ein vorbereitender Bauleitplan und stellt die<br />

generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar (s. auch Kap. 3.1.1). Er<br />

bindet die öffentliche Verwaltung sowie die Träger öffentlicher Belange, entfaltet jedoch keine Verbind-<br />

Kapitel 11<br />

Seite 172

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!