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Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />

Stabilisierung des Wohnungsmarktes sowie der nachfrageschwachen Wohnquartiere durch die Schaffung<br />

nachfragegerechter Wohnungen und Wohnlagen. In der Innenstadt liegen die Maßnahmenschwerpunkte<br />

auf der Stärkung der Wohnfunktionen und als Konzentrationspunkt des Einzelhandels.<br />

Seit dem Jahr 2000 werden diese Gebiete durch Beschluss des Stadtrats ausgewiesen. Das Fördergebiet<br />

des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost“ umfasst mit 112,3 ha das Sanierungsgebiet<br />

„Modellvorhaben der Stadterneuerung“, das Sanierungsgebiet „Sophienstraße“ sowie die Abrundungsgebiete<br />

des Stadtumbaus Innenstadt. In den Stadtteilen Lobeda und Winzerla steht hingegen<br />

die Reduktion des Leerstands auf ein betriebswirtschaftlich und städtebaulich vertretbares Maß im<br />

Vordergrund. Mit Hilfe des jährlichen Monitoring zur Leerstandsentwicklung und zum Wohnungsmarktgeschehen<br />

werden die Maßnahmen aktualisiert bzw. modifiziert.<br />

Kapitel 6 - 7<br />

Die Festsetzung der Sanierungs- und Stadtumbaugebiete per Satzung ist ein Instrument zur Umsetzung<br />

städtebaulicher Entwicklungsziele.<br />

Darüber hinaus sind bestimmte Quartiere aufgrund der besonders wertvollen städtebaulichen Eigenart,<br />

dem Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und städtebaulicher Umstrukturierungen<br />

durch Erhaltungssatzungen geschützt. Diese Quartiere befinden sich in Ammerbach, Göschwitz,<br />

Löbstedt, Siedlung „Oberer Magdelstieg“, Ziegenhain und Zwätzen. Gemäß § 172 BauGB bedarf dort<br />

der Abbruch sowie die (Nutzungs-)Änderung und Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung.<br />

Durch Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen wird die Entwicklung und Bereitstellung von<br />

Wohnbauland verfolgt. Es gilt das besondere Städtebaurecht (§§ 165 bis 171 BauGB). Das 22 ha<br />

große Wohngebiet „Himmelreich“ zwischen dem alten Ortskern Zwätzen und der Stadtgrenze wurde<br />

im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme als Reaktion auf die erhebliche Nachfrage<br />

Anfang der 1990er Jahre entwickelt. Die Maßnahme wurde durch Städtebaufördermittel der Bundesrepublik<br />

und des Freistaates Thüringen sowie durch einen Eigenanteil der Stadt vorfinanziert und gesichert.<br />

Sonderbauflächen<br />

Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe außerhalb<br />

der Kerngebiete zählen zu den Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel. Ihr Bedarf wird<br />

anhand des Zentrenkonzeptes dargelegt. Sie befinden sich in Isserstedt, Löbstedt, <strong>Jena</strong>-Nord und<br />

Mitte, in Wenigenjena und Burgau sowie im Südosten des Stadtgebiets (fünf Flächen in Lobeda und<br />

Drackendorf).<br />

Die Sonderbauflächen Forschung und Lehre setzen räumliche Schwerpunkte besonders im Innenstadtbereich<br />

zur Sicherung <strong>Jena</strong>s als „Stadt der Wissenschaft“ am Landgrafen und im Bereich<br />

Leutragraben / Bachstraße. Außerhalb der Innenstadt liegen diese Sonderbauflächen in Lobeda-Ost<br />

(Universitätsklinikum), Winzerla, am Campus Beutenberg (Wissenschaftspark), in <strong>Jena</strong>-West, an der<br />

Erfurter Straße, in Remderoda (Versuchsgut für landwirtschaftliche Forschungszwecke), in Löbstedt,<br />

am Burgweg und an der Seidelstraße. Dabei handelt es sich um Flächen für die Friedrich-Schilleruniversität<br />

(FSU), die Fachhochschule und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie der Thüringer<br />

Landesanstalt für Landwirtschaft bzw. Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, der Bundesforschungsanstalt<br />

für Viruskrankheiten der Tiere, der Max-Planck-Gesellschaft, des Fraunhofer<br />

Instituts oder des Leibnitz-Instituts. Hier ist auf den Funktionstausch der Klinikumflächen in der Innenstadt<br />

mit Lobeda hinzuweisen.<br />

Seite 145

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