Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena
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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />
Stabilisierung des Wohnungsmarktes sowie der nachfrageschwachen Wohnquartiere durch die Schaffung<br />
nachfragegerechter Wohnungen und Wohnlagen. In der Innenstadt liegen die Maßnahmenschwerpunkte<br />
auf der Stärkung der Wohnfunktionen und als Konzentrationspunkt des Einzelhandels.<br />
Seit dem Jahr 2000 werden diese Gebiete durch Beschluss des Stadtrats ausgewiesen. Das Fördergebiet<br />
des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost“ umfasst mit 112,3 ha das Sanierungsgebiet<br />
„Modellvorhaben der Stadterneuerung“, das Sanierungsgebiet „Sophienstraße“ sowie die Abrundungsgebiete<br />
des Stadtumbaus Innenstadt. In den Stadtteilen Lobeda und Winzerla steht hingegen<br />
die Reduktion des Leerstands auf ein betriebswirtschaftlich und städtebaulich vertretbares Maß im<br />
Vordergrund. Mit Hilfe des jährlichen Monitoring zur Leerstandsentwicklung und zum Wohnungsmarktgeschehen<br />
werden die Maßnahmen aktualisiert bzw. modifiziert.<br />
Kapitel 6 - 7<br />
Die Festsetzung der Sanierungs- und Stadtumbaugebiete per Satzung ist ein Instrument zur Umsetzung<br />
städtebaulicher Entwicklungsziele.<br />
Darüber hinaus sind bestimmte Quartiere aufgrund der besonders wertvollen städtebaulichen Eigenart,<br />
dem Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und städtebaulicher Umstrukturierungen<br />
durch Erhaltungssatzungen geschützt. Diese Quartiere befinden sich in Ammerbach, Göschwitz,<br />
Löbstedt, Siedlung „Oberer Magdelstieg“, Ziegenhain und Zwätzen. Gemäß § 172 BauGB bedarf dort<br />
der Abbruch sowie die (Nutzungs-)Änderung und Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung.<br />
Durch Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen wird die Entwicklung und Bereitstellung von<br />
Wohnbauland verfolgt. Es gilt das besondere Städtebaurecht (§§ 165 bis 171 BauGB). Das 22 ha<br />
große Wohngebiet „Himmelreich“ zwischen dem alten Ortskern Zwätzen und der Stadtgrenze wurde<br />
im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme als Reaktion auf die erhebliche Nachfrage<br />
Anfang der 1990er Jahre entwickelt. Die Maßnahme wurde durch Städtebaufördermittel der Bundesrepublik<br />
und des Freistaates Thüringen sowie durch einen Eigenanteil der Stadt vorfinanziert und gesichert.<br />
Sonderbauflächen<br />
Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe außerhalb<br />
der Kerngebiete zählen zu den Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel. Ihr Bedarf wird<br />
anhand des Zentrenkonzeptes dargelegt. Sie befinden sich in Isserstedt, Löbstedt, <strong>Jena</strong>-Nord und<br />
Mitte, in Wenigenjena und Burgau sowie im Südosten des Stadtgebiets (fünf Flächen in Lobeda und<br />
Drackendorf).<br />
Die Sonderbauflächen Forschung und Lehre setzen räumliche Schwerpunkte besonders im Innenstadtbereich<br />
zur Sicherung <strong>Jena</strong>s als „Stadt der Wissenschaft“ am Landgrafen und im Bereich<br />
Leutragraben / Bachstraße. Außerhalb der Innenstadt liegen diese Sonderbauflächen in Lobeda-Ost<br />
(Universitätsklinikum), Winzerla, am Campus Beutenberg (Wissenschaftspark), in <strong>Jena</strong>-West, an der<br />
Erfurter Straße, in Remderoda (Versuchsgut für landwirtschaftliche Forschungszwecke), in Löbstedt,<br />
am Burgweg und an der Seidelstraße. Dabei handelt es sich um Flächen für die Friedrich-Schilleruniversität<br />
(FSU), die Fachhochschule und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie der Thüringer<br />
Landesanstalt für Landwirtschaft bzw. Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, der Bundesforschungsanstalt<br />
für Viruskrankheiten der Tiere, der Max-Planck-Gesellschaft, des Fraunhofer<br />
Instituts oder des Leibnitz-Instituts. Hier ist auf den Funktionstausch der Klinikumflächen in der Innenstadt<br />
mit Lobeda hinzuweisen.<br />
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