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Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />

Aufgelassene Lockergesteinsgruben und Steinbrüche<br />

Diese gesetzlich geschützten Biotope sind durch den Abbau von Erden und Gesteinen entstanden.<br />

Die bedeutendste Lockergesteinsgrube ist der Mönchsberg bei Göschwitz. Weitere befinden sich<br />

nördlich von Ziegenhain, am Kernberge und im Mühltal.<br />

Kapitel 1 - 5<br />

Lesesteinwälle, Hohlwege, Erdfälle<br />

Lesesteinhaufen mit unterschiedlich stark ausgeprägtem Bewuchs befinden sich vor allem um den<br />

Cospoth und Holzberg sowie nördlich von Münchenroda, zwischen Cospeda, Lützeroda und Closewitz.<br />

Hohlwege haben sich in der freien Landschaft durch eine nutzungsbedingt verstärkte Erosion tief in<br />

die Geländeoberfläche eingeschnitten und sind oft durch Steilböschungen und einen oft ungenutzten<br />

Streifen entlang der Böschungsoberkante gekennzeichnet. Im Stadtgebiet ist eine Vielzahl an Hohlwegen<br />

erhalten geblieben. Sie konzentrieren sich v. a. im <strong>Jena</strong>er Forst, im Pennickental, an den<br />

Hanglagen von Jäger- und Weidenberg (nördlich Zwätzen) sowie am Windknollen.<br />

Erdfälle sind in Gebieten zu finden, in denen sich durch untertägige Lösungserscheinungen Hohlräume<br />

gebildet haben, wodurch die Oberfläche nachgibt und einstürzt. Ausschlaggebend ist im Stadtgebiet<br />

von <strong>Jena</strong> der Wellenkalk, der durch seinen Reichtum an Klüften und Bänken die Bildung von Einbruchskesseln<br />

begünstigt hat. Vorkommen von Erdfällen gibt es insbesondere im <strong>Jena</strong>er Forst sowie<br />

auf der Hochfläche der Kernberge.<br />

Biotopkomplexe<br />

Biotopkomplexe entstehen durch die räumliche Nachbarschaft von verschiedenen Biotopen. Geschützte<br />

Biotopkomplexe im Stadtgebiet von <strong>Jena</strong> sind vor allem Kuppen- und Hügellagen sowie<br />

Steilhänge. Erstere befinden sich am westlichen und südlichen Hang des Hummelsbergs bei Wöllnitz,<br />

am Großen Gleisberg, am Jenzig-Südhang, auf den Südhängen des Ziegenhainer Tals, des Pennickentals<br />

und auf dem Windknollen, wobei sie zum Teil einen größeren Gehölzanteil oder eine krautige<br />

Vegetation aufweisen. An der Lutherkanzel, am Sonnenberge in <strong>Jena</strong>-West und am westlichen Hang<br />

des Jenzig befinden sich Steilhänge mit zum Teil großem Gehölzanteil bzw. krautiger Vegetation.<br />

4.1.8 Ausgleichsflächen und Ökokonto<br />

Grundsätzliches<br />

Nach § 13 BNatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher<br />

vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichsoder<br />

Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.<br />

Eingriffsregelung<br />

Als Eingriffe in Natur und Landschaft werden gemäß § 14 BNatSchG Veränderungen der Gestalt oder<br />

Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung<br />

stehenden Grundwasserspiegels definiert, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.<br />

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