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Entwurf Landschaftsplan 2013, Text (application/pdf 9.9 MB) - Jena

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Jena</strong> <strong>2013</strong><br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> wird in Thüringen als eigenständiger Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

von der unteren Naturschutzbehörde erstellt. Er ist methodisch nach den §§ 8ff<br />

BNatSchG zu erarbeiten und muss auch die Anforderungen der §§ 14g und 19a Abs. 1 des UVPG<br />

erfüllen.<br />

Kapitel 1 - 5<br />

1.2.2 Abwägungsgebot<br />

Das Abwägungsgebot ist das zentrale Gebot der rechtsstaatlichen Bauleitplanung. Nach § 1 Abs. 7<br />

BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne (im vorliegenden Fall der Flächennutzungsplan) die<br />

öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.<br />

Planungsgrundsätze, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind, ergeben sich insbesondere<br />

aus § 1 Abs. 5 und 6 sowie § 1a BauGB, den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz.<br />

Die gesonderte Berücksichtigung der Umweltbelange in einem eigenen Paragraphen des Baugesetzbuches<br />

verdeutlicht den Stellenwert, mit dem der Gesetzgeber den Umgang mit Grund und Boden<br />

belegt.<br />

So soll gemäß § 1a Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden.<br />

Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen<br />

die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung<br />

von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen<br />

auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für<br />

Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.<br />

Nach § 1a Abs. 3 BauGB sind auch die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a) bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung<br />

nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.<br />

Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 BauGB<br />

als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich.<br />

Weitere Anforderungen, die als Planungsgrundsätze oder Ziele der Bauleitplanung eingehen, stellen<br />

die Grundsätze der Raumordnung sowie die im Landesentwicklungsprogramm (LEP) und im Regionalplan<br />

(RP) Ostthüringen enthaltenen Ziele der Raumordnung dar. Letztere unterliegen gemäß § 1<br />

Abs. 4 BauGB nicht der Abwägung.<br />

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abwägung ist, dass die Gemeinde das gesamte Abwägungsmaterial<br />

zusammenstellt und zutreffend bewertet. Das Abwägungsmaterial wird während des<br />

Bauleitplanverfahrens durch die Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange gesammelt<br />

und ggf. durch nicht vorgetragene, aber der Gemeinde bekannte Punkte, ergänzt.<br />

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