Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 107<br />
Bei Realisierung einer der modifizierten Einführungsalternativen benötigt<br />
die Behörde zur Realisierung der Vorgangsbearbeitung zwar ggf. ebenso<br />
externe Beratungsleistung. Gegenüber dem Stufenkonzept (Standard) ist<br />
hier aber die Behörde nach erfolgter Realisierung in einem entsprechenden<br />
Teilbereich (Unterabteilung/Abteilung bzw. Geschäftsprozess) auf<br />
Grund der Begleitung des externen Dienstleisters, der hierbei gesammelten<br />
Erfahrungen sowie der Vergleichbarkeit des Vorgehens im weiteren<br />
Roll-out in der Lage, die notwendigen Aufgaben selbständig zu erledigen.<br />
Dies verringert sowohl die Abhängigkeit von dem Dienstleister als<br />
auch die für die Gesamtrealisierung notwendigen Kosten erheblich.<br />
Darüber hinaus können die Kosten für die Schulungsmaßnahmen bei<br />
den modifizierten Einführungsalternativen reduziert werden. Unter die<br />
entsprechenden Kosten sind nicht nur die für die tatsächliche Durchführung<br />
und deren Vorbereitung (Schulungskonzeption) anfallenden Kosten<br />
zu rechnen, sondern auch die durch die Teilnahme der Mitarbeiter an<br />
den Schulungen entstehenden Arbeitsausfälle. Wie unter Ziffer 2. ausgeführt,<br />
können die Mitarbeiter im Rahmen dieser Einführungsalternative<br />
in jeweils einer „Einmal-Aktion“ geschult und damit die schulungsbedingten<br />
Ausfallzeiten reduziert werden.<br />
Kostenreduzierung der<br />
Schulungsmaßnahmen<br />
bei modifizierter Einführungsalternative<br />
4. Organisatorischer Aufwand<br />
Unter dem organisatorischen Aufwand wird vorrangig der Aufwand verstanden,<br />
der sich aus der konzeptionellen Vorbereitung der organisatorischen<br />
Regelungen ergibt, die zur Einführung des Vorgangsbearbeitungssystems<br />
erforderlich sind.<br />
Für das Stufenkonzept (Standard) gilt auf Grund der Realisierung in drei<br />
Stufen mit unterschiedlicher Funktionalität, dass die organisatorischen<br />
Regelwerke für jede Einführungsstufe gesondert erarbeitet werden müssen.<br />
D. h., dass für die Einführung der elektronischen Akte andere organisatorische<br />
Regelungen getroffen werden müssen, als lediglich für die<br />
Einführung der Registratur; die organisatorischen Regelungen für die<br />
Realisierung der Vorgangsbearbeitung dagegen bilden nicht nur die<br />
Summe der beiden vorangegangenen Einführungsstufen, sondern beinhalten<br />
wesentliche organisatorische „Normen“ zum Geschäftsgang, etc.<br />
Dies bedeutet eine mehrfache Befassung mit den organisatorischen Fragestellungen<br />
im Rahmen der Einführung, die wiederum keine Gewähr<br />
bietet für eine hohe Akzeptanz auf Anwenderebene. Die Erfahrungen aus<br />
unterschiedlichen Projekten haben gezeigt, dass die intensivsten konzeptionellen<br />
Vorüberlegungen die Praxiserfahrungen der Anwender nicht<br />
aufwiegen können. Dies ist zum einen in der selbst innerhalb einer Abteilung<br />
unterschiedlichen Arbeitsweise der Mitarbeiter begründet und<br />
zum anderen in der häufigen Unterschiedlichkeit der Fachaufgaben der<br />
Abteilungen, die durch ein generisches organisatorisches <strong>Konzept</strong> i. d. R.<br />
kaum abgedeckt werden können.<br />
Jeweils eigene organisatorische<br />
Regelungen<br />
für jede Einführungsstufe