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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 107<br />

Bei Realisierung einer der modifizierten Einführungsalternativen benötigt<br />

die Behörde zur Realisierung der Vorgangsbearbeitung zwar ggf. ebenso<br />

externe Beratungsleistung. Gegenüber dem Stufenkonzept (Standard) ist<br />

hier aber die Behörde nach erfolgter Realisierung in einem entsprechenden<br />

Teilbereich (Unterabteilung/Abteilung bzw. Geschäftsprozess) auf<br />

Grund der Begleitung des externen Dienstleisters, der hierbei gesammelten<br />

Erfahrungen sowie der Vergleichbarkeit des Vorgehens im weiteren<br />

Roll-out in der Lage, die notwendigen Aufgaben selbständig zu erledigen.<br />

Dies verringert sowohl die Abhängigkeit von dem Dienstleister als<br />

auch die für die Gesamtrealisierung notwendigen Kosten erheblich.<br />

Darüber hinaus können die Kosten für die Schulungsmaßnahmen bei<br />

den modifizierten Einführungsalternativen reduziert werden. Unter die<br />

entsprechenden Kosten sind nicht nur die für die tatsächliche Durchführung<br />

und deren Vorbereitung (Schulungskonzeption) anfallenden Kosten<br />

zu rechnen, sondern auch die durch die Teilnahme der Mitarbeiter an<br />

den Schulungen entstehenden Arbeitsausfälle. Wie unter Ziffer 2. ausgeführt,<br />

können die Mitarbeiter im Rahmen dieser Einführungsalternative<br />

in jeweils einer „Einmal-Aktion“ geschult und damit die schulungsbedingten<br />

Ausfallzeiten reduziert werden.<br />

Kostenreduzierung der<br />

Schulungsmaßnahmen<br />

bei modifizierter Einführungsalternative<br />

4. Organisatorischer Aufwand<br />

Unter dem organisatorischen Aufwand wird vorrangig der Aufwand verstanden,<br />

der sich aus der konzeptionellen Vorbereitung der organisatorischen<br />

Regelungen ergibt, die zur Einführung des Vorgangsbearbeitungssystems<br />

erforderlich sind.<br />

Für das Stufenkonzept (Standard) gilt auf Grund der Realisierung in drei<br />

Stufen mit unterschiedlicher Funktionalität, dass die organisatorischen<br />

Regelwerke für jede Einführungsstufe gesondert erarbeitet werden müssen.<br />

D. h., dass für die Einführung der elektronischen Akte andere organisatorische<br />

Regelungen getroffen werden müssen, als lediglich für die<br />

Einführung der Registratur; die organisatorischen Regelungen für die<br />

Realisierung der Vorgangsbearbeitung dagegen bilden nicht nur die<br />

Summe der beiden vorangegangenen Einführungsstufen, sondern beinhalten<br />

wesentliche organisatorische „Normen“ zum Geschäftsgang, etc.<br />

Dies bedeutet eine mehrfache Befassung mit den organisatorischen Fragestellungen<br />

im Rahmen der Einführung, die wiederum keine Gewähr<br />

bietet für eine hohe Akzeptanz auf Anwenderebene. Die Erfahrungen aus<br />

unterschiedlichen Projekten haben gezeigt, dass die intensivsten konzeptionellen<br />

Vorüberlegungen die Praxiserfahrungen der Anwender nicht<br />

aufwiegen können. Dies ist zum einen in der selbst innerhalb einer Abteilung<br />

unterschiedlichen Arbeitsweise der Mitarbeiter begründet und<br />

zum anderen in der häufigen Unterschiedlichkeit der Fachaufgaben der<br />

Abteilungen, die durch ein generisches organisatorisches <strong>Konzept</strong> i. d. R.<br />

kaum abgedeckt werden können.<br />

Jeweils eigene organisatorische<br />

Regelungen<br />

für jede Einführungsstufe

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