Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 16<br />
2.2 Ziel des Dokuments<br />
Wesentliches Ziel des DOMEA ® -<strong>Konzept</strong>s ist die Einführung der elektronischen<br />
Vorgangsbearbeitung und damit der elektronischen Akte. Diese<br />
bildet dabei u. a. das Bindeglied zwischen internetfähigen Dienstleistungen<br />
und den erforderlichen behördeninternen Prozessen und ist<br />
somit elementarer Bestandteil der Realisierung von eGovernment in den<br />
Behörden / Ämtern.<br />
Elektronische Akte<br />
als Bindeglied<br />
An die Stelle von Papierakten sollen künftig behördliche Geschäftsprozesse<br />
treten, die medienbruchfrei und vollständig elektronisch realisiert<br />
werden können. Die elektronische Akte soll – soweit dies nicht in führenden<br />
Fachverfahren erfolgt (s. auch Erweiterungsmodul „Anbindung von<br />
Fachverfahren“) - in Vorgangsbearbeitungssystemen erzeugt, erfasst und<br />
verwaltet werden. Für das elektronische wie auch das Papierschriftgut<br />
gelten die in Gesetzen, Geschäftsordnungen sowie Richtlinien und Vorschriften<br />
festgeschriebenen Anforderungen gleichermaßen.<br />
Behördliche Unterlagen müssen auch in elektronischer Form den Kriterien<br />
Vollständigkeit, Integrität und Authentizität, Zusammenfassung aufgabenbezogener<br />
und zusammengehöriger Schriftstücke, Nachvollziehbarkeit<br />
und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns genügen. Darüber<br />
hinaus müssen auch elektronische Akten eine transparente und nachvollziehbare<br />
Struktur aufweisen und sich in einen Kontext einordnen lassen.<br />
Elektronische Akten müssen, wie ihre Vorgänger im Papierformat, über<br />
die unmittelbare Bearbeitung hinaus ihre Nachweisfunktion erfüllen. Diese<br />
Ansprüche, die sich zum einen aus der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns<br />
und zum anderen aus der Notwendigkeit der Berücksichtigung<br />
veränderter organisatorischer Rahmenbedingungen ergeben, behandelt<br />
dieses Organisationskonzept, um den Mitarbeitern der Behörden<br />
/ Ämter Klarheit bzw. Hinweise bei der behördenspezifischen Anpassung<br />
entsprechender organisatorischer Regelwerke zu geben.<br />
Rechtliche Anforderungen<br />
an die elektronische<br />
Akte