Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 113<br />
Begriff<br />
Anbieteverzeichnis<br />
Anforderungskatalog<br />
Annotation<br />
Archiv (zuständiges)<br />
Archivierung<br />
Erläuterung<br />
Verzeichnis von ⇒ Akten, ⇒ Aktenschnitten oder ⇒<br />
Vorgängen, die dem ⇒ Archiv ggf. mit elektronischem<br />
Vorblatt anzubieten sind. Aus dem durch das ⇒ Archiv<br />
bewerteten Anbieteverzeichnis ergeben sich die ⇒ Abgaben<br />
(Aussonderungsportionen)<br />
Bestandteil des DOMEA ® -<strong>Konzept</strong>es. Aus dem ⇒ Organisationskonzept<br />
ergeben sich technische Anforderungen,<br />
die im Anforderungskatalog in Hauptgruppen zusammengefasst<br />
werden. Der Anforderungskatalog dient<br />
zum einen den Behörden zur Überprüfung der notwendigen<br />
Funktionalitäten des auszuwählenden ⇒ Vorgangsbearbeitungssystems.<br />
Zum anderen bildet er die Grundlage<br />
für die ⇒ Zertifizierung von Produkten nach dem<br />
DOMEA ® -<strong>Konzept</strong>.<br />
Anmerkung, die auf einem Schriftstück aufgebracht wird<br />
und kommentierenden oder die Bearbeitung steuernden<br />
Charakter hat. Bei elektronischen Dokumenten müssen<br />
Annotationen im ⇒ Vorgangsbearbeitungssystem nachvollziehbar<br />
sein, d. h. einem Urheber zugeordnet werden<br />
können und mit Datum versehen sein.<br />
Einrichtung, die mit gesetzlichem Auftrag Behördenschriftgut<br />
von dauerndem Wert bewertet, übernimmt, erschließt<br />
und für die Benutzung bereitstellt. Im Rahmen<br />
des vorliegenden <strong>Konzept</strong>es ist unter Archiv die zuständige<br />
Einrichtung zu verstehen, nicht der Datenspeicher<br />
eines IT-Systems<br />
Unter Archivierung wird im Zusammenhang mit der ITgestützten<br />
⇒ Vorgangsbearbeitung häufig die Ablage<br />
und das Wiederbeschaffen von Informationen in IT-Systemen<br />
verstanden. Archivierung im archivrechtlichen<br />
Sinne bedeutet die Übernahme, Erschließung, dauerhafte<br />
Sicherung, und Nutzung von Schrift- bzw. Archivgut.<br />
Elektronische ⇒ Akten, ⇒ Vorgänge und ⇒ Dokumente<br />
sind Unterlagen im Sinne der Archivgesetze und<br />
müssen daher den Archiven in geeigneter Form angeboten<br />
werden. In der Regel geben die Archive das Abgabeverfahren<br />
für elektronisches ⇒ Schriftgut in Abstimmung<br />
mit der abgebenden Behörde vor