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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 113<br />

Begriff<br />

Anbieteverzeichnis<br />

Anforderungskatalog<br />

Annotation<br />

Archiv (zuständiges)<br />

Archivierung<br />

Erläuterung<br />

Verzeichnis von ⇒ Akten, ⇒ Aktenschnitten oder ⇒<br />

Vorgängen, die dem ⇒ Archiv ggf. mit elektronischem<br />

Vorblatt anzubieten sind. Aus dem durch das ⇒ Archiv<br />

bewerteten Anbieteverzeichnis ergeben sich die ⇒ Abgaben<br />

(Aussonderungsportionen)<br />

Bestandteil des DOMEA ® -<strong>Konzept</strong>es. Aus dem ⇒ Organisationskonzept<br />

ergeben sich technische Anforderungen,<br />

die im Anforderungskatalog in Hauptgruppen zusammengefasst<br />

werden. Der Anforderungskatalog dient<br />

zum einen den Behörden zur Überprüfung der notwendigen<br />

Funktionalitäten des auszuwählenden ⇒ Vorgangsbearbeitungssystems.<br />

Zum anderen bildet er die Grundlage<br />

für die ⇒ Zertifizierung von Produkten nach dem<br />

DOMEA ® -<strong>Konzept</strong>.<br />

Anmerkung, die auf einem Schriftstück aufgebracht wird<br />

und kommentierenden oder die Bearbeitung steuernden<br />

Charakter hat. Bei elektronischen Dokumenten müssen<br />

Annotationen im ⇒ Vorgangsbearbeitungssystem nachvollziehbar<br />

sein, d. h. einem Urheber zugeordnet werden<br />

können und mit Datum versehen sein.<br />

Einrichtung, die mit gesetzlichem Auftrag Behördenschriftgut<br />

von dauerndem Wert bewertet, übernimmt, erschließt<br />

und für die Benutzung bereitstellt. Im Rahmen<br />

des vorliegenden <strong>Konzept</strong>es ist unter Archiv die zuständige<br />

Einrichtung zu verstehen, nicht der Datenspeicher<br />

eines IT-Systems<br />

Unter Archivierung wird im Zusammenhang mit der ITgestützten<br />

⇒ Vorgangsbearbeitung häufig die Ablage<br />

und das Wiederbeschaffen von Informationen in IT-Systemen<br />

verstanden. Archivierung im archivrechtlichen<br />

Sinne bedeutet die Übernahme, Erschließung, dauerhafte<br />

Sicherung, und Nutzung von Schrift- bzw. Archivgut.<br />

Elektronische ⇒ Akten, ⇒ Vorgänge und ⇒ Dokumente<br />

sind Unterlagen im Sinne der Archivgesetze und<br />

müssen daher den Archiven in geeigneter Form angeboten<br />

werden. In der Regel geben die Archive das Abgabeverfahren<br />

für elektronisches ⇒ Schriftgut in Abstimmung<br />

mit der abgebenden Behörde vor

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