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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 36<br />

ständigkeit des Sach- und Bearbeitungszusammenhangs nicht gewährleistet<br />

ist.<br />

Die Nachteile der Behandlung papierbasierter Eingänge werden faktisch<br />

„mitgenommen“ und die Vorteile der elektronischen Eingangsbearbeitung<br />

können nicht wirksam werden, sondern führen zu zusätzlichen Aufwänden.<br />

Die Posteingangsstelle ist für den Empfang und die Weiterleitung von<br />

Papiereingängen, in Einzelfällen auch von elektronischen Eingängen zuständig.<br />

Der Bearbeiter empfängt elektronische Eingänge und speichert<br />

diese in privaten E-Mailverzeichnissen und/oder Gruppenablagen auf<br />

File-Servern. Die Mitarbeiter der Posteingangsstelle sowie der Registratur<br />

haben darauf i. d. R. keinen Zugriff, keine Kenntnis über deren Existenz<br />

und sind auf eine explizite Weiterleitung durch den Bearbeiter angewiesen.<br />

Im Ergebnis befinden sich die elektronischen Eingänge separat<br />

von den Papiereingängen/Papiervorgängen, d. h. sie werden ausschließlich<br />

durch den Bearbeiter geführt, während sich die Papiervorgänge<br />

-sofern über eine Weiterleitung keine dezentrale Papierablage<br />

beim zuständigen Sachbearbeiter erfolgt- in der Verantwortung der Registratur<br />

befinden.<br />

Ein weiterer Aspekt ist, dass insbesondere bei Antragsverfahren Eingangsdaten<br />

in Fachverfahren erfasst werden müssen. In nachgeordneten<br />

Bereichen von Bund und Ländern sowie bei Kommunen werden eine<br />

Vielzahl von elektronischen Fachverfahren genutzt. In der Regel werden<br />

die Daten der Eingänge für jedes Fachverfahren einzeln erfasst und die<br />

Eingänge zusätzlich in einer oder sogar mehreren Papierakten vorgehalten.<br />

Bei elektronischen Eingängen per E-Mail sowie bei nicht integrierten<br />

Web-Anwendungen ist die Verfahrensweise oft analog, da meist<br />

keine einheitliche Schnittstelle zur medienbruchfreien Verarbeitung der<br />

Daten existiert.<br />

Um das ordnungsgemäße Führen einer Akte oder eines Vorgangs 12) zu<br />

ermöglichen, sind demzufolge umfangreiche Abstimmungen zwischen<br />

Posteingangsstelle, Registratur und Bearbeiter notwendig, was in der<br />

Praxis faktisch nicht leistbar ist. Damit sinkt das Vertrauen in die Konsistenz<br />

von Papier-Akten und -Vorgängen, aber auch elektronischen Ablagen,<br />

da niemals sicher ist, ob in der jeweiligen Ablage wirklich alle vorgangsrelevanten<br />

Eingänge enthalten sind. Daher werden die entsprechenden<br />

Dokumente aus „Sicherheitsgründen“ in verschiedenen Ablagen/Verfahren<br />

bewusst redundant gespeichert und abgelegt, so in<br />

Papiereingänge und<br />

elektronische Eingänge<br />

werden getrennt<br />

vorgehalten<br />

Fehlende Schnittstelle<br />

zu Fachverfahren<br />

Redundante Ablagesysteme<br />

12)<br />

Der Stand einer Sache muss jederzeit auch für Dritte ersichtlich sein.

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