Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 150<br />
7.4 Anlage 4 - Das Akten- und Vorgangskonzept der ITgestützten<br />
Vorgangsbearbeitung<br />
Nach der Definition des International Council on Archives (ICA) Committee<br />
on Electronic Records sind elektronische Akten „aufgezeichnete Informationen,<br />
die zu Beginn, während oder bei Beendigung einer Tätigkeit<br />
erzeugt, erfasst oder empfangen wurden und deren Inhalt, Kontext und<br />
Struktur zum Beweis oder Nachweis dieser Tätigkeit ausreichen.“ 57 In<br />
Systemen zur elektronischen Vorgangsbearbeitung werden Inhalt, Kontext<br />
und Strukturmerkmale einer Akte informationstechnisch in verschiedenen<br />
Objekten - Dokumenten, Vorgängen und Akten - abgebildet.<br />
Grundlage der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen sind Dokumente. Sie<br />
sind der wichtigste Träger des Inhalts (Primärinformationen). Folglich bilden<br />
Dokumente auch bei IT-gestützter Vorgangsbearbeitung die Grundeinheit<br />
zur Speicherung von Primärinformationen.<br />
Dokumente werden in Vorgängen bearbeitet. Vorgänge fassen die Unterlagen<br />
zu einem Geschäftsvorfall zusammen, der aus Sicht der Aufgabenerledigung<br />
die elementare Handlungseinheit bildet. Im Vorgang wird<br />
der Bearbeitungsprozess durch Geschäftsgangvermerke und Verfügungen,<br />
Sichtvermerke und Annotationen nachgewiesen. Die den Entstehungs-<br />
und Bearbeitungszusammenhang nachweisenden Bearbeitungsund<br />
Protokollinformationen (Kontextinformationen) werden mit den Vorgängen<br />
in nicht veränderbarer Form im System gespeichert.<br />
Akten bilden den übergeordneten sach- und organisationsbezogenen<br />
Rahmen für die Bearbeitung des Schriftguts. Deshalb gilt auch bei IT-gestützter<br />
Vorgangsbearbeitung, dass sämtliche Dokumente und Vorgänge,<br />
die zum Nachweis des Verwaltungshandeln benötigt werden, im Verlauf<br />
der Bearbeitung Bestandteil einer Akte werden. Die Zuordnung von Dokumenten<br />
und Vorgängen zu Akten muss nach der Erfassung der Metainformationen<br />
jederzeit nachweisbar sein. Akten sind demnach auch bei<br />
elektronischer Speicherung und Verwaltung von Schriftgut das primäre,<br />
benutzerunabhängige, sachsystematische Ordnungskriterium. Vorgänge<br />
bleiben jedoch als Untereinheiten der Akte erhalten, weil in ihnen die<br />
Bearbeitungs- und Protokollinformationen zum Bearbeitungsprozess gespeichert<br />
sind.<br />
Aus verwaltungsorganisatorischer Sicht ist es gegenüber der bisherigen<br />
Aktenführung als Vorteil zu bewerten, dass die im Verlauf der Bearbeitung<br />
eines Geschäftsvorfalls entstehenden Schriftstücke sowohl über den<br />
57<br />
Zit. nach INSAR-Leitlinien 1998, S. 12.