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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 150<br />

7.4 Anlage 4 - Das Akten- und Vorgangskonzept der ITgestützten<br />

Vorgangsbearbeitung<br />

Nach der Definition des International Council on Archives (ICA) Committee<br />

on Electronic Records sind elektronische Akten „aufgezeichnete Informationen,<br />

die zu Beginn, während oder bei Beendigung einer Tätigkeit<br />

erzeugt, erfasst oder empfangen wurden und deren Inhalt, Kontext und<br />

Struktur zum Beweis oder Nachweis dieser Tätigkeit ausreichen.“ 57 In<br />

Systemen zur elektronischen Vorgangsbearbeitung werden Inhalt, Kontext<br />

und Strukturmerkmale einer Akte informationstechnisch in verschiedenen<br />

Objekten - Dokumenten, Vorgängen und Akten - abgebildet.<br />

Grundlage der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen sind Dokumente. Sie<br />

sind der wichtigste Träger des Inhalts (Primärinformationen). Folglich bilden<br />

Dokumente auch bei IT-gestützter Vorgangsbearbeitung die Grundeinheit<br />

zur Speicherung von Primärinformationen.<br />

Dokumente werden in Vorgängen bearbeitet. Vorgänge fassen die Unterlagen<br />

zu einem Geschäftsvorfall zusammen, der aus Sicht der Aufgabenerledigung<br />

die elementare Handlungseinheit bildet. Im Vorgang wird<br />

der Bearbeitungsprozess durch Geschäftsgangvermerke und Verfügungen,<br />

Sichtvermerke und Annotationen nachgewiesen. Die den Entstehungs-<br />

und Bearbeitungszusammenhang nachweisenden Bearbeitungsund<br />

Protokollinformationen (Kontextinformationen) werden mit den Vorgängen<br />

in nicht veränderbarer Form im System gespeichert.<br />

Akten bilden den übergeordneten sach- und organisationsbezogenen<br />

Rahmen für die Bearbeitung des Schriftguts. Deshalb gilt auch bei IT-gestützter<br />

Vorgangsbearbeitung, dass sämtliche Dokumente und Vorgänge,<br />

die zum Nachweis des Verwaltungshandeln benötigt werden, im Verlauf<br />

der Bearbeitung Bestandteil einer Akte werden. Die Zuordnung von Dokumenten<br />

und Vorgängen zu Akten muss nach der Erfassung der Metainformationen<br />

jederzeit nachweisbar sein. Akten sind demnach auch bei<br />

elektronischer Speicherung und Verwaltung von Schriftgut das primäre,<br />

benutzerunabhängige, sachsystematische Ordnungskriterium. Vorgänge<br />

bleiben jedoch als Untereinheiten der Akte erhalten, weil in ihnen die<br />

Bearbeitungs- und Protokollinformationen zum Bearbeitungsprozess gespeichert<br />

sind.<br />

Aus verwaltungsorganisatorischer Sicht ist es gegenüber der bisherigen<br />

Aktenführung als Vorteil zu bewerten, dass die im Verlauf der Bearbeitung<br />

eines Geschäftsvorfalls entstehenden Schriftstücke sowohl über den<br />

57<br />

Zit. nach INSAR-Leitlinien 1998, S. 12.

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