Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 87<br />
Stufe 2:<br />
In regelmäßigen Abständen werden alle Akten bzw. zu Aktenschnitten<br />
zusammengefasste Vorgänge abgefragt, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen<br />
ist und die damit zur Aussonderung anstehen. Akten, für die die<br />
Aussonderungsart „Vernichten“ hinterlegt ist, werden in der Behörde vernichtet.<br />
Die zu übergebenden Akten und Aktenschnitte werden zu einer Abgabe<br />
zusammengefasst und zusammen mit den vollständigen Metadaten dem<br />
zuständigen Archiv zum Download bereitgestellt oder alternativ auf Datenträgern<br />
übermittelt.<br />
Neben dem zweistufigen Verfahren der Aussonderung gelten weiterhin<br />
ein vierstufiges Verfahren sowie ein Zwischenarchivverfahren. Die Entscheidung,<br />
welches Verfahren zum Einsatz kommt, ist in Absprache mit<br />
dem zuständigen Archiv zu treffen. Der organisatorische und personelle<br />
Aufwand des zweistufigen Verfahrens ist im Vergleich zum vierstufigen<br />
Verfahren jedoch geringer. Daher ist dieses Verfahren in der Bundesverwaltung<br />
anzustreben.<br />
Das <strong>Konzept</strong> verdeutlicht, dass eine isolierte Betrachtung einzelner Phasen<br />
der Aussonderung nicht geeignet ist, um eine dauerhafte und sichere<br />
Aufbewahrung der elektronischen Akten durchgängig zu gewährleisten.<br />
Bereits zu dem Zeitpunkt, an dem sich eine Behörde entscheidet, zukünftig<br />
mit elektronischen Akten zu arbeiten, sind die Belange zukünftiger<br />
Aussonderungen zu berücksichtigen.<br />
Die folgende Grafik veranschaulicht zusammenfassend die verschiedenen<br />
Lebenszyklusphasen der elektronischen Akte: