Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 57<br />
Existieren Beteiligungs- und Informationswünsche von Beteiligten des<br />
Geschäftsgangs, so sind sie im Entwurf entsprechend zu verfügen.<br />
Mittels Verfügungen wird demnach das Verfahren der Entscheidungsfindung<br />
geplant; es werden die zu erledigenden Vorgangsschritte festgelegt<br />
und Entscheidungsvorschläge formuliert. Durch Erledigungsvermerke zu<br />
den Verfügungspunkten wird später im Verlauf der Vorgangsbearbeitung<br />
der Vollzug der Arbeitsanweisungen durch die an der Vorgangsbearbeitung<br />
beteiligten Stellen dokumentiert.<br />
Bei Beteiligung weiterer Stellen an der Entscheidung wird das Mitzeichnungsverfahren<br />
durch Mitzeichnungsverfügungen zum Entscheidungsentwurf<br />
angestoßen. Bei mehreren Beteiligten wird die Mitzeichnungsverfügung<br />
oft als Mitzeichnungsleiste realisiert, in der die Mitzeichnenden<br />
von rechts nach links aufgeführt werden, was gleichzeitig die vorgesehene<br />
Reihenfolge ihrer Beteiligung angibt.<br />
Wird eine Mitzeichnung verweigert oder nur unter Vorbehalt gegeben, ist<br />
es Aufgabe der federführenden Stelle, einen Konsens in der Sache zu<br />
erreichen. Dies zieht in der Regel eine Überarbeitung des Entwurfs und<br />
einen weiteren Durchlauf des Mitzeichnungsverfahrens nach sich.<br />
Der endgültige, mit den Beteiligten abgestimmte Entwurf wird entsprechend<br />
den Beteiligungswünschen an die Beteiligten im Geschäftsgang<br />
weitergeleitet.<br />
4.2.1.2 Mitzeichnung<br />
Mitzeichnende Stellen übernehmen durch ihre „Mitwirkung den ihrem<br />
Kompetenzbereich entsprechenden Anteil an der Gesamtverantwortung“.<br />
Daher ist es zunächst die Aufgabe einer mitzeichnenden Stelle, ihre eigene<br />
Zuständigkeit zu prüfen und bei fehlender Zuständigkeit die federführende<br />
Stelle entsprechend zu informieren.<br />
Hauptaufgabe der mitzeichnenden Stelle ist die Übernahme der fachlichen<br />
Verantwortung für den vertretenen Aufgabenbereich im Rahmen<br />
der Beurteilung des von der federführenden Stelle erarbeiteten Entscheidungsvorschlags.<br />
Die Mitwirkung kann auf verschiedene Art geschehen.<br />
Sie kann darin bestehen, Informationen beizusteuern, Stellungnahmen<br />
abzugeben oder auch Teile eines Entwurfs (neu) zu formulieren. Im Ergebnis<br />
führt sie zur fachlichen Zustimmung bzw. Ablehnung eines Entwurfs.<br />
Inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs können zum einen<br />
über Annotationen auf dem Entwurf vorgenommen werden. Dies hat<br />
so zu erfolgen, dass der Originalentwurf erkennbar bleibt. Daneben können<br />
auch separate Schriftstücke, die beispielsweise Stellungnahmen und