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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 57<br />

Existieren Beteiligungs- und Informationswünsche von Beteiligten des<br />

Geschäftsgangs, so sind sie im Entwurf entsprechend zu verfügen.<br />

Mittels Verfügungen wird demnach das Verfahren der Entscheidungsfindung<br />

geplant; es werden die zu erledigenden Vorgangsschritte festgelegt<br />

und Entscheidungsvorschläge formuliert. Durch Erledigungsvermerke zu<br />

den Verfügungspunkten wird später im Verlauf der Vorgangsbearbeitung<br />

der Vollzug der Arbeitsanweisungen durch die an der Vorgangsbearbeitung<br />

beteiligten Stellen dokumentiert.<br />

Bei Beteiligung weiterer Stellen an der Entscheidung wird das Mitzeichnungsverfahren<br />

durch Mitzeichnungsverfügungen zum Entscheidungsentwurf<br />

angestoßen. Bei mehreren Beteiligten wird die Mitzeichnungsverfügung<br />

oft als Mitzeichnungsleiste realisiert, in der die Mitzeichnenden<br />

von rechts nach links aufgeführt werden, was gleichzeitig die vorgesehene<br />

Reihenfolge ihrer Beteiligung angibt.<br />

Wird eine Mitzeichnung verweigert oder nur unter Vorbehalt gegeben, ist<br />

es Aufgabe der federführenden Stelle, einen Konsens in der Sache zu<br />

erreichen. Dies zieht in der Regel eine Überarbeitung des Entwurfs und<br />

einen weiteren Durchlauf des Mitzeichnungsverfahrens nach sich.<br />

Der endgültige, mit den Beteiligten abgestimmte Entwurf wird entsprechend<br />

den Beteiligungswünschen an die Beteiligten im Geschäftsgang<br />

weitergeleitet.<br />

4.2.1.2 Mitzeichnung<br />

Mitzeichnende Stellen übernehmen durch ihre „Mitwirkung den ihrem<br />

Kompetenzbereich entsprechenden Anteil an der Gesamtverantwortung“.<br />

Daher ist es zunächst die Aufgabe einer mitzeichnenden Stelle, ihre eigene<br />

Zuständigkeit zu prüfen und bei fehlender Zuständigkeit die federführende<br />

Stelle entsprechend zu informieren.<br />

Hauptaufgabe der mitzeichnenden Stelle ist die Übernahme der fachlichen<br />

Verantwortung für den vertretenen Aufgabenbereich im Rahmen<br />

der Beurteilung des von der federführenden Stelle erarbeiteten Entscheidungsvorschlags.<br />

Die Mitwirkung kann auf verschiedene Art geschehen.<br />

Sie kann darin bestehen, Informationen beizusteuern, Stellungnahmen<br />

abzugeben oder auch Teile eines Entwurfs (neu) zu formulieren. Im Ergebnis<br />

führt sie zur fachlichen Zustimmung bzw. Ablehnung eines Entwurfs.<br />

Inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs können zum einen<br />

über Annotationen auf dem Entwurf vorgenommen werden. Dies hat<br />

so zu erfolgen, dass der Originalentwurf erkennbar bleibt. Daneben können<br />

auch separate Schriftstücke, die beispielsweise Stellungnahmen und

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