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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 114<br />

Begriff<br />

Archivisches Bewertungsverfahren<br />

Archivsystem<br />

Aufbewahrungsfrist<br />

Ausfallsicherheit<br />

Aussondern / Aussonderung<br />

Erläuterung<br />

Entscheidung des zuständigen Archivs, ob ⇒ Schriftgut<br />

bleibender Wert für die Erforschung oder das Verständnis<br />

der deutschen Geschichte, die Sicherung berechtigter<br />

Belange der Bürger oder die Bereitstellung von Informationen<br />

für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung<br />

zukommt. Die Bewertungsentscheidung erfolgt<br />

im Benehmen mit der abgebenden Stelle. Danach<br />

ist das ⇒ Schriftgut entweder abzugeben oder zu vernichten<br />

Archivsysteme dienen zur revisionssicheren, unveränderbaren<br />

Speicherung von Informationen. Elektronische<br />

Archivsysteme gehen von einem ähnlichen Ansatz wie<br />

die klassischen ⇒ Dokumenten-Management-Systeme<br />

i.e.S. aus. Auch hier werden mittels einer Datenbank einzelne<br />

Dokumente und Container verwaltet. Archivsysteme<br />

besitzen darüber hinaus die Möglichkeit, große Informationsmengen<br />

in ⇒ Jukeboxen zu verwalten. Anstelle<br />

eigenständiger Archivsysteme wird die elektronische<br />

⇒ Archivierung zunehmend zu einem nachgeordneten<br />

Service und in vorhandene Anwendungen integriert<br />

(Enabling).<br />

durch die Aufbewahrungsfrist wird festgelegt, wie lange<br />

eine ⇒ Akte oder ein ⇒ Vorgang nach der ⇒ zdA-<br />

Verfügung innerhalb der aktenführende Stelle aufzubewahren<br />

ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist erfolgt<br />

die ⇒ Aussonderung in Abhängigkeit von der ⇒ Aussonderungsart<br />

Eigenschaft eines Computersystems auch bei Störfällen<br />

durch geeignete technische Maßnahmen funktionsfähig<br />

zu bleiben.<br />

Verlagerung von abschließend bearbeitetem ⇒ Schriftgut,<br />

das selten oder nicht mehr benötigt wird. Das Aussondern<br />

vollzieht sich in der Regel in folgenden Stufen:<br />

Aussondern in die ⇒ Altregistratur - ⇒ Abgabe aus der<br />

Altregistratur an das ⇒ Zwischenarchiv oder ⇒ zuständige<br />

Archiv - Ausscheiden, d. h. Vernichten des Schriftgutes,<br />

das nicht archivwürdig ist.

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