Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 114<br />
Begriff<br />
Archivisches Bewertungsverfahren<br />
Archivsystem<br />
Aufbewahrungsfrist<br />
Ausfallsicherheit<br />
Aussondern / Aussonderung<br />
Erläuterung<br />
Entscheidung des zuständigen Archivs, ob ⇒ Schriftgut<br />
bleibender Wert für die Erforschung oder das Verständnis<br />
der deutschen Geschichte, die Sicherung berechtigter<br />
Belange der Bürger oder die Bereitstellung von Informationen<br />
für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung<br />
zukommt. Die Bewertungsentscheidung erfolgt<br />
im Benehmen mit der abgebenden Stelle. Danach<br />
ist das ⇒ Schriftgut entweder abzugeben oder zu vernichten<br />
Archivsysteme dienen zur revisionssicheren, unveränderbaren<br />
Speicherung von Informationen. Elektronische<br />
Archivsysteme gehen von einem ähnlichen Ansatz wie<br />
die klassischen ⇒ Dokumenten-Management-Systeme<br />
i.e.S. aus. Auch hier werden mittels einer Datenbank einzelne<br />
Dokumente und Container verwaltet. Archivsysteme<br />
besitzen darüber hinaus die Möglichkeit, große Informationsmengen<br />
in ⇒ Jukeboxen zu verwalten. Anstelle<br />
eigenständiger Archivsysteme wird die elektronische<br />
⇒ Archivierung zunehmend zu einem nachgeordneten<br />
Service und in vorhandene Anwendungen integriert<br />
(Enabling).<br />
durch die Aufbewahrungsfrist wird festgelegt, wie lange<br />
eine ⇒ Akte oder ein ⇒ Vorgang nach der ⇒ zdA-<br />
Verfügung innerhalb der aktenführende Stelle aufzubewahren<br />
ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist erfolgt<br />
die ⇒ Aussonderung in Abhängigkeit von der ⇒ Aussonderungsart<br />
Eigenschaft eines Computersystems auch bei Störfällen<br />
durch geeignete technische Maßnahmen funktionsfähig<br />
zu bleiben.<br />
Verlagerung von abschließend bearbeitetem ⇒ Schriftgut,<br />
das selten oder nicht mehr benötigt wird. Das Aussondern<br />
vollzieht sich in der Regel in folgenden Stufen:<br />
Aussondern in die ⇒ Altregistratur - ⇒ Abgabe aus der<br />
Altregistratur an das ⇒ Zwischenarchiv oder ⇒ zuständige<br />
Archiv - Ausscheiden, d. h. Vernichten des Schriftgutes,<br />
das nicht archivwürdig ist.