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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 83<br />

gen und werden bei der Neuanlage einer Akte, eines Vorgangs oder eines<br />

Dokuments automatisch übernommen.<br />

Phase I : Neuanlage von Akte, Vorgang, Dokument<br />

Die Übernahme archivierungsrelevanter Metadaten<br />

erfolgt automatisch z. B . aus dem elektronischen<br />

Aktenplan oder Fristenkatalog<br />

Aussonderungsart ( A rchivwürdig, V ernichten, B ewerten )<br />

Aufbewahrungsdauer ( z. B .<br />

10 Jahre)<br />

Transferfrist ( z. B 3 Jahre)<br />

.<br />

Abbildung 3: Lebenszyklus, Phase I<br />

Die konsequente Pflege bzw. Ergänzung von Aktenplan, Fristen- und<br />

Bewertungskatalog ist wesentliche Voraussetzung sowohl für das dauerhafte<br />

Aufbewahren der entsprechenden Daten und Dokumente innerhalb<br />

der aktenführenden Stelle, als auch für die Steuerung des automatisierbaren<br />

Aussonderungsprozesses. Das Festlegen der archivierungsrelevanten<br />

Metadaten sollte jeweils in Absprache mit den zuständigen Archivbehörden<br />

und/oder der zuständigen Registratur erfolgen.<br />

Phase II: zdA-Verfügung von Vorgängen und Dokumenten<br />

Elektronische Dokumente werden erst nach ihrer abschließenden Bearbeitung,<br />

d.h. nachdem sie sämtliche Phasen der Dokumenterstellung und<br />

Abstimmung durchlaufen haben (Entwurfserstellung und –abstimmung,<br />

Mitzeichnungsverfahren und Schlusszeichnung) zdA verfügt. Mit dem<br />

Setzen der zdA-Verfügung gilt ein Vorgang als abschließend bearbeitet,<br />

sodass er innerhalb des Vorgangsbearbeitungssystems unveränderbar<br />

abgelegt werden kann.<br />

Das zdA-Verfügen eines Vorgangs muss manuell im VBS erfolgen. Sobald<br />

ein Vorgang zdA-verfügt wird, sind auch alle im Vorgang enthaltenen<br />

Dokumente zdA-verfügt. Die zdA-Verfügung eines Vorgangs hebt<br />

alle früheren Verfügungen auf.

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