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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 56<br />

Möglichkeit, durch den Vortrag beim Vorgesetzten gerade in wichtigen<br />

Angelegenheiten sich der Zustimmung für den erarbeiteten Entscheidungsvorschlag<br />

zu versichern.<br />

4.2.1.1 Entwurfserstellung und -abstimmung<br />

Papiereingänge werden der sachlich zuständigen Stelle im Regelfall mit<br />

der zugehörigen Akte bzw. dem letzten Band der Akte und evtl. weiteren<br />

für die Bearbeitung erforderlichen Akten zugestellt. Vor der Bearbeitung<br />

hat jeder Bearbeiter zu prüfen, ob er sachlich zuständig ist, andernfalls ist<br />

der Geschäftsvorfall dem nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen<br />

Referat zuzuleiten. Durch die Bearbeitung eines Geschäftsvorfalls im<br />

Rahmen der Beteiligung anderer Organisationseinheiten erkennt die federführende<br />

Stelle die eigene Zuständigkeit an und übernimmt die Verantwortung<br />

für die Erledigung des Vorgangs. Es ist Aufgabe der federführenden<br />

Stelle, einen Entwurf für einen Entscheidungsvorschlag zu erarbeiten.<br />

Dabei sind alle nach dem Geschäftsverteilungsplan oder der Natur<br />

der Sache in Betracht kommenden Stellen zu beteiligen.<br />

Bei der Bearbeitung hat der Federführende das für die Bearbeitung erforderliche<br />

Schriftgut heranzuziehen, d. h., vor und gegebenenfalls auch<br />

während der Bearbeitung hat der Bearbeiter zu prüfen, ob alle relevanten<br />

Akten vorliegen. Zudem kann es erforderlich sein, weitere Informationen<br />

zur Bearbeitung heranzuziehen. Dies können beispielsweise Auskünfte<br />

und Stellungnahmen anderer Stellen sein, welche sowohl mündlich als<br />

auch schriftlich, z. B. per E-Mail eingeholt werden können.<br />

Sind weitere Stellen an der Entscheidung zu beteiligen, so ist gegebenenfalls<br />

die Verbindung schon vor Fertigung eines Verfügungsentwurfs<br />

aufzunehmen. Hierbei können und sollen informelle Verfahren wie beispielsweise<br />

Telefongespräche, E-Mail oder Standard-Funktionen der eingesetzten<br />

Groupwaresysteme wie beispielsweise Dokumenten-Diskussionen<br />

genutzt werden. Über die Ergebnisse dieser Vorabstimmungen sind<br />

Aktenvermerke anzulegen, so dass der Stand einer Sache jederzeit aus<br />

den Akten vollständig ersichtlich ist.<br />

Der federführende Bearbeiter fertigt zu jedem Eingang eine förmliche<br />

schriftliche, abschließend gezeichnete Verfügung (Schlussverfügungen,<br />

beispielhafte Aufzählung).<br />

• Wiedervorlage (Wv),<br />

• Zum Vorgang (ZVg),<br />

• Zur Sammlung (ZSg),<br />

• Weglegen (Wgl),<br />

• Zu den Akten (ZdA)

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