Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 56<br />
Möglichkeit, durch den Vortrag beim Vorgesetzten gerade in wichtigen<br />
Angelegenheiten sich der Zustimmung für den erarbeiteten Entscheidungsvorschlag<br />
zu versichern.<br />
4.2.1.1 Entwurfserstellung und -abstimmung<br />
Papiereingänge werden der sachlich zuständigen Stelle im Regelfall mit<br />
der zugehörigen Akte bzw. dem letzten Band der Akte und evtl. weiteren<br />
für die Bearbeitung erforderlichen Akten zugestellt. Vor der Bearbeitung<br />
hat jeder Bearbeiter zu prüfen, ob er sachlich zuständig ist, andernfalls ist<br />
der Geschäftsvorfall dem nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen<br />
Referat zuzuleiten. Durch die Bearbeitung eines Geschäftsvorfalls im<br />
Rahmen der Beteiligung anderer Organisationseinheiten erkennt die federführende<br />
Stelle die eigene Zuständigkeit an und übernimmt die Verantwortung<br />
für die Erledigung des Vorgangs. Es ist Aufgabe der federführenden<br />
Stelle, einen Entwurf für einen Entscheidungsvorschlag zu erarbeiten.<br />
Dabei sind alle nach dem Geschäftsverteilungsplan oder der Natur<br />
der Sache in Betracht kommenden Stellen zu beteiligen.<br />
Bei der Bearbeitung hat der Federführende das für die Bearbeitung erforderliche<br />
Schriftgut heranzuziehen, d. h., vor und gegebenenfalls auch<br />
während der Bearbeitung hat der Bearbeiter zu prüfen, ob alle relevanten<br />
Akten vorliegen. Zudem kann es erforderlich sein, weitere Informationen<br />
zur Bearbeitung heranzuziehen. Dies können beispielsweise Auskünfte<br />
und Stellungnahmen anderer Stellen sein, welche sowohl mündlich als<br />
auch schriftlich, z. B. per E-Mail eingeholt werden können.<br />
Sind weitere Stellen an der Entscheidung zu beteiligen, so ist gegebenenfalls<br />
die Verbindung schon vor Fertigung eines Verfügungsentwurfs<br />
aufzunehmen. Hierbei können und sollen informelle Verfahren wie beispielsweise<br />
Telefongespräche, E-Mail oder Standard-Funktionen der eingesetzten<br />
Groupwaresysteme wie beispielsweise Dokumenten-Diskussionen<br />
genutzt werden. Über die Ergebnisse dieser Vorabstimmungen sind<br />
Aktenvermerke anzulegen, so dass der Stand einer Sache jederzeit aus<br />
den Akten vollständig ersichtlich ist.<br />
Der federführende Bearbeiter fertigt zu jedem Eingang eine förmliche<br />
schriftliche, abschließend gezeichnete Verfügung (Schlussverfügungen,<br />
beispielhafte Aufzählung).<br />
• Wiedervorlage (Wv),<br />
• Zum Vorgang (ZVg),<br />
• Zur Sammlung (ZSg),<br />
• Weglegen (Wgl),<br />
• Zu den Akten (ZdA)