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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 33<br />

4 GESCHÄFTSGANG<br />

4.1 Eingangsbehandlung<br />

Vorbemerkung:<br />

In den folgenden Ausführungen wird unter dem Begriff „Eingangsbehandlung“<br />

der Prozess von der Eingangsbearbeitung bis zur Eingangsregistrierung<br />

subsumiert. Ausgangspunkt der Betrachtung sind die Prozessschritte<br />

(z. B. registrieren), nicht die Akteure (z. B. Registrator).<br />

Darüber hinaus wird hinsichtlich der Medien zwischen papierbasierten<br />

Eingängen (sog. Gelbe Post, Papierfax usw.) und elektronischen Eingängen<br />

(E-Mail, E-Fax, sonstige Dateien) unterschieden.<br />

4.1.1 Ist-Zustand<br />

4.1.1.1 Papierbasierte Eingänge<br />

Papiereingänge werden geöffnet, mit einem Eingangsstempel versehen<br />

und auf den Eingangsempfänger ausgezeichnet. Davon ausgenommen<br />

sind direkt adressierte Eingänge; diese werden dem Adressaten ungeöffnet<br />

zugeleitet. In zahlreichen Behörden / Ämtern werden die Eingänge<br />

darüber hinaus in einem Posteingangsbuch erfasst, in dem auch eventuell<br />

vorhandene Anlagen vermerkt werden. Papiereingänge werden<br />

grundsätzlich in der Poststelle, die, in Abhängigkeit der Größe der Behörde,<br />

eine eigenständige Organisationseinheit darstellen kann, entgegengenommen.<br />

In Abhängigkeit vom Grad der technischen Ausstattung werden Eingänge<br />

in Registraturverwaltungsprogrammen oder einfachen elektronischen<br />

Posteingangsbüchern erfasst, ggf. erfolgt auch eine Digitalisierung der<br />

Eingänge, d. h. die Eingänge werden gescannt, zentral abgespeichert<br />

und u. U. an den Eingangsempfänger vorab per E-Mail geschickt. In einigen<br />

Fällen werden die erfassten Dokumente mit Barcode versehen, um<br />

die Zuordnung zwischen dem gescannten und dem in der Bearbeitung<br />

befindlichen Papierdokument zu erleichtern.<br />

Öffnen und auszeichnen<br />

der Papiereingänge<br />

Erfassen der Papiereingänge<br />

Die Erfassung in speziellen Registraturprogrammen sowie die Zuordnung<br />

zu Akten/Vorgängen erfolgt meist durch die zuständige Registratur der<br />

Behörde. Eine Registratur ist in enger Zusammenarbeit mit den Bearbeitern<br />

zuständig für das Ordnen, Registrieren, Bereitstellen und Aussondern<br />

von Schriftgut eine Behörde. Aus organisatorischer Sicht werden

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