Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 33<br />
4 GESCHÄFTSGANG<br />
4.1 Eingangsbehandlung<br />
Vorbemerkung:<br />
In den folgenden Ausführungen wird unter dem Begriff „Eingangsbehandlung“<br />
der Prozess von der Eingangsbearbeitung bis zur Eingangsregistrierung<br />
subsumiert. Ausgangspunkt der Betrachtung sind die Prozessschritte<br />
(z. B. registrieren), nicht die Akteure (z. B. Registrator).<br />
Darüber hinaus wird hinsichtlich der Medien zwischen papierbasierten<br />
Eingängen (sog. Gelbe Post, Papierfax usw.) und elektronischen Eingängen<br />
(E-Mail, E-Fax, sonstige Dateien) unterschieden.<br />
4.1.1 Ist-Zustand<br />
4.1.1.1 Papierbasierte Eingänge<br />
Papiereingänge werden geöffnet, mit einem Eingangsstempel versehen<br />
und auf den Eingangsempfänger ausgezeichnet. Davon ausgenommen<br />
sind direkt adressierte Eingänge; diese werden dem Adressaten ungeöffnet<br />
zugeleitet. In zahlreichen Behörden / Ämtern werden die Eingänge<br />
darüber hinaus in einem Posteingangsbuch erfasst, in dem auch eventuell<br />
vorhandene Anlagen vermerkt werden. Papiereingänge werden<br />
grundsätzlich in der Poststelle, die, in Abhängigkeit der Größe der Behörde,<br />
eine eigenständige Organisationseinheit darstellen kann, entgegengenommen.<br />
In Abhängigkeit vom Grad der technischen Ausstattung werden Eingänge<br />
in Registraturverwaltungsprogrammen oder einfachen elektronischen<br />
Posteingangsbüchern erfasst, ggf. erfolgt auch eine Digitalisierung der<br />
Eingänge, d. h. die Eingänge werden gescannt, zentral abgespeichert<br />
und u. U. an den Eingangsempfänger vorab per E-Mail geschickt. In einigen<br />
Fällen werden die erfassten Dokumente mit Barcode versehen, um<br />
die Zuordnung zwischen dem gescannten und dem in der Bearbeitung<br />
befindlichen Papierdokument zu erleichtern.<br />
Öffnen und auszeichnen<br />
der Papiereingänge<br />
Erfassen der Papiereingänge<br />
Die Erfassung in speziellen Registraturprogrammen sowie die Zuordnung<br />
zu Akten/Vorgängen erfolgt meist durch die zuständige Registratur der<br />
Behörde. Eine Registratur ist in enger Zusammenarbeit mit den Bearbeitern<br />
zuständig für das Ordnen, Registrieren, Bereitstellen und Aussondern<br />
von Schriftgut eine Behörde. Aus organisatorischer Sicht werden