Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 66<br />
4.2.3.7 Zeichnung und Schlusszeichnung<br />
Bei der Schlusszeichnung von Vorgängen bzw. Dokumenten hat der Benutzer<br />
analog zur Mitzeichnung folgende Reaktionsmöglichkeiten:<br />
• Schlusszeichnung<br />
• Ablehnung der Schlusszeichnung<br />
• Weiterleitung wegen sachlicher Nicht-Zuständigkeit und<br />
• Anlage eines Schlusszeichnungsvermerks<br />
Im Zusammenhang mit der Schlusszeichnung und der abschließenden<br />
Bearbeitung des Dokumentes (Vorganges) verfügt der Bearbeiter i.d.R.<br />
ZdA. An dieser Stelle im Bearbeitungsprozess ist die Überprüfung des<br />
Vorganges durch den Bearbeiter angeraten, ob alle hierin enthaltenen<br />
Dokumente nach Abschluss der Bearbeitung aktenwürdig sind. In diesem<br />
Sinne nicht erforderliche Dokumente sollen gelöscht werden.<br />
4.2.3.8 Anwendungs- und Fachverfahrensintegration<br />
Vor dem Hintergrund einer aufgabenorientierten Ausstattung der Arbeitsplätze<br />
ist in der Praxis davon auszugehen, dass dem Bearbeiter verschiedene<br />
Einzelanwendungen zur Erledigung seiner täglichen Arbeit zur<br />
Verfügung stehen. So ist davon auszugehen, dass der Standardarbeitsplatz<br />
eines Bearbeiters Softwareanwendungen bereitstellt, die es ihm<br />
beispielsweise ermöglichen, eingehende E-Mails zu sichten oder ausgehende<br />
Textdokumente zu erstellen. Hierbei handelt es sich weitgehend<br />
um sogenannte Standardsoftware, die aufgrund ihres hohen Verbreitungsgrades<br />
und der oft langjährigen Produkthistorie umfassende Funktionalitäten<br />
bereitstellt.<br />
Darüber hinaus finden sich spezifische Fachverfahren, die eine weitergehende<br />
Unterstützung einzelner Prozessschritte gewährleisten. Sie sind<br />
meist dem Bereich der Individualsoftware zuzuordnen, da sie vor dem<br />
Hintergrund der jeweiligen Anforderungen des Bearbeitungsprozesses<br />
entwickelt wurden. So existieren beispielsweise Fachverfahren, die es<br />
dem Bearbeiter ermöglichen Adressdaten und persönliche Informationen<br />
eines Antragstellers zu erfassen, um im weiteren Verlauf der Bearbeitung<br />
diese Daten recherchieren und weiterverarbeiten zu können.<br />
Aus Prozesssicht erscheint diese Unterscheidung zunächst unerheblich,<br />
da letztlich mit jeder in den Bearbeitungsprozess eingebundenen Anwendung<br />
Daten bzw. Dokumente erfasst, gespeichert oder erzeugt werden.<br />
Mit Blick auf die Etablierung der verbindlichen elektronischen Akte<br />
ist diese Aussage aber differenzierter zu beurteilen, da die Einführung<br />
eines Vorgangsbearbeitungssystems die Integration sowohl von Individual-<br />
als auch Standardsoftware erfordert. Ziel der Integration ist es,