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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 143<br />

Vorabstimmung des Entwurfs hilfreich wäre und Irritationen und weitere<br />

Iterationen im schriftlichen Abstimmungsprozess ersparen könnte.<br />

• Koordination der Beteiligung<br />

Abhängig von der Komplexität eines Geschäftsvorfalls und dem Grad<br />

seiner Vorherbestimmtheit ist es unterschiedlich schwierig, vorab zu<br />

definieren, wer an der Vorgangsbearbeitung zu beteiligen ist. Handelt<br />

es sich um wiederkehrende und demnach strukturierte Vorgänge, so<br />

steht der Laufweg weitestgehend fest. Der Federführende wird dann<br />

durch das explizite, wiederholte Festlegen des Laufwegs unnötig belastet.<br />

Andererseits ist bei komplexen Vorgängen die Unterstützung<br />

des Bearbeiters bei der Ermittlung der zu beteiligenden Stellen relativ<br />

gering. Hier könnte es beispielsweise hilfreich sein, wenn außer der<br />

Übersicht über die Aufgabengebiete, welche der Geschäftsverteilungsplan<br />

liefert, auch ein Überblick über die bearbeiteten Vorgänge<br />

möglich wäre.<br />

Ist das Mitzeichnungsverfahren einmal angestoßen, so ist für den Federführenden<br />

der Stand der Bearbeitung nur wenig transparent. Da<br />

der inhaltliche Bearbeitungsfortschritt von der Schriftgutverwaltung<br />

nicht erfasst wird, sind zur Klärung der Fragen, welche Stellen einen<br />

Entwurf bereits mitgezeichnet haben, und wo der Entwurf gerade zur<br />

Mitzeichnung vorliegt, zeitaufwendige und umständliche persönliche<br />

oder telefonische Rücksprachen erforderlich. 48<br />

• Erstellen und Verwalten verschiedener Versionen von Entwürfen<br />

Werden im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens Änderungs- und Ergänzungsvorschläge<br />

zu einem Entwurf gemacht, so fertigt die federführende<br />

Stelle einen überarbeiteten Entwurf. Neben der eigentlichen<br />

inhaltlichen Konsensfindung wird sie hierbei stark durch "Routinetätigkeiten<br />

wie der textuellen Übernahme von Änderungsvorschlägen belastet".<br />

49<br />

Entwurfskommentierung und Mitzeichnung<br />

Wird bei der Mitzeichnung im Umlaufverfahren von einem Mitzeichnenden<br />

ein Änderungsvorschlag gemacht, nachdem andere<br />

Stellen bereits mitgezeichnet haben, so wird ein erneuter Umlauf<br />

des geänderten Vorschlags notwendig. Dies ist selbst dann erforderlich,<br />

wenn die Änderung unstrittig ist, da nur so die Zustim-<br />

48<br />

49<br />

Vgl. Knaack 1996, S. 39.<br />

Vgl. auch Reinermann 1992, S. 115.

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