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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 75<br />

tung sind (z. B. interministerielle Abstimmung zu Gesetzgebungsvorhaben).<br />

Elektronische Dokumente unterliegen vor Gericht grundsätzlich der<br />

freien Beweiswürdigung des Richters. Somit besteht die Gefahr, dass die<br />

elektronischen Dokumente vor Gericht nicht anerkannt werden. Mit Hilfe<br />

des Einsatzes der qualifizierten elektronischen Signatur, besteht aber<br />

mittlerweile die Möglichkeit, das elektronische Dokument dem Papierdokument<br />

rechtlich gleichzustellen.<br />

4.3.2.4 Übertragungssicherheit elektronischer Ausgänge<br />

In Verbindung mit der Nutzung elektronischer Medien für den Postausgang<br />

von Behörden ergibt sich das Problem der sicheren Übertragung<br />

von Daten. Generell muss diesbezüglich für jedes Medium und den entsprechenden<br />

Übertragungskanal geprüft werden, ob dieser ausreichend<br />

gegen unerlaubten Zugriff Dritter gesichert ist.<br />

4.3.3 Organisatorische Lösungsalternativen<br />

Zur Lösung der Problembereiche, die sich im Zusammenhang mit der<br />

Postausgangsbehandlung von Behörden ergeben, können verschiedene<br />

organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden, die im Folgenden<br />

dargestellt werden:<br />

4.3.3.1 Verzicht auf Absendevermerk für E-Mail und Papier<br />

Um die Abwicklung von Postausgängen zu vereinfachen, kann von der<br />

Behörde geprüft werden, ob auf die aufwändige Erstellung des Absendevermerks<br />

für Papier- und E-Mail-Ausgänge verzichtet werden kann. Im<br />

Zusammenhang mit E-Mail-Ausgängen werden mit dieser Maßnahme<br />

zusätzlich negative Effekte bei der Nutzung von elektronischen Akten<br />

eliminiert. E-Mail-Ausgänge müssten ansonsten manuell im Vorgangsbearbeitungssystem<br />

erfasst werden, um den Absendevermerk in die elektronische<br />

Akte zu integrieren. Dieser Arbeitsschritt wird aber häufig unterlassen,<br />

da ein aufwändiger Import der E-Mail in das Vorgangsbearbeitungssystem<br />

notwendig ist. Zudem stört viele Bearbeiter das Erfassen<br />

zusätzlicher Metadaten, wenn nur eine kurze E-Mail versendet werden<br />

soll.<br />

Bei Verzicht auf Übernahme eines Absendevermerks in der Akte kann<br />

somit Zeit bei der Bearbeitung von Papierpost und E-Mails/E-Fax eingespart<br />

werden, zusätzlich kann der Ressourceneinsatz in der Poststelle, je<br />

nach Anzahl der Papierpostausgänge, erheblich vermindert werden.<br />

Verzicht auf Absendevermerk<br />

Diese Lösungsalternative ist dagegen nicht geeignet für Behörden, bei<br />

denen die Anbringung des Absendevermerks z. B. zur Wahrung von Fris-

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