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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 81<br />

4.4 Aussonderung und Archivierung<br />

Die Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung auf allen Ebenen<br />

der öffentlichen Verwaltung hat tiefgreifende Konsequenzen für behördliche<br />

Arbeitsabläufe und Verfahrensweisen. Die Archivierung von Schriftgut<br />

erfolgt seit Jahrhunderten papiergebunden. Mit der zunehmenden<br />

Nutzung von Vorgangsbearbeitungssystemen werden immer weniger<br />

Papierakten an das Bundesarchiv, die Staats-, Kommunal- und Parlamentsarchive<br />

gegeben. Die vorherrschende Einheit sind nun elektronische<br />

Akten. Die Bewertung, Übernahme und Erschließung sowie Konservierung<br />

der elektronischen Dokumente sowie deren Bereitstellung für<br />

die Benutzung stellen für die Archivbehörden (zuständigen Archive) eine<br />

neue Herausforderung dar. Für die historische Überlieferung ist die Aussonderung<br />

und dauerhafte Aufbewahrung von in Vorgangsbearbeitungssystemen<br />

erzeugten elektronischen Akten eine Schlüsselfrage.<br />

Aus diesem Grunde ist bereits zum Zeitpunkt der Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems<br />

zu überprüfen, ob dieses geeignet ist, die<br />

aus behördlicher Sicht formulierten Anforderungen an die elektronische<br />

Archivierung technisch wie funktional zu erfüllen. Hierbei ist eine frühzeitige<br />

Abstimmung zwischen aktenführender Stelle und zuständigem Archiv<br />

von wesentlicher Bedeutung. Nur wenn beiderseits Einvernehmen<br />

über die zum Einsatz kommenden Verfahren und Technologien herrscht,<br />

kann eine rechtskonforme, revisionssichere Aufbewahrung des elektronischen<br />

Schriftguts langfristig gesichert werden.<br />

Das elektronische Aussonderungsverfahren ist ein Beitrag zur<br />

Verschlankung und zur Steigerung der Effizienz der Verwaltung. Es soll<br />

sowohl der Verminderung des Raum- und Speicherbedarfs in den aktenführenden<br />

Stellen als auch der Automatisierung und Beschleunigung<br />

von Arbeitsabläufen dienen.<br />

Mit der Aussonderung verbunden ist die Verpflichtung von Verfassungsorganen,<br />

Behörden und Gerichten nicht mehr benötigtes Schriftgut den<br />

zuständigen Archivbehörden anzubieten.<br />

Da die Anbietepflicht auch in digitaler Form vorliegende Unterlagen einschließt,<br />

müssen Wege gefunden werden, wie diese ausgesondert und,<br />

soweit ihnen bleibender Wert zukommt, archiviert werden können. Aussonderung<br />

und Archivierung von in digitaler Form vorliegenden Akten<br />

aus elektronischen Systemen erfordern nicht nur eine spezifische technische<br />

Infrastruktur und die Einrichtung von Schnittstellen, sie haben auch<br />

bestimmte Verfahren zur Folge, die sich von der herkömmlichen Praxis in<br />

mancher Hinsicht unterscheiden.<br />

Mit dem neuen Verfahren der Aussonderung elektronischer Akten werden<br />

vor allem folgende Ziele verfolgt:

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