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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 63<br />

Rahmenbedingungen für sich selbst entscheiden, wie die Zugriffsrechte<br />

festgelegt werden sollen. Im Sinne der höheren Eigenverantwortung des<br />

Einzelnen sowie der verbesserten Informationsbereitstellung sollte der<br />

Teil des Aktenbestands, auf den der Bearbeiter (lesend) zugreifen kann,<br />

möglichst umfassend sein. Neben diesen Zugriffsrechten für die einzelnen<br />

Mitarbeiter einer Organisationseinheit sind auch entsprechende rollenbasierte<br />

Rechte für Arbeits- oder Projektgruppen zu berücksichtigen. -<br />

Neben dem elektronischen Aktenbestand ist die Einbeziehung weiterer<br />

Informationsquellen, die auch elektronischer Natur sein können, notwendig.<br />

Das können Nachrichteninformationssysteme („Ticker“), Bibliotheksangebote<br />

u. Ä. sein.<br />

4.2.3.1 Entwurfserstellung und -abstimmung<br />

Analog zur papierbasierten Bearbeitung erkennt die federführende Stelle<br />

durch die Bearbeitung eines Vorgangs die eigene Zuständigkeit an und<br />

übernimmt die Verantwortung für die Erledigung des Vorgangs.<br />

Entwurf und Reinschrift<br />

Die Unterscheidung in „Entwurf“ und „Reinschrift“ ist bei Nutzung der e-<br />

lektronischen Vorgangsbearbeitung und damit der elektronischen Akte<br />

nicht mehr notwendig, da der Entwurf eines Dokuments i. d. R. elektronisch<br />

erfolgt und erst die Reinschrift ggf. als Papier gedruckt und versandt<br />

wird.<br />

Aufgrund der geforderten Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns<br />

ist auch bei der elektronischen Bearbeitung die Feststellung der Urheberschaft<br />

ggf. durchgeführter Änderungen an einem Vorgang notwendig<br />

(Protokollierung). Um das zu erreichen, wird bei Änderungen an einem<br />

elektronischen Dokument eine neue Version dieses Dokuments in dem<br />

elektronischen Vorgang angelegt. Die Versionen eines Dokuments können<br />

zumindest mit Angabe des Datums und des Autors der Änderung<br />

dargestellt werden.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Dokumente durch die Zuweisung<br />

des Dateiattributs „schreibgeschützt“ gegen jegliche Änderungen, d. h.<br />

auch gegen Anlegen einer neuen Version zu schützen.<br />

Gängige Bürokommunikationssoftware bietet zwar ebenfalls die Möglichkeit<br />

einer Versionierung von Dokumenten, allerdings erweist sich diese<br />

Funktionalität als nicht geeignet, da mit diesen Mitteln die Urheberschaft<br />

einer neuen Version nicht zweifelsfrei nachvollziehbar ist.<br />

4.2.3.2 Verfügungen<br />

Die Bearbeitung eines Geschäftsvorfalls wird durch förmliche und abschließende<br />

gekennzeichnete Verfügungen eingeleitet, fortgeführt oder<br />

abgeschlossen.

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