Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 63<br />
Rahmenbedingungen für sich selbst entscheiden, wie die Zugriffsrechte<br />
festgelegt werden sollen. Im Sinne der höheren Eigenverantwortung des<br />
Einzelnen sowie der verbesserten Informationsbereitstellung sollte der<br />
Teil des Aktenbestands, auf den der Bearbeiter (lesend) zugreifen kann,<br />
möglichst umfassend sein. Neben diesen Zugriffsrechten für die einzelnen<br />
Mitarbeiter einer Organisationseinheit sind auch entsprechende rollenbasierte<br />
Rechte für Arbeits- oder Projektgruppen zu berücksichtigen. -<br />
Neben dem elektronischen Aktenbestand ist die Einbeziehung weiterer<br />
Informationsquellen, die auch elektronischer Natur sein können, notwendig.<br />
Das können Nachrichteninformationssysteme („Ticker“), Bibliotheksangebote<br />
u. Ä. sein.<br />
4.2.3.1 Entwurfserstellung und -abstimmung<br />
Analog zur papierbasierten Bearbeitung erkennt die federführende Stelle<br />
durch die Bearbeitung eines Vorgangs die eigene Zuständigkeit an und<br />
übernimmt die Verantwortung für die Erledigung des Vorgangs.<br />
Entwurf und Reinschrift<br />
Die Unterscheidung in „Entwurf“ und „Reinschrift“ ist bei Nutzung der e-<br />
lektronischen Vorgangsbearbeitung und damit der elektronischen Akte<br />
nicht mehr notwendig, da der Entwurf eines Dokuments i. d. R. elektronisch<br />
erfolgt und erst die Reinschrift ggf. als Papier gedruckt und versandt<br />
wird.<br />
Aufgrund der geforderten Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns<br />
ist auch bei der elektronischen Bearbeitung die Feststellung der Urheberschaft<br />
ggf. durchgeführter Änderungen an einem Vorgang notwendig<br />
(Protokollierung). Um das zu erreichen, wird bei Änderungen an einem<br />
elektronischen Dokument eine neue Version dieses Dokuments in dem<br />
elektronischen Vorgang angelegt. Die Versionen eines Dokuments können<br />
zumindest mit Angabe des Datums und des Autors der Änderung<br />
dargestellt werden.<br />
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Dokumente durch die Zuweisung<br />
des Dateiattributs „schreibgeschützt“ gegen jegliche Änderungen, d. h.<br />
auch gegen Anlegen einer neuen Version zu schützen.<br />
Gängige Bürokommunikationssoftware bietet zwar ebenfalls die Möglichkeit<br />
einer Versionierung von Dokumenten, allerdings erweist sich diese<br />
Funktionalität als nicht geeignet, da mit diesen Mitteln die Urheberschaft<br />
einer neuen Version nicht zweifelsfrei nachvollziehbar ist.<br />
4.2.3.2 Verfügungen<br />
Die Bearbeitung eines Geschäftsvorfalls wird durch förmliche und abschließende<br />
gekennzeichnete Verfügungen eingeleitet, fortgeführt oder<br />
abgeschlossen.