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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 91<br />

E-Mail, E-Fax und im Rahmen der Bürokommunikation erstellte Dokumente<br />

können alternativ auch unmittelbar in das Dokumentenmanagementsystem<br />

importiert werden. Damit besitzen sowohl der Bearbeiter als<br />

auch der Registrator Zugriff auf die Meta- und auch auf die Primärinformationen.<br />

Der Wert der Recherche kann damit verbessert werden.<br />

Die Vollständigkeit der elektronischen Akte wird regelmäßig dadurch erreicht,<br />

dass ein Vorgang nach Abschluss der papierbezogenen Bearbeitung<br />

gescannt wird, so dass auch die handschriftlich angebrachten Geschäftsgangvermerke<br />

und Verfügungen in der elektronischen Akte nachgewiesen<br />

sind.<br />

Alternative II:<br />

Import elektronischer<br />

Dokumente<br />

Scannen vervollständigt<br />

elektronische Akte<br />

Sofern Vorgänge/Akten vom Bearbeiter benötigt werden, kann auf sie<br />

vom Arbeitsplatz aus zugegriffen werden. Durch Export von Kopien in die<br />

Bürokommunikationsumgebung ist ein weiteres Bearbeiten oder der Versand<br />

per E-Mail möglich.<br />

Schriftgut, das in elektronischer Form gespeichert wurde, steht auch in<br />

elektronischer Form für Recherchezwecke in der DOMEA ® -Akte zur Verfügung.<br />

Sofern Dokumente im kodierten Format vorliegen, besteht dann<br />

die Möglichkeit zur Volltextrecherche im Primärtext.<br />

Volltextrecherche im<br />

Primärtext<br />

5.2.3 Stufe 3: Vorgangsbearbeitung<br />

In der dritten Stufe erfolgt auch das Erstellen, Bearbeiten und Versenden<br />

von Schriftgut im Geschäftsgang ausschließlich mit Systemunterstützung.<br />

Geschäftsgangvermerke und Verfügungen werden im System erfasst<br />

und zur Steuerung des Arbeitsprozesses verwendet. Vorgänge<br />

werden mit den zugehörigen Dokumenten elektronisch weitergeleitet,<br />

Kenntnisnahmen, Mitzeichnungen und Schlusszeichnungen werden im<br />

Bearbeitungsprozess durch das System protokolliert.<br />

Elektronische Weiterleitung<br />

von Vorgängen<br />

Protokollierung der<br />

Bearbeitung<br />

Mit der Nutzung als Vorgangsbearbeitungssystem werden elektronische<br />

Akten vollständig mit Systemunterstützung gebildet und nachgewiesen.<br />

Um die Vollständigkeit der elektronischen Akte sicherzustellen, besteht in<br />

dieser Stufe des DOMEA ® -<strong>Konzept</strong>s insbesondere Regelungsbedarf hinsichtlich<br />

der Schnittstelle zur Bearbeitung auf Papier. Als Grundregel gilt,<br />

dass bei Bearbeitung auf Papier – z. B. bei Mitzeichnung von Stellen ohne<br />

Systemunterstützung – die Nachvollziehbarkeit des Bearbeitungsprozesses<br />

durch Scannen und Nacherfassung sichergestellt werden<br />

muss.<br />

Das DOMEA ® -<strong>Konzept</strong> sieht hierzu vor, dass die im System gespeicherten<br />

Laufwegs- und Bearbeitungsinformationen in Form eines „Beiblatts”<br />

ausgedruckt werden können. Auf diesem können weitere Bedingungen<br />

handschriftlich vermerkt und durch Scannen des Beiblatts in die elektronische<br />

Akte übernommen werden.

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