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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 60<br />

4.2.2.2 Entwurfserstellung und -abstimmung<br />

In der öffentlichen Verwaltung nimmt die federführende Stelle eine zentrale<br />

Koordinationsfunktion wahr, weil ihr die Beteiligung der Mitzeichnenden<br />

und die Abstimmung des Entscheidungsentwurfs mit den Vorgesetzten<br />

obliegt. Engpässe liegen hier beim Zugang zu Informationen, die<br />

über die Registratur oder von anderen Beteiligten angefordert werden<br />

müssen, bei der Verteilung der notwendigen Unterlagen, bei der Koordination<br />

der Beteiligung (Reihenfolgen, Fristen, Verzögerungen etc.) und<br />

bei der Verwaltung verschiedener Versionen von Entwürfen, die zum Teil<br />

wieder in den Umlauf gebracht werden müssen.<br />

4.2.2.3 Zugang zu Informationen<br />

Für die Bearbeitung ist das erforderliche Schriftgut heranzuziehen. In der<br />

heutigen Praxis erfolgt dies, indem durch die Schriftgutverwaltung den<br />

Eingängen die entsprechenden Vorgänge beigefügt werden. Der Bearbeiter<br />

ist daher darauf angewiesen, dass die Schriftgutverwaltung, die die<br />

Vorgänge nicht inhaltlich behandelt, tatsächlich alle bearbeitungsrelevanten<br />

Akten beifügt.<br />

Ist die Aktenauswahl, z.B. durch Hybridakten, unvollständig, so verzögert<br />

sich die Bearbeitung durch die Nachforderung oder Suche nach den benötigten<br />

Unterlagen. Häufig ist es dem Bearbeiter jedoch gar nicht möglich,<br />

die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen, da eine Recherche und<br />

ein direkter Zugriff auf den Aktenbestand durch den Bearbeiter nicht<br />

möglich ist.<br />

4.2.2.4 Verteilung von notwendigen Unterlagen<br />

Um eine möglichst zügige Bearbeitung zu erreichen, ist es sinnvoll, immer<br />

dann, wenn es von der Sachlage und dem Entscheidungsverfahren<br />

her vertretbar ist, Unterlagen sternförmig zu verteilen und parallel zu bearbeiten,<br />

was mit Papierunterlagen nur mit erheblichem Aufwand erfolgen<br />

kann.<br />

Das Unikatproblem führt auch dazu, dass das Beifügen von Teilen eines<br />

Vorgangs zum aktuell zu beurteilenden Entwurf aufgrund des hohen Kopieraufwands<br />

meist unterbleibt, obwohl dies für eine mündliche Vorabstimmung<br />

des Entwurfs hilfreich wäre und Irritationen und weitere Iterationen<br />

im schriftlichen Abstimmungsprozess ersparen würden.<br />

4.2.2.5 Koordination der Beteiligung<br />

Ist das Mitzeichnungsverfahren einmal angestoßen, so ist für den Federführenden<br />

der Stand der Bearbeitung nur wenig transparent. Da der

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