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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 23<br />

antwortlichen zuzuordnen ist und somit eine federführende Organisationseinheit<br />

benannt werden kann. Aus dem Prinzip der Federführung lassen<br />

sich für ein Vorgangsbearbeitungssystem folgende Anforderungen<br />

ableiten:<br />

Zuständigkeit und<br />

aktenführende Stelle<br />

• Aus der Zuständigkeit ergeben sich Zuordnungen zwischen bestimmten<br />

Organisationseinheiten und Teilen des Aktenplans. Für jede<br />

Akte ist eine Akten führende Stelle verantwortlich.<br />

• Akteneinsicht ist zunächst der federführenden Organisationseinheit<br />

vorbehalten. Grundsätzlich gilt, dass Akten behördenöffentlich sind<br />

und dass Behördenmitarbeitern das für die Bearbeitung benötigte<br />

Schriftgut im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt wird. Dies<br />

gilt insbesondere im Rahmen von Mitzeichnungsverfahren als Ausdruck<br />

der innerbehördlichen Kooperation auf Grund des Prinzips der<br />

Aufgabenteilung.<br />

Akteneinsicht<br />

• Die Bearbeitung von Geschäftsvorfällen in der öffentlichen Verwaltung<br />

erfolgt immer arbeitsteilig, sei es aufgrund unterschiedlicher<br />

fachlicher Zuständigkeiten oder aufgrund organisatorischer Weisungsbeziehungen.<br />

Daraus ergibt sich die Grundanforderung, eine<br />

einfache und sichere Kommunikation aller Beteiligten zu ermöglichen.<br />

• Wo die im Rahmen der Verwaltungsreformdiskussion überflüssigen<br />

Beteiligungen und die Arbeitsteilung im Interesse einer Beschleunigung<br />

der Bearbeitungsprozesse aufgegeben wurden, gewinnt die<br />

Forderung nach Transparenz der Entscheidungen und behördenweiten<br />

Informationsmöglichkeiten an Bedeutung.<br />

• Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird auf Landesebene dem<br />

wachsenden Bedürfnis nach Information und Transparenz der öffentlichen<br />

Verwaltung Rechnung getragen. Der freie Zugang zu Informationen<br />

erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch<br />

die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Er dokumentiert das<br />

Prinzip einer offenen Verwaltung. Zweck der entsprechenden landesgesetzlichen<br />

Regelungen ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht<br />

das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher<br />

Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener<br />

Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um u.a.<br />

eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.<br />

Beteiligung<br />

Informationsfreiheits -<br />

gesetze der Länder<br />

3.1.2 Prinzip der Amtshierarchie<br />

Ein abgestuftes System der Über- und Unterordnung bildet die Amtshierarchie,<br />

welche die Rechte und Pflichten der am Verwaltungshandeln Beteiligten<br />

festlegt. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen in Bezug

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