Konzept
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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 23<br />
antwortlichen zuzuordnen ist und somit eine federführende Organisationseinheit<br />
benannt werden kann. Aus dem Prinzip der Federführung lassen<br />
sich für ein Vorgangsbearbeitungssystem folgende Anforderungen<br />
ableiten:<br />
Zuständigkeit und<br />
aktenführende Stelle<br />
• Aus der Zuständigkeit ergeben sich Zuordnungen zwischen bestimmten<br />
Organisationseinheiten und Teilen des Aktenplans. Für jede<br />
Akte ist eine Akten führende Stelle verantwortlich.<br />
• Akteneinsicht ist zunächst der federführenden Organisationseinheit<br />
vorbehalten. Grundsätzlich gilt, dass Akten behördenöffentlich sind<br />
und dass Behördenmitarbeitern das für die Bearbeitung benötigte<br />
Schriftgut im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt wird. Dies<br />
gilt insbesondere im Rahmen von Mitzeichnungsverfahren als Ausdruck<br />
der innerbehördlichen Kooperation auf Grund des Prinzips der<br />
Aufgabenteilung.<br />
Akteneinsicht<br />
• Die Bearbeitung von Geschäftsvorfällen in der öffentlichen Verwaltung<br />
erfolgt immer arbeitsteilig, sei es aufgrund unterschiedlicher<br />
fachlicher Zuständigkeiten oder aufgrund organisatorischer Weisungsbeziehungen.<br />
Daraus ergibt sich die Grundanforderung, eine<br />
einfache und sichere Kommunikation aller Beteiligten zu ermöglichen.<br />
• Wo die im Rahmen der Verwaltungsreformdiskussion überflüssigen<br />
Beteiligungen und die Arbeitsteilung im Interesse einer Beschleunigung<br />
der Bearbeitungsprozesse aufgegeben wurden, gewinnt die<br />
Forderung nach Transparenz der Entscheidungen und behördenweiten<br />
Informationsmöglichkeiten an Bedeutung.<br />
• Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird auf Landesebene dem<br />
wachsenden Bedürfnis nach Information und Transparenz der öffentlichen<br />
Verwaltung Rechnung getragen. Der freie Zugang zu Informationen<br />
erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch<br />
die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Er dokumentiert das<br />
Prinzip einer offenen Verwaltung. Zweck der entsprechenden landesgesetzlichen<br />
Regelungen ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht<br />
das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher<br />
Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener<br />
Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um u.a.<br />
eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.<br />
Beteiligung<br />
Informationsfreiheits -<br />
gesetze der Länder<br />
3.1.2 Prinzip der Amtshierarchie<br />
Ein abgestuftes System der Über- und Unterordnung bildet die Amtshierarchie,<br />
welche die Rechte und Pflichten der am Verwaltungshandeln Beteiligten<br />
festlegt. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen in Bezug