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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 154<br />

direkter Zugriff auf den elektronischen Aktenplan bzw. die Abbildung<br />

der Organisationseinheiten zur Eingabe der organisatorischen (federführende<br />

Organisationseinheit) bzw. sachlichen Komponente (Aktenplankennzeichen)<br />

möglich ist. Die laufende Nummer kann vom<br />

System sowohl automatisch generiert als auch manuell vergeben<br />

werden. Darüber hinaus sollten freie und feste Ableitungen als Bestandteile<br />

des Geschäftszeichens vergeben werden können. Um eine<br />

eindeutige Identifizierung der Akte zu gewährleisten, ist die Eindeutigkeit<br />

des Geschäftszeichens sicherzustellen. Neben der Prüfung<br />

der Eindeutigkeit ist eine semantische und syntaktische Plausibilitätsprüfung<br />

vorzunehmen.<br />

Da das Geschäftszeichen von Behörde zu Behörde als auch innerhalb<br />

der Behörde nach unterschiedlichen Regeln gebildet wird, soll<br />

die Abbildung des spezifischen Geschäftszeichens ohne Programmieraufwand<br />

durch den Anwender selbst realisiert werden können.<br />

Daher sind insbesondere bei der Geschäftszeichenbildung hohe Anforderungen<br />

an die Parametrisierbarkeit und Flexibilität des Systems<br />

zu stellen.<br />

Bei Veränderungen der Aufbauorganisation, Ressortumbildungen<br />

u. ä. und Veränderungen des Aktenplans muss die Möglichkeit bestehen,<br />

existierende Geschäfts- und Aktenzeichen protokolliert zu<br />

ändern (Umschreibung).<br />

• Kennzeichnung von Vorgängen und Aktenbänden<br />

Eindeutiges Identifikationsmerkmal von Vorgängen ist das Vorgangskennzeichen.<br />

Es besteht aus dem Geschäftszeichen der Akte<br />

und einer laufenden Nummer zur Identifizierung des Vorgangs innerhalb<br />

der Akte.<br />

Aktenbände werden wie Vorgänge durch das Geschäftszeichen der<br />

Akte und eine laufende Nummer identifiziert. Elektronischen Vorgänge<br />

und Papierbände sind durch eine spezifische Kennzeichnung<br />

voneinander zu unterscheiden.<br />

• Kennzeichnung von Dokumenten<br />

Elektronische Dokumente und durch Metainformationen nachgewiesene<br />

Papierschriftstücke müssen durch eine Dokumentnummer eindeutig<br />

identifiziert werden. Die Zuordnung der Dokumentnummer<br />

kann automatisch durch das System erfolgen.

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