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Konzept

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DOMEA®-Organisationskonzept 2.1 78<br />

• Zentraler Druck der weiterhin notwendigen Papierausgänge und Versand<br />

inklusiver ggf. notwendiger Versandnachweise<br />

• Aufarbeitung und Pflege des elektronischen Aktenbestands als eine<br />

Voraussetzung für Wissensmanagement<br />

• Verwaltung des Altschriftguts, Aussonderung<br />

• Erstbearbeitung von Anfragen zum Stand einer Sache.<br />

Auch hier ist es möglich, dass sich einzelne Behörden oder entsprechend<br />

große Organisationseinheiten einer Behörde wie z.B. Dezernate in mittleren<br />

und großen Städten oder Landkreisen entschließen, einen gemeinsamen<br />

Internen Informations-Service zu implementieren, der die genannten<br />

Aufgaben übernehmen kann. Die behördenübergreifende Abwicklung<br />

entsprechender Aufgaben enthält Potenziale für Kosteneinsparungen<br />

durch die Ausnutzung von Synergieeffekten. Die Einsparpotenziale<br />

sind aber fallspezifisch zu prüfen. Insbesondere in kleineren Organisationseinheiten,<br />

z. B. im kommunalen Bereich, wo Registratur- bzw.<br />

Poststellenaufgaben als Teilaufgaben in die allgemeine Verwaltung integriert<br />

sind, ist die Zusammenfassung zu zentralen Stellen ggf. nicht sinnvoll<br />

bzw. nur im Rahmen einer entsprechenden Reorganisationsmaßnahme<br />

möglich.<br />

Behördenübergreifender<br />

Informationsservice<br />

Voraussetzung für die Zusammenführung ist, dass die rechtlichen Gegebenheiten<br />

dies im Einzelfall auch ermöglichen. Zu prüfen ist insbesondere,<br />

ob dem nicht datenschutzrechtliche Bestimmungen oder Geheimschutzanforderungen<br />

entgegenstehen. Diese können allerdings auch<br />

durch organisatorische oder systemseitige Maßnahmen (Zugriffsrechte)<br />

gesichert werden. So kann bei Bedarf festgelegt werden, dass auf bestimmte<br />

Eingänge nur der zuständige Eingangsempfänger Zugriffsmöglichkeiten<br />

hat und diese nach Sichtung die Schutzstufe inkl. der Zugriffsrechte<br />

vergibt.<br />

Grundsätzlich gilt aber, dass eine Beibehaltung der bestehenden Prozesse<br />

der Posteingangs- und Postausgangsbearbeitung zwischen den<br />

bestehenden Organisationseinheiten Posteingangsstelle, dezentrale Registraturen<br />

und Versandstelle bringt keine Vorteile gegenüber der herkömmlichen<br />

Arbeitsweise, im Gegenteil: Aufwand und Kosten werden<br />

steigen, da dezentrale technische und organisatorische Einzellösungen<br />

geschaffen und gepflegt werden müssen.<br />

hohes Einspar- und<br />

Optimierungspotenzial<br />

im Bereich der<br />

Posteingangs -<br />

bearbeitung<br />

4.3.4 Technische Umsetzungsmöglichkeiten<br />

4.3.4.1 Elektronische Signatur und Virtuelle Poststelle<br />

Wie oben bereits dargestellt, unterliegen elektronische Dokumente vor<br />

Gericht grundsätzlich der freien Beweiswürdigung des Richters. Somit

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